Fehlende Anmeldungen
Studierende, die zu einzelnen Leistungen nicht angemeldet sind, haben keinen Prüfungsanspruch. D. h.: Selbst wenn Sie dennoch an einer Klausur, Vorlesung etc. teilgenommen haben, wird diese Leistung nicht verbucht, auch wenn die Leistung bestanden wurde.
Bleibt ein Studierender einer Prüfungsleistung unentschuldigt fern wird die Leistung mit "5,0" (nicht bestanden) gewertet.

