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Prüfungsamt der
Math.-Nat. Fakultät

Orléans-Ring 10 48149 Münster
Fax: +49 251 83-35014

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Abmeldung von Prüfungsleistungen

Im Falle von Krankheit bei einem Klausurtermin haben Sie sich unverzüglich telefonisch oder per E-Mail im Prüfungsamt krank zu melden und das Attest mit Angabe der Symptome umgehend nachzureichen (d.h. spätestens am 3. Werktag nach Erkrankung, ansonsten wird das Attest nicht berücksichtigt). Das gilt natürlich auch für andere triftige Rücktrittsgründe.

Studierende können auch nach Anmeldung zurücktreten. Abhängig davon wann Sie zurücktreten möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. während der Anmeldephase (ohne triftigen Grund)
    Sie können in dieser Zeit eigenhändig in QISPOS von den Leistungen zurücktreten.

  2. nach der Anmeldephase (ohne triftigen Grund)
    Einige Prüfungsordnungen erlauben den Rücktritt nach Ablauf der QISPOS-Anmeldephase. Die Fristen können Sie unserer Übersicht entnehmen. Füllen Sie dafür das Rücktrittsformular aus und reichen es fristgemäß im Prüfungsamt ein.

  3. nach Ablauf der Rücktrittsfristen (mit triftigem Grund)
    Nach Ablauf der Fristen sind Rücktritte nur noch mit triftigem Grund möglich (z. B. Erkrankung). In dem Fall muss das Rücktrittsformular mit einem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) spätestens drei Werktage nach der Prüfungsleistung bei uns eingehen, ansonsten kann es nicht berücksichtigt werden.

    Beachten Sie, dass Symptome zwingend erforderlich auf dem Attest angegeben sein müssen. Eine Diagnose muss nicht erfolgen.

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