Studienplanung und Organisation im Master

Im Folgenden finden Sie sowohl Informationen als auch Planungshilfen, die Ihnen die Organisation der Masterphase erleichtern .
Unter den Rubriken GHR, Gym/Ges, BK(B2F), BK(BAB) und BK(BB) finden sich die aktuellen Masterstudiengäng im Modellversuch für Studierende, die vor dem WS 2011/12 ihr Studium im Bachelor begonnen haben. Allgemeine Informationen zum Masterstudiengang nach dem LABG 2009 finden sich unter dem entsprechenden Karteireiter. Informationen zum Wechseln in den Masterstudiengang finden Sie auf unserer Seite zum Masterzulassungsverfahren.

Master of Education für das Lehramt  an Grund-, Haupt- & entsprechende Jahrgangsstufen der Gesamtschule [MEd(G)] & [MEd(HRGe)] im Modellversuch

GHR

Die Regelstudienzeit für den Master of Education (GHR) umfasst 2 Semester. Aufgrund dessen ist eine gewissenhafte Planung im Vorfeld des Masterstudiengangs besonders wichtig.
Die Darstellung zeigt das Grundmodell des Masterstudiums zum Lehramt GHR. Der Studiengang umfasst das Studium der Hauptfächer, des Grundlagenfaches, der Erziehungswissenschaft, die Praxisphasen und die Masterarbeit.

Quicklinks

1. Studienordnungen
2. Das "virtuelle" Praxismodul
3. Die Masterarbeit
4. Der Master-Plan: Zeitplanung
5. Noten im Master
6. Bewerbung/Zulassung
7. Planungshilfen/Downloads

1. Studienordnungen
Grundlegend zur Studienplanung benötigen Sie die Rahmenprüfungsordnung zum Master of Education und die einzelnen Fachprüfungsordnungen Ihrer Studienfächer und der Erziehungswissenschaft.
Beachten Sie, dass in vielen Fächern die Studienvarianten im Master entsprechend der Modulwahl bzw. der Wahl einer Praxisphase im Bachelor belegt werden müssen. Zudem können Vorgaben zur Begleitung der Masterarbeit im Fach enthalten sein.
Übersicht: Studiendokumente zum Master

3. Das "virtuelle" Praxismodul
Das Modul "Kernpraktikum" im Master ist als "virtuelles Modul" zur Verbuchung der Praktikumspunkte konzipiert. Je nach individueller Studienplanung bzw. fester Fachvorgaben im Bachelor, werden die Praxisleistungen in Anteilen (oder sogar vollständig) bereits im Bachelor erbracht. Die angegebenen 10 Leistungspunkte stehen aber für die Anrechnung der gesamten Praxisphasen im Bachelor- und Masterstudium.
Soweit Leistungspunkte für Praxisphasen innerhalb eines Faches bereits im Bachelor erbracht wurden, so werden als Folge weniger Leistungen im Fach erbracht. Diese gutgeschriebenen Leistungspunkte im Bachelor müssen folglich im Masterstudium im gleichen Umfang im Fach erbracht werden. Im Gegenzug müssen im Master entsprechend weniger Leistungspunkte für Praxisphasen erbracht werden.

4. Die Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in einem der beiden Fächer oder in Erziehungswissenschaft geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Monate (bei empirischen Arbeiten kann sich die Zeit um 2 Monate verlängern, siehe fachspezifische Anhänge). Der Umfang i. d. R. 60 Seiten nicht überschreiten. Für die Korrektur haben die Prüfer bis zu zwei Monaten Zeit. Jeder Studierende hat ein Vorschlagsrecht zur Themenstellung. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf Antrag des Kandidaten kann aus  schwerwiegenden Gründen die Bearbeitungszeit der Masterarbeit um bis zu 4 Wochen (empirische Arbeit um bis zu 6 Wochen) verlängert werden. Über die Anerkennung entscheidet das zuständige Dekanat.
Rahmenordnung für den Masterstudiengang

