Aufbau des Moduls Eignungs- und Orientierungspraktikum (7 LP)

Bestandteile Format Anforderung
Seminar Praktikumsseminar zum Eignungs- und Orientierungspraktikum

Aktive Mitarbeit

Praktikum

Schulisches Praktikum

5 Wochen und 150 Stunden

Modulabschluss-
prüfung

In Anbindung an Praktikums-
seminar und Praxisphase

Hausarbeit in Form einer
theoriebasierten Eignungs- und Praxisreflexion im Portfolio
(12 Seiten, benotet)

Ziele

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) dient der Beobachtung und dem Kennenlernen ausgewählter schulischer Praxisfelder  und der Vielfalt der Aufgaben des Lehrerinnen- bzw. Lehrerberufs. Es soll den Studierenden (auf der Grundlage eines in einer Begleitveranstaltung vermittelten theoretischen Bezugsrahmens) die Einordnung und das Verständnis der beobachteten Phänomene ermöglichen und zur Klärung des eigenen Berufswunsches mittels einer Eignungs- und Praxisreflexion beitragen. Studierende haben die Möglichkeit, erste eigene pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erproben und vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren. Die kontinuierliche Reflexion des Berufswunsches Lehramt wird über alle Praxisphasen hinweg durch die Arbeit mit dem Portfolio begleitet.
PePe-Portfolio

Inhalte des Seminars

In den Seminaren zum EOP werden berufsbiografische Professionalisierungsprozesse, die Gestaltung von Schule und Unterricht (bspw. zu Fragen der Inklusion, Begleitung von pädagogischen Prozessen, didaktische Gestaltung von Lehr-Lernprozessen)  sowie Formen und Verfahrensweisen wissenschaftlicher Beobachtung thematisiert. Die Bearbeitung dieser Inhalte erfolgt nach dem didaktischen Prinzip des Forschenden Lernens. Die Studierenden entwickeln eigene Fragestellung auf der Grundlage von theoretischen Vorüberlegungen und schulpraktischen Erfahrungen, sie werten die in der Schulpraxis gewonnenen Eindrücke theoriebasiert aus und reflektieren diese.

Prüfungsleistung: Theoriebasierte Eignungs- und Praxisreflexion

Prüfungsleistung, Abgabe und Korrektur

Als Prüfungsleistung erbringen Studierende eine Hausarbeit in Form einer theoriebasierten Eignungs- und Praxisreflexion im Portfolio (12 Seiten, benotet). Die Lehrenden der Praktikumsseminare legen genaue Inhalte, Vorgaben und Kriterien für die Ausgestaltung der Prüfungsleistung fest. Die Abgabe der Leistung muss i.d.R. spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Praxisphase erfolgt sein. Die Korrektur der Leistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.

  • Regelungen für abweichende Abgabefristen und Härtefälle

    Von der regelhaften Frist zur Einreichung der Leistung gemäß Praktikumsordnung, die dies sechs Wochen nach Abschluss der Praxisphase vorsieht, kann dann abgewichen werden, wenn

    • die Studierenden formlos nachweisen können, dass mit den Lehrenden eine andere, schriftlich fixierte Terminvereinbarung vorlag

    oder

    • ein Härtefall nachgewiesen werden kann, der die rechtzeitige Einreichung der Leistung verhinderte. Der Härtefall ist vor Ablauf der Abgabefrist bei den Lehrenden anzuzeigen, nach Ablauf der Frist bei den Modulbeauftragten, sofern die Lehrenden nicht mehr erreichbar sind. Es ist mit geeigneten Dokumenten zu belegen, dass die Einhaltung der Frist nicht möglich ist oder war (z. B. bei Krankheit über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

    Sofern keiner dieser Fälle vorliegt, gilt die angemeldete Leistung, wenn sie nicht eingereicht wurde, spätestens zwei Durchgänge nach der Lehrveranstaltung als nicht bestanden.

    Zwei Durchgänge bemessen sich wie folgt: Die Prüfungsanmeldung in QISPOS ist veranstaltungsbezogen und kann somit ausschließlich im Semester der Seminarteilnahme erfolgen. Binnen zwei vorlesungsfreier Zeiten nach der Prüfungsanmeldung muss die Praxisphase durchgeführt werden und die Abgabe der Leistung (wie oben ausgeführt) erfolgen.

    Sofern einer der genannten Ausnahmefälle vorliegt und die ursprünglichen Lehrenden nicht mehr zur Verfügung stehen, wird durch die Modulbeauftragten eine neue Prüferin bzw. ein neuer Prüfer zugewiesen. Die Studierenden führen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der neuen Prüferin bzw. dem neuen Prüfer, um die Leitlinien für die Erstellung der Leistung zu klären (Seminarinhalte, Aufgabe/n in der Praxisphase, Themenstellung der Ausarbeitung usw.).