Studierende können auch nach Anmeldung zurücktreten. Abhängig davon
wann Sie zurücktreten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:
- während der Anmeldephase (ohne triftigen Grund)
Sie können in dieser Zeit eigenhändig in QISPOS von den Leistungen zurücktreten. - nach der Anmeldephase (ohne triftigen Grund)
Einige Prüfungsordnungen erlauben den Rücktritt nach Ablauf der QISPOS-Anmeldephase. Die Fristen können Sie unserer Übersicht entnehmen. Füllen Sie dafür das Rücktrittsformular aus und reichen es fristgemäß im Prüfungsamt ein. - nach Ablauf der Rücktrittsfristen (mit triftigem Grund)
Nach Ablauf der Fristen sind Rücktritte nur noch mit triftigem Grund möglich (z. B. Erkrankung). In dem Fall muss das Rücktrittsformular mit einem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) spätestens drei Werktage nach der Prüfungsleistung bei uns eingehen, ansonsten kann es nicht berücksichtigt werden.
Beachten Sie, dass Symptome zwingend erforderlich auf dem Attest angegeben sein müssen. Eine Diagnose muss nicht erfolgen.