5. Der Master-Plan: Zeitplanung
Der Master wird allgemein im Hinblick auf den Anschluss im Referendariat geplant. Einstellungstermine in NRW sind jeweils der 1. Mai und als Zusatztermin der 1. November. Die Bewerbung erfolgt etwa 6 Monate vorher. Das Abschlusszeugnis (Staatsexamen) kann bis ca. zwei bis vier Wochen vorher nachgereicht werden. Im Ausnahmefall, soweit zu viele Bewerbungen vorliegen, wird das Zeugnis ca. 10 Wochen im Vorfeld eingefordert. Die Fristen werden jeweils im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Hinweise finden Sie ansonsten im Bereich Referendariat.
Beachten Sie die Korrekturfristen (schriftliche Prüfungen 8 Wochen, mündliche Prüfungen bis 1 Woche) und die Zeit zur Zeugniserstellung im Prüfungsamt (bis 4 Wochen).

6. Noten im Master
Bildung der Master-Gesamtnote
In die Gesamtnote zum Master of Education gehen die Noten der beiden Fächer, die Note des didaktischen Grundlagenstudiums, die Note der Erziehungswissenschaft und die Note der Masterarbeit im Verhältnis der auf sie jeweils entfallenden Zahlen von Leistungspunkten ein.

Bildung der Staatsexamensnote
Die Staatsexamensnote wird als arithmetisches Mittel aus der Summe der Noten von Fach 1, Fach 2, Erziehungswissenschaft, didaktisches Grundlagenstudium im Bachelor einfach plus die jeweiligen Noten im Master einfach plus die Masterarbeitsnote, doppelt gewertet, gebildet.

6. Bewerbung / Zulassung zum Master
Der Antrag auf Zulassung muss jeweils bis zum 15. Juli (WiSe) oder 15. Januar (SoSe) im ZfL vorliegen.
Informationen zum Zulassungsverfahren

7. Planungshilfen/Downloads

Master of Education für das Lehramt  an Gymnasien & Gesamtschulen [MEd(GyGe)] im Modellversuch

Gym/Ges


QUICKLINKS

1. Studienordnungen
2. Kernpraktikum
3. Die Masterarbeit
4. Der Master-Plan: Zeitplanung
5. Noten im Master
6. Zulassung/Bewerbung
7. Planungshilfen/Download

1. Studienordnungen
Grundlegend zur Studienplanung benötigen Sie die Rahmenprüfungsordnung zum Master of Education und die einzelnen Fachprüfungsordnungen Ihrer Studienfächer und der Erziehungswissenschaft.
Übersicht: Studiendokumente zum Master

2. Kernpraktikum
Es müssen 10 Wochen (50 Tage / 200 Stunden) an Praxisphasen im Kernpraktikum nachgewiesen werden. Mindestens 6 Wochen schulische Praxisphase. Es können bis zu 4 Wochen außerschulische Praxiseinsätze genutzt werden. Jede Praxisphase ist an eine Begleitveranstaltung gekoppelt. Die Begleitung ist in Veranstaltungen der Studienfächer oder der Erziehungswissenschaft möglich. Die Anmeldung im ZfL erfolgt spätestens 14 Tage vor der Praxisphase. Jeder Praxisphase wird mit einer Reflexionsleistung abgeschlossen. Mindestens ein Mal muss dies ein Praktikumsbericht sein. Weitere Reflexionsleistungen erfolgen nach Absprache mit dem Dozenten. Der Nachweis nach Abschluss aller Praxisphasen erfolgt im ZfL (Arbeitszeugnisse & Dozentenbescheinigungen einreichen). Im Anschluss erfolgt die Verbuchung in QISPOS für 10 LP. Das Kernpraktikum geht nicht in die Masternote ein.

