Abschluss des Praktikums

Nach Abschluss des Praktikums muss der Nachweis erbracht werden, dass das Praktikum erfolgreich abgeschlossen wurde. Dies geschieht grundsätzlich durch folgende Bestandteile:
- Bestätigung der Schule/Lernort über die Durchführung des Praktikums
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Praktikumsseminar
- Bescheinigung über eine Reflexionsleistung, z.B. Praktikumsbericht/Portfolio/Theoriebasierte Praxisreflektion (TPR)
Je nach Praktikumsform und Studienordnung werden diese Nachweise in verschiedenen Formen dokumentiert.
BA/MA ab WS 2011/12
Das Orientierungspraktikum und das Berufsfeldpraktikum nach LABG 2009 werden vom Lehrenden auf Modulscheinen der Bildungswissenschaften testiert. Haben Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschreiben/stempeln lassen, kann das jeweilige Modul im Praktikumsbüro verbucht werden.
Ergänzend zu der Testierung auf den Modulscheinen müssen Sie ein Praktikumszeugnis (Dauer/Umfang und Tätigkeiten des Praktikums) der Schule/des Lernorts über die Durchführung des Praktikums im Praktikumsbüro vorlegen. Hinweise hierzu finden Sie auf dem Modulschein (S.2).
Praktikumsbüro im ZfL
Geschäftsstelle der Bildungswissenschaften
Infobrief zum Praktikumsabschluss
Modulschein zum OP, mit Muster und Tipps zum Arbeitszeugnis
Hinweise zu Umfang des Orientierungspraktikums nach LABG 2009
Modulschein zum BFP, mit Muster und Tipps zum Arbeitszeugnis
Hinweise zum Umfang des Berufsfeldpraktikums nach LABG 2009
Aktueller Hinweis!
Studierende, die das OP bereits im WS 2011/12 durchgeführt und auf den alten Modulnachweisen bereits testiert haben, können diese im Praktikumsbüro vorlegen. Praktika, die ab dem SS 2012 durchgeführt werden, sind in der hier beschriebenen Form nachzuweisen.
Modellversuch bis 2010
Das Orientierungspraktikum
Das Orientierungspraktikum nach dem Modellversuch bis 2010 wird auf dem Modulschein OP des Instituts für Erziehungswissenschaft testiert. Hierauf wird von der Schule die Durchführung des Praktikums und vom Lehrenden das Seminar/die Seminarleistung bescheinigt. Die Note des Praktikumsberichts wird für die 2-Fach-Bachelor-Studierenden noch zusätzlich vom Lehrenden in QISPOS verbucht. Den roten bzw. rosafarbenen Modulschein bekommen Sie im Servicebüro der Erziehungswissenschaft.
Servicebüro der Erziehungswissenschaft
FAQ zur Anmeldung und Verbuchung in QISPOS
Das Kernpraktikum
Das Kernpraktikum bzw. die einzelnen Praxisphasen des Kernpraktikums werden auf speziellen Testaten nachgewiesen. BA/MA-Studierende des Modellversuchs bis 2010/LPO 2003 müssen 10 Wochen Kernpraktikum absolvieren. Für jede Praxisphase des Kernpraktikums müssen sie ein Praktikumsseminar und eine Reflexionsleistung nachweisen. Diese werden von den betreuenden Lehrenden auf dem Praktikumstestat Kernpraktikum testiert. Zusätzlich müssen Sie für jede Praxisphase ein Arbeitszeugnis des jeweiligen Praktikumsortes vorlegen. In einer Praxisphase muss ein Praktikumsbericht geschrieben und testiert werden.
Praktikumstestat zum Kernpraktikum und Hinweise zum Arbeitszeugnis
Verbuchung der Vollständigkeit
Wenn Sie die 10 Wochen Kernpraktikum vollständig nachweisen können, bekommen Sie bei Vorlage aller Praktikumstestate (Arbeitszeugnisse und Dozentenbescheinigungen Ihrer angemeldeten und/oder anerkannten Praktika) im Praktikumsbüro die Vollständigkeit für den Masterabschluss testiert und verbucht.
