Schulpraktische Studien nach LPO 1998

120 Antrag

Bis zum Oktober 2012 können sich Studierende nach LPO 1998 zum Ersten Staatsexamen anmelden.
Dazu reichen Sie Ihren Nachweis der Schulpraktischen Studien beim Prüfungsamt ein.

Dieser Nachweis der Schulpraktischen Studien muss folgende Formulare enthalten 

  • Testat über das Erziehungswissenschaftliche Tagespraktikum (ETP) und/oder das Fachdidaktische Tagespraktikum (FTP)
  • Testat über das Blockpraktikum (BP).

Falls Beratungsbedarf besteht, wenden Sie sich gern an Frau Roth.

 

Nachweis der Schulpraktischen Studien gemäß LPO 1998
Unterstützung beim Studiumsabschluss durch die Studienberatung: Projekt Endspurt
Lehramtsspezifische Beratung: Die Abteilung Studienberatung des ZfL


Kontakt

Christine Roth
Sekretariat/ Koordination Abteilung Praxisphasen
Hammer Str. 95 Zimmer 204 (2. Etage)
48153 Münster
Tel.: (0251) 83-32512
Fax: (0251) 83-32513

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