3. Die Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in einem der beiden Fächer oder in der Erziehungswissenschaft geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Monate (bei empirischen Arbeiten kann sich die Zeit um 2 Monate verlängern, siehe fachspezifische Anhänge). Der Umfang soll i. d. R. 60 Seiten nicht überschreiten. Für die Korrektur haben die Prüfer bis zu zwei Monaten Zeit. Jeder Studierende hat ein Vorschlagsrecht zur Themenstellung. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf Antrag des Kandidaten kann aus  schwerwiegenden Gründen die Bearbeitungszeit der Masterarbeit um bis zu 4 Wochen (empirische Arbeit um bis zu sechs Wochen) verlängert werden. Über die Anerkennung entscheidet das zuständige Dekanat.

4. Der Master-Plan: Zeitplanung
Der Master wird allgemein im Hinblick auf den Anschluss im Referendariat geplant. Einstellungstermine in NRW sind jeweils der 1. Mai und als Zusatztermin der 1. November. Die Bewerbung erfolgt etwa 6 Monate vorher. Das Abschlusszeugnis (Staatsexamen) kann bis ca. zwei bis vier Wochen vorher nachgereicht werden. Im Ausnahmefall, soweit zu viele Bewerbungen vorliegen, wird das Zeugnis ca. 10 Wochen im Vorfeld eingefordert. Die Fristen werden jeweils im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Hinweise finden Sie ansonsten im Bereich Referendariat.
Beachten Sie die Korrekturfristen (schriftliche Prüfungen 8 Wochen, mündliche Prüfungen bis 1 Woche) und die Zeit zur Zeugniserstellung im Prüfungsamt (bis 4 Wochen).

5. Noten im Master
Fachnote im Master: Nach Vorgabe der Fachspezifischen Bestimmungen
Gesamtnote des Masters: Wertung entsprechend der Leistungspunkte, Praxisphase bleibt unbenotet.
Staatsexamensnote: Mit dem Masterstudium wird auch das „Erste Staatsexamen für das Lehramt in NRW“ verliehen. Dieses ist die relevante Vergleichsnote im Arbeitsfeld.
•    Fach 1 – BA Note x1 / MA Note x1
•    Fach 2 – BA Note x1 / MA Note x1
•    Erziehungswissenschaften – MA Note x1
•    Masterarbeit Note x2
= Ergebnis durch 7

6. Bewerbung / Zulassung zum Master
Der Antrag auf Zulassung muss jeweils bis zum 15. Juli (WiSe) oder 15. Januar (SoSe) im ZfL vorliegen.
Informationen zum Zulassungsverfahren

7. Planungshilfen/Downloads

Master of Education für das Lehramt  an Berufskollegs [MEd(BK/2F)] im Modellversuch

BK(B2F)


QUICKLINKS

1. Studienordnungen
2. Kernpraktikum
3. Die Masterarbeit
4. Der Master-Plan: Zeitplanung
5. Noten im Master
6. Zulassung/Bewerbung
7. Planungshilfen/Download

1. Studienordnungen
Grundlegend zur Studienplanung benötigen Sie die Rahmenprüfungsordnung zum Master of Education und die einzelnen Fachprüfungsordnungen Ihrer Studienfächer und der Erziehungswissenschaft.
Übersicht: Studiendokumente zum Master

2. Kernpraktikum
Es müssen 10 Wochen (50 Tage / 200 Stunden) an Praxisphasen im Kernpraktikum nachgewiesen werden. Mindestens 6 Wochen schulische Praxisphase. Es können bis zu 4 Wochen außerschulische Praxiseinsätze genutzt werden. Jede Praxisphase ist an eine Begleitveranstaltung gekoppelt. Die Begleitung ist in Veranstaltungen der Studienfächer oder der Erziehungswissenschaft möglich. Die Anmeldung im ZfL erfolgt spätestens 14 Tage vor der Praxisphase. Jeder Praxisphase wird mit einer Reflexionsleistung abgeschlossen. Mindestens ein Mal muss dies ein Praktikumsbericht sein. Weitere Reflexionsleistungen erfolgen nach Absprache mit dem Dozenten. Der Nachweis nach Abschluss aller Praxisphasen erfolgt im ZfL (Arbeitszeugnisse & Dozentenbescheinigungen einreichen). Im Anschluss erfolgt die Verbuchung in QISPOS für 10 LP. Das Kernpraktikum geht nicht in die Masternote ein.

