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Erstellung der Abschlussdokumente


Was mache ich nach meiner letzten Prüfungsleistung? 

Sie erhalten von uns üblicherweise mit Zusendung der Themenmitteilung Ihrer Arbeit ein Antragsformular auf Erstellung der Abschlussdokumente. Nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung muss das Formular im Prüfungsamt eingereicht werden, da wir die Zeugnisunterlagen sonst nicht erstellen können.

Was passiert dann?

Sofern alle Leistungen in QISPOS komplett sind, können wir die Zeugnisunterlagen erstellen. Diese müssen dann vom zuständigen Dekan, zum Teil auch von den Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Anschließend schicken wir Ihnen die kompletten Zeugnisunterlagen per Einwurfeinschreiben zu (das kann unter Umständen 2 bis 3 Wochen dauern). 

Können Sie die Unterlagen auch woanders hinschicken?

Das ist leider nicht möglich. Zeugnisdokumente können von uns grundsätzlich nur an die beim Studierendensekretariat gemeldeten Adressen verschickt werden.

Thema Exmatrikulation:

Sie finden alle Informationen dazu auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Können Sie Zeugnisunterlagen ausstellen, wenn ich exmatrikuliert bin?

Sie müssen immatrikuliert sein, um Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung können Sie sich gerne zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Auch wenn die letzte Leistung erst im neuen Semester bewertet wird, können wir die Zeugnisunterlagen erstellen.


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