Arbeiten
Bachelor und Masterarbeiten
... müssen beim Prüfungsamt über ein Formular angemeldet werden.
Diplomarbeiten
... müssen auch beim Prüfungsamt angemeldet werden. Informationen finden Sie in dem zugehörigen Menüpunkt links.
Hinweis zu PlagiatenEin Plagiat liegt vor, wenn Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts. (Quelle: Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002) |
Wiederholungen
Ist eine Arbeit nicht bestanden, besteht die Möglichkeit die Prüfungsleistung einmalig zu wiederholen. Bitte denken Sie daran, dass auch diese Wiederholung im Prüfungsamt angemeldet werden müssen.

