Zertifikatsstudienjahr
Beginnend mit dem Wintersemester 2009/10 bietet die Musikhochschule Münster ein Zertifikatsstudienjahr an.
Angaben zum Zertifikatsstudium
FAQ zum Zertifikatsstudienjahr
Zulassungsvoraussetzungen für das Zertifikatsstudienjahr
Die grundsätzliche Zulassungsberechtigung für das Zertifikatsstudienjahr ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss (z.B. ein Bachelor- oder Diplomabschluss). Darüber hinaus werden entsprechende künstlerische Fähig- und Fertigkeiten sowie für ausländische Bewerberinnen und Bewerber die Beherrschung der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) vorausgesetzt. Der Nachweis hierüber erfolgt im Rahmen einer Eignungsprüfung (a. künstlerische Prüfung, b. für ausländische Bewerberinnen und Bewerber der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse). Können ausländische Bewerberinnen und Bewerber entweder ein Testat über die bestandene Prüfung "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) bzw. die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Test "Test Deutsch als Fremdsprache" (Test DaF) vorweisen, werden sie von der Sprachprüfung frei gestellt. Weitere Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen können in der aktuell gültigen Eignungsprüfungsordnung nachgelesen werden.

