Praktikumsberatung

Informieren Sie sich vor der Praktikumsorganisation darüber, welche Praktika für Ihre Studienordnung gelten. Prüfen Sie auch, welche Anforderungen die Bildungswissenschaften/EW und Ihre Studienfächer für den Bachelor- und Master-Abschluss an Sie stellen.
Bachelor und Master in neuen Lehrämtern (Studienstart ab WS 2011/12):
Studierende nach dem LABG 2009 (ab WS 2011/12) müssen im Bachelor ein Orientierungspraktikum sowie ein Berufsfeldpraktikum und im Master ein Praxissemester absolvieren.
Bachelor und Master im Modellversuch (Studienstart bis WS 2010):
Studierende im Modellversuch müssen im Bachelor ein Orientierungspraktikum und im Master ein Kernpraktikum absolvieren.
Lehramtsstudium in alten Lehrämtern (nach LPO 2003):
Studierende nach LPO 2003 müssen im Grundstudium ein Orientierungspraktikum und im Hauptsstudium ein Kernpraktikum absolvieren.
Schulpraktische Studien nach LPO 1998
Studierende in den auslaufenden Studiengängen nach LPO 1998 müssen ein erziehungswissenschaftliches bzw. ein fachdidaktisches Tagespraktikum und ein Blockpraktikum absolvieren.
Anerkennung als Praktikum
Eine Anerkennung bereits abgeleisteter Praktika ist gemäß Praktikumsordnung der Universität Münster vorgesehen, sofern sie den Anforderungen der im jeweiligen Lehramt vorgesehenen Praktika der Universität Münster entsprechen. Anerkennungswürdige Praxiserfahrungen werden im Einzelfall im ZfL geprüft.
Praktika unter studienerschwerenden Bedingungen
Sollten Sie eine studienerschwerende Beeinträchtigung aufweisen, beraten wir Sie jederzeit gern in Bezug auf sich daraus für Sie ergebende Besonderheiten bei der Gestaltung Ihrer Praktika. Beratungsangebot
Wichtige Regeln und rechtliche Vorgaben
Folgende Vorgaben sind für die Durchführung der Praktika bindend:
- Die Praktikumsordnung/en der Universität Münster
Die Praktikumsordnung/en ermöglichen es den Studierenden die verlangten Praktika im Rahmen der jeweiligen Lehrausbildungsgänge relativ frei zu organisieren und Schwerpunkte festzulegen. Die Ordnungen regeln vornehmlich die formale Organisation der Praktika.
- Die fachspezifischen Anhänge der Studienordnungen der Fächer, der Erziehungswissenschaft/der Bildungswissenschaften der Universität Münster
Die fachspezifischen Bestimmungen bzw. die Studienordnungen schränken diese Wahlfreiheit bezogen auf einzelne Praxisphasen in einzelnen Studienfächern teilweise ein. Je nach Studienstart können die Anforderungen Ihrer Studienfächer variieren. Informieren Sie sich über die für Ihre Fächer/Studienordnung geltenden Bestimmungen.
Rechtliches: Praktikumsordnungen der Universität Münster
Studienordnungen/Fachspezifische Bestimmungen der Fächer (FSB)
Kontakt
Barbara AlbertyPraktikumsbüro
Praxisphasen
Hammer Str. 95
Zimmer Raum 206, 2. Etage
48153 Münster
Tel.: (0251) 83-32511
Fax: (0251) 83-32513
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