3. Die Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in einem der beiden Fächer oder in der Erziehungswissenschaft geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Monate (bei empirischen Arbeiten kann sich die Zeit um 2 Monate verlängern, siehe fachspezifische Anhänge). Der Umfang soll i. d. R.  60 Seiten nicht überschreiten. Für die Korrektur haben die Prüfer bis zu 2 Monaten Zeit. Jeder Studierende hat ein Vorschlagsrecht zur Themenstellung. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf Antrag des Kandidaten kann aus schwerwiegenden Gründen die Bearbeitungszeit der Masterarbeit um bis zu 4 Wochen (empirische Arbeit um bis zu 6 Wochen) verlängert werden. Über die Anerkennung entscheidet das zuständige Dekanat.
Rahmenordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education (BK)

4. Der Master-Plan: Zeitplanung
Der Master wird allgemein im Hinblick auf den Anschluss im Referendariat geplant. Einstellungstermine in NRW sind jeweils der 1. Mai und als Zusatztermin der 1. November. Die Bewerbung erfolgt etwa 6 Monate vorher. Das Abschlusszeugnis (Staatsexamen) kann bis ca. 2 bis 4 Wochen vorher nachgereicht werden. Im Ausnahmefall, soweit zu viele Bewerbungen vorliegen, wird das Zeugnis ca. 10 Wochen im Vorfeld eingefordert. Die Fristen werden jeweils im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Hinweise finden Sie ansonsten im Bereich Referendariat.
Beachten Sie die Korrekturfristen (schriftliche Prüfungen 8 Wochen, mündliche Prüfungen bis 1 Woche) und die Zeit zur Zeugniserstellung im Prüfungsamt (bis 4 Wochen).

5. Noten im Master
Fachnote im Master: Nach Vorgabe der Fachspezifischen Bestimmungen
Gesamtnote des Masters: Wertung entsprechend der Leistungspunkte, Praxisphase bleibt unbenotet.
Staatsexamensnote: Mit dem Masterstudium wird auch das „Erste Staatsexamen für das Lehramt in NRW“ verliehen. Dieses ist die relevante Vergleichsnote im Arbeitsfeld.
•    Fach 1 – BA Note x1 / MA Note x1
•    Fach 2 – BA Note x1 / MA Note x1
•    Erziehungswissenschaften – MA Note x1
•    Masterarbeit Note x2
= Ergebnis durch 7

6. Bewerbung / Zulassung zum Master
Der Antrag auf Zulassung muss jeweils bis zum 15. Juli (WiSe) oder 15. Januar (SoSe) im ZfL vorliegen.
Informationen zum Zulassungsferfahren

7. Planungshilfen/Downloads

Master of Education für das Lehramt  an Berufskollegs [MEd(BK/BAB)] im Modellversuch

BK(BAB)


QUICKLINKS

1. Studienordnungen
2. Kernpraktikum
3. Die Masterarbeit
4. Der Master-Plan: Zeitplanung
5. Zulassung/Bewerbung
6. Planungshilfen/Download

1. Studienordnungen
Grundlegend zur Studienplanung benötigen Sie die Rahmenprüfungsordnung zum Master of Education und die einzelnen Fachprüfungsordnungen Ihrer Studienfächer und der Erziehungswissenschaft.
Übersicht: Studiendokumente zum Master