Praktikumsbüro im ZfL
Vollständigkeit der Praxisphasen/Verbuchung der Vollständigkeit KP
Hinweise zu Bearbeitungszeiten vor der Bewerbung zum Referendariat (Link folgt)
LPO 2003
Das Orientierungspraktikum
Das Orientierungspraktikum nach LPO 2003 wird auf dem Modulschein OP des Instituts für Erziehungswissenschaft testiert. Hierauf wird von der Schule die Durchführung des Praktikums und vom Lehrenden das Seminar und die Seminarleistung bescheinigt. Den roten bzw. rosafarbenen Modulschein bekommen Sie im Servicebüro der Erziehungswissenschaft.
Servicebüro der Erziehungswissenschaft
FAQ zur Anmeldung und Verbuchung in QISPOS
Das Kernpraktikum
Das Kernpraktikum bzw. die einzelnen Praxisphasen des Kernpraktikums werden auf speziellen Testaten nachgewiesen.
Studierende nach LPO 2003 müssen 10 Wochen Kernpraktikum absolvieren. Für jede Praxisphase des Kernpraktikums müssen sie ein Praktikumsseminar und eine Reflexionsleistung nachweisen. Diese werden vom/von der betreuenden Lehrenden auf dem Praktikumstestat Kernpraktikum testiert. In einer Praxisphase muss ein Praktikumsbericht geschrieben und testiert werden. Zusätzlich müssen sie für jede Praxisphase ein Arbeitszeugnis des jeweiligen Praktikumsortes vorlegen.
Studierende der LPO 2003 können nach Absprache mit dem Prüfungsamt den Nachweis gemäß LPO 2003 und/oder das KP-Testat für die Bestätigung des Kernpraktikums bzw. der einzelnen Phasen benutzen.
Nachweis der Praxisphasen im Kernpraktikum (LPO 2003)
Praktikumstestat zum Kernpraktikum und Hinweise zum Arbeitszeugnis
Verbuchung der Vollständigkeit
Wenn Sie die 10 Wochen Kernpraktikum vollständig und in den oben beschriebenen Formen nachweisen können, bekommen Sie bei Vorlage aller Praktikumstestate (Arbeitszeugnisse und Dozentenbescheinigungen Ihrer angemeldeten und/oder anerkannten Praktika) im Praktikumsbüro die Vollständigkeit für den Masterabschluss testiert und verbucht.
Praktikumsbüro im ZfL
Vollständigkeit der Praxisphasen/Verbuchung der Vollständigkeit KP
Hinweise zu Bearbeitungszeiten vor der Bewerbung zum Referendariat (Link folgt)
Anerkennung
Ausnahmefall Anerkennung
Gemäß geltender Praktikumsordnungen besteht für Praktika Anmeldepflicht. Alle Praktika an Schulen und außerschulischen Lernorten müssen vor Praktikumsbeginn mit der Praktikumsvereinbarung im ZfL angemeldet sein.
Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können Praktikumsleistungen aus anderen Hochschulen und außeruniversitären Tätigkeiten als Praktikum anerkannt werden. Diese Voraussetzungen und die vier Schritte des Anerkennungsverfahrens haben wir auf der Unterseite Anerkennung ausführlich erläutert. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, Vordrucke und Hinweise zu den Anerkennungssprechstunden.
Kontakt
Barbara AlbertyPraktikumsbüro
Praxisphasen
Hammer Str. 95
Zimmer Raum 206, 2. Etage
48153 Münster
Tel.: (0251) 83-32511
Fax: (0251) 83-32513
praktika-zfl@uni-muenster.de
Bürozeit : Di, Mi und Do 10-12 und 13-15 Uhr

