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Bachelor und Masterarbeiten

... müssen beim Prüfungsamt über ein Formular angemeldet werden.

 Hinweis zu Plagiaten

Ein Plagiat liegt vor, wenn Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts.

(Quelle: Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)



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