
Kooperation im Praxissemester
Die Kooperation zwischen Universität und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) strebt die wechselseitige Anschlussfähigkeit in der Kompetenzentwicklung der/des Studierenden an, sichert wechselseitige Einblicke in Ausbildungsinhalte und -methoden und gewährleistet eine curriculare Abstimmung der beiden Ausbildungsphasen. (Rahmenkonzeption zum Praxissemester, S.5)

Mindestanforderungen für eine Kooperation
In der Rahmenkonzeption zum Praxissemester sind Mindestanforderungen für eine Kooperation zwischen Hochschulen, ZfsL und Schulen formuliert. Diese bilden die Aufgabenbereiche der Kooperation ab und können für die Zusammenarbeit genutzt werden.

Kooperation in der Ausbildungsregion Münster
Zur Bearbeitung der Vorgaben kooperieren die Hochschulen (WWU, FH, Kunstakademie) mit der Bzrg Münster sowie Vertretern der ZfsL und Schulen in der Region. Hierbei konnte zum einen auf bereits etablierte Kooperationen und Traditionen aufgebaut werden. Zum anderen wurden zur Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben im Jahr 2012 neue Arbeitsgruppen etabliert. Künftig im Mittelpunkt: Die Weiterarbeit an organisatorischen und inhaltliche Fragen sowie die Entwicklung von fachgebundenen Curricula
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Fachgruppen entwickeln Konzepte
Mit der Auftaktveranstaltung vom 02.02.2013 fiel der offizielle Startschuss für die Arbeit in den Fachgruppen. Hier treffen Vertreter/innen der Lehramtsfächer aus Hochschulen, ZfsL und Schulen Vereinbarungen für die Begleitung der Studierenden im Praxissemester und entwickeln ein fachspezifisches Praxissemesterkonzept.
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Dokumentation der Auftaktveranstaltung
Schaubild zur Kooperation in der Ausbildungsregion Münster
Federführend bei der Kooperation ist die Steuergruppe unter der gemeinsamen Leitung von Universität und Bezirksregierung. Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Prozess. Die am Praxissemester beteiligten Lernorte Schulen, ZfsL und Hochschulen sind durch Vertreter in den Fachgruppen präsent und erarbeiten langfristig tragfähige Fachkonzepte zur Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben des Praxissemesters. Das Zentrum für Lehrerbildung fungiert als Clearingstelle und übernimmt Aufgaben der Koordination, Beratung, Prozessentwicklung und Verwaltung.