2. Kernpraktikum
Es müssen 10 Wochen (50 Tage / 200 Stunden) an Praxisphasen im Kernpraktikum nachgewiesen werden. Mindestens 6 Wochen schulische Praxisphase. Es können bis zu 4 Wochen außerschulische Praxiseinsätze genutzt werden. Jede Praxisphase ist an eine Begleitveranstaltung gekoppelt. Die Begleitung ist in Veranstaltungen der Studienfächer oder der Erziehungswissenschaft möglich. Die Anmeldung im ZfL erfolgt spätestens 14 Tage vor der Praxisphase. Jeder Praxisphase wird mit einer Reflexionsleistung abgeschlossen. Mindestens ein Mal muss dies ein Praktikumsbericht sein. Weitere Reflexionsleistungen erfolgen nach Absprache mit dem Dozenten. Der Nachweis nach Abschluss aller Praxisphasen erfolgt im ZfL (Arbeitszeugnisse & Dozentenbescheinigungen einreichen). Im Anschluss erfolgt die Verbuchung in QISPOS für 10 LP. Das Kernpraktikum geht nicht in die Masternote ein.

3. Die Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in einem der beiden Fächer oder in der Erziehungswissenschaft geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Monate (bei empirischen Arbeiten kann sich die Zeit um 2 Monate verlängern, siehe fachspezifische Anhänge). Der Umfang soll i. d. R.  60 Seiten nicht überschreiten. Für die Korrektur haben die Prüfer bis zu 2 Monaten Zeit. Jeder Studierende hat ein Vorschlagsrecht zur Themenstellung. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf Antrag des Kandidaten kann aus schwerwiegenden Gründen die Bearbeitungszeit der Masterarbeit um bis zu 4 Wochen (empirische Arbeit um bis zu 6 Wochen) verlängert werden. Über die Anerkennung entscheidet das zuständige Dekanat.
Rahmenordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education (BK)

4. Der Master-Plan: Zeitplanung
Der Master wird allgemein im Hinblick auf den Anschluss im Referendariat geplant. Einstellungstermine in NRW sind jeweils der 1. Mai und als Zusatztermin der 1. November. Die Bewerbung erfolgt etwa 6 Monate vorher. Das Abschlusszeugnis (Staatsexamen) kann bis ca. 2 bis 4 Wochen vorher nachgereicht werden. Im Ausnahmefall, soweit zu viele Bewerbungen vorliegen, wird das Zeugnis ca. 10 Wochen im Vorfeld eingefordert. Die Fristen werden jeweils im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Hinweise finden Sie ansonsten im Bereich Referendariat.
Beachten Sie die Korrekturfristen (schriftliche Prüfungen 8 Wochen, mündliche Prüfungen bis 1 Woche) und die Zeit zur Zeugniserstellung im Prüfungsamt (bis 4 Wochen).

5. Bewerbung / Zulassung zum Master
Der Antrag auf Zulassung muss jeweils bis zum 15. Juli (WiSe) oder 15. Januar (SoSe) im ZfL vorliegen.
Informationen zum Zulassungsferfahren

6. Planungshilfen/Downloads

Master of Education für das Lehramt  an Berufskollegs [MEd(BK/BB)] im Modellversuch

BK(BB)



QUICKLINKS

1. Studienordnungen
2. Kernpraktikum
3. Die Masterarbeit
4. Der Master-Plan: Zeitplanung
5. Zulassung/Bewerbung
6. Planungshilfen/Download

1. Studienordnungen
Grundlegend zur Studienplanung benötigen Sie die Rahmenprüfungsordnung zum Master of Education und die einzelnen Fachprüfungsordnungen Ihrer Studienfächer und der Erziehungswissenschaft.
Übersicht: Studiendokumente zum Master

