120 Hefter

Die Anerkennung - ein Ausnahmefall

Gemäß der Praktikumsordnungen besteht Anmeldepflicht. Alle Praktika an Schulen und außerschulischen Lernorten müssen vor Praktikumsbeginn mit der Praktikumsvereinbarung im ZfL angemeldet werden. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können Praktikumsleistungen aus anderen Hochschulen und außeruniversitären Tätigkeiten als Praktikum anerkannt werden. Diese Voraussetzungen und Schritte des Anerkennungsverfahrens, finden sich in der Grundlegenden Information: Anmeldung vs. Anerkennung, die Sie zuerst lesen sollten. 


Anerkennung als OP und BFP (LABG 2009)

Grundlegende Info: Anmeldung vs. Anerkennung OP und BFP - LABG 2009
Stundenumfang im Orientierungspraktikum/ OP-Modulnachweis
Stundenumfang im Berufsfeldpraktikum/BFP-Modulnachweis

Anerkennungssprechstunden (OP und BFP)

Praktikumsform

Ansprechpartner
Orientierungspraktikum OP-Modulbeauftragter am IfE
OP-Modulbeauftragte im ZfL
Orientierungspraktikum (BK)
OP-BK - Im Auftrag der Modulbeauftragten Prof'in Dr. Sylvia Rahn
Berufsfeldpraktikum BFP-Modulbeauftragter am IfE
BFP-Modulbeauftragte im ZfL
Berufsfeldpraktikum (BK)
BA mit Ziel BK - Praktikumsmanagerin LA BK im ZfL
BA mit Ziel BK - Praktikumsbeauftragte der berufl. Fachrichtung im IBL

Modellversuch/LPO 2003: Anerkennung als OP und KP

Grundlegende Info: Anmeldung vs. Anerkennung OP und KP - Modellversuch/LPO 2003
Umfang und Dauer eines Praktikums
Praktikumstestat KP: Dozentenbescheinigung und Arbeitszeugnis-Tipps

Anerkennungssprechstunden (OP und KP)

Praktikumsform

Ansprechpartner

Orientierungspraktikum OP-Modulbeauftragter am IfE
OP-Modulbeauftragte im ZfL
OP-BK - Im Auftrag der Modulbeauftragten Prof'in Dr. Sylvia Rahn
Kernpraktikum Anerkennungssprechstunde der Abteilungsleitung Praxisphasen im ZfL
Kernpraktikum (BK)
Praktikumsmanagerin LA BK im ZfL
Fachpraktische Tätigkeit
(Lehramt BK, 2 allg. Fächer)
Praktikumsbeauftragte der berufl. Fachrichtung im IBL

Hinweise zum Praktikumsabschluss nach Studiengängen
Praktikumsbüro im ZfL


Kontakt

Christine Roth
Sekretariat/Koordination der Abteilung
Hammer Str. 95 Zimmer Raum 204, 2. Etage
48153 Münster
Tel.: Tel.: (0251) 83-32512
Fax: Fax: (0251) 83-32513

Bürozeit : Di, Mi und Do 10-12 und 13-15 Uhr

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Hammer Straße 95
· 48153 Münster
Tel.: 0251 83-32542