Zulassungsverfahren: Master of Education im Modellversuch