2. Kernpraktikum
Es müssen 10 Wochen (50 Tage / 200 Stunden) an Praxisphasen im Kernpraktikum nachgewiesen werden. Mindestens 6 Wochen schulische Praxisphase. Es können bis zu 4 Wochen außerschulische Praxiseinsätze genutzt werden. Jede Praxisphase ist an eine Begleitveranstaltung gekoppelt. Die Begleitung ist in Veranstaltungen der Studienfächer oder der Erziehungswissenschaft möglich. Die Anmeldung im ZfL erfolgt spätestens 14 Tage vor der Praxisphase. Jeder Praxisphase wird mit einer Reflexionsleistung abgeschlossen. Mindestens ein Mal muss dies ein Praktikumsbericht sein. Weitere Reflexionsleistungen erfolgen nach Absprache mit dem Dozenten. Der Nachweis nach Abschluss aller Praxisphasen erfolgt im ZfL (Arbeitszeugnisse & Dozentenbescheinigungen einreichen). Im Anschluss erfolgt die Verbuchung in QISPOS für 10 LP. Das Kernpraktikum geht nicht in die Masternote ein.

3. Die Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in einem der beiden Fächer oder in der Erziehungswissenschaft geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Monate (bei empirischen Arbeiten kann sich die Zeit um 2 Monate verlängern, siehe fachspezifische Anhänge). Der Umfang soll i. d. R.  60 Seiten nicht überschreiten. Für die Korrektur haben die Prüfer bis zu 2 Monaten Zeit. Jeder Studierende hat ein Vorschlagsrecht zur Themenstellung. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf Antrag des Kandidaten kann aus schwerwiegenden Gründen die Bearbeitungszeit der Masterarbeit um bis zu 4 Wochen (empirische Arbeit um bis zu 6 Wochen) verlängert werden. Über die Anerkennung entscheidet das zuständige Dekanat.
Rahmenordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education (BK)

4. Der Master-Plan: Zeitplanung
Der Master wird allgemein im Hinblick auf den Anschluss im Referendariat geplant. Einstellungstermine in NRW sind jeweils der 1. Mai und als Zusatztermin der 1. November. Die Bewerbung erfolgt etwa 6 Monate vorher. Das Abschlusszeugnis (Staatsexamen) kann bis ca. 2 bis 4 Wochen vorher nachgereicht werden. Im Ausnahmefall, soweit zu viele Bewerbungen vorliegen, wird das Zeugnis ca. 10 Wochen im Vorfeld eingefordert. Die Fristen werden jeweils im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Hinweise finden Sie ansonsten im Bereich Referendariat.
Beachten Sie die Korrekturfristen (schriftliche Prüfungen 8 Wochen, mündliche Prüfungen bis 1 Woche) und die Zeit zur Zeugniserstellung im Prüfungsamt (bis 4 Wochen).

5. Bewerbung / Zulassung zum Master
Der Antrag auf Zulassung muss jeweils bis zum 15. Juli (WiSe) oder 15. Januar (SoSe) im ZfL vorliegen.
Informationen zum Zulassungsferfahren

6. Planungshilfen/Downloads


Master of Education nach LABG 2009 (Studienstart ab 2014)

neue Lehrerbildung

Der Zugang zum neuen Master of Education wird in Münster erstmalig im Jahr 2014 angeboten.
Die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf der Grundlage der neuen Regelungen des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12.05.2009 (LABG 2009) sieht auch die Einführung eines neuen Masterprogramms für die Lehramtsstudiengänge an der WWU vor. Diese Regelungen gelten für alle Lehramtsstudierenden der WWU mit Studienstart im Bachelor ab dem WiSe 2011/12.

Das Studium im Master of Education in Münster nimmt alle Studienanteile des Bachelor erneut auf. Es sind Leistungen in beiden Unterrichtsfächern (bzw. den drei Unterrichtsfächern im Lehramt G) und der Bildungswissenschaft enthalten. Als zentrales Element ist das Praxissemester im zweiten oder dritten Mastersemester vorgesehen. Hinzu kommt die Masterarbeit.
Übersicht der Studienanteile in Bachelor & Master

QUICKLINKS

1. Studienordnungen
2. Praxissemester
3. Die Masterarbeit
4. Der Master-Plan: Zeitplanung
5. Noten im Master
6. Bewerbung/Zulassung
6. Planungshilfen/Download

1. Studienordnungen
Grundlegend zur Studienplanung benötigen Sie die Rahmenprüfungsordnung zum Master und die einzelnen Fach-Prüfungsordnungen Ihrer Studienfächer. Die Rahmenordnung liegt bereits vor. Die Fachstudienordnungen werden in einigen Fächern noch für die endgült Fassung vorbereitet.
Übersicht: Studiendokumente zum Master

2. Praxissemester
Das Praxissemester findet im zweiten oder dritten Semester der Masterphase des Studiums statt. Es orientiert sich am Schulhalbjahr und der zentrale Lernort ist die Praktikumsschule. Verantwortet wird es von den Hochschulen; ausbildungsfachlich wird es von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL bisherige Studienseminare) begleitet. Zugleich sollen Lehrforschungsprojekte der Lehrer ausbildenden Universitäten (vor allem aus der Schulpädagogik und der allgemeinen Didaktik) damit verbunden werden. Das Praxissemester soll erste berufliche Handlungskompetenzen als Lehrerin/Lehrer vermitteln sowie in den nachfolgenden Studienteilen ein gezielteres Studium ermöglichen. Die Universität Münster wird mit speziell mit den Ausbildungsschulen und den ZfsL im Regierungsbezirk Münster kooperieren.
Spezielle Regelungen zum Praxissemester werden in der Studienordnung definiert. Diese wird aktuell noch erarbeitet.

3. Die Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in einem der Studienfächer oder in der Erziehungswissenschaft geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 Monate (bei empirischen Arbeiten kann sich die Zeit um 2 Monate verlängern, siehe Rahmenprüfungsordnung). Der Umfang soll i. d. R. 60 Seiten nicht überschreiten. Für die Korrektur haben die Prüfer bis zu 2 Monaten Zeit. Jeder Studierende hat ein Vorschlagsrecht zur Themenstellung. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Auf Antrag des Kandidaten kann aus  schwerwiegenden Gründen die Bearbeitungszeit der Masterarbeit um bis zu 4 Wochen (empirische Arbeit um bis zu sechs Wochen) verlängert werden. Über die Anerkennung entscheidet das zuständige Dekanat.

4. Der Master-Plan: Zeitplanung
Der Master wird allgemein im Hinblick auf den Anschluss im Referendariat geplant. Einstellungstermine in NRW sind jeweils der 1. Mai und als Zusatztermin der 1. November. Die Bewerbung erfolgt etwa 6 Monate vorher. Das Abschlusszeugnis kann bis ca. 2 bis 4 Wochen vorher nachgereicht werden. Im Ausnahmefall, soweit zu viele Bewerbungen vorliegen, wird das Zeugnis ca. 10 Wochen im Vorfeld eingefordert. Die Fristen werden jeweils im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Hinweise finden Sie ansonsten im Bereich Referendariat.
Beachten Sie die Korrekturfristen (schriftliche Prüfungen 8 Wochen, mündliche Prüfungen bis 1 Woche) und die Zeit zur Zeugniserstellung im Prüfungsamt (bis 4 Wochen).
Informationen zum Referendariat

5. Noten im Master
Fachnote im Master: Nach Vorgabe der Fachprüfungsordnung.
Gesamtnote des Masters: Es gehen die Noten der Fächer, der Bildungswissenschaft, des Studiums „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ und der, das Praxissemester abschließenden Prüfung sowie die Note der Masterarbeit im Verhältnis der auf sie jeweils entfallenden Zahlen von Leistungspunkten ein.

6. Bewerbung / Zulassung zum Master
Die Zulassungsbestimmungen werden in der Zulassungsordnung zum Master festgelegt. Diese Ordnung liegt für den neuen Master of Education noch nicht in der endgültigen Fassung vor.
Informationen zum Zulassungsferfahren

7. Planungshilfen


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