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Erstellung der Abschlussdokumente

Was mache ich nach meiner letzten Prüfungsleistung? 

Sie erhalten von uns üblicherweise mit Zusendung der Themenmitteilung Ihrer Arbeit ein Antragsformular auf Erstellung der Abschlussdokumente. Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung erbracht haben, reichen Sie das Formular bitte beim Prüfungsamt ein, da die Zeugnisunterlagen sonst nicht erstellt werden können.

Was passiert dann?

Vorausgesetzt alle Leistungen sind in POS verbucht, können wir die Abschlussdokumente erstellen. Diese müssen dann vom zuständigen Dekan, zum Teil auch von den Ausschussvorsitzenden, unterschrieben werden. Anschließend schicken wir Ihnen die kompletten Zeugnisunterlagen per Einwurfeinschreiben zu. 

Können Sie die Unterlagen auch woanders hinschicken?

Das ist leider nicht möglich. Zeugnisdokumente können von uns grundsätzlich nur an die beim Studierendensekretariat gemeldeten Adressen verschickt werden.

Thema Exmatrikulation:

Sie finden alle Informationen dazu auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Können auch nach Exmatrikulation Zeugnisdokumente erstellt werden?

Solange Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen zu dem Zeitpunkt der Exmatrikulation bereits erbracht haben, ist das kein Problem. Sie dürfen nur keine Leistungen erbringen, wenn Sie exmatrikuliert sind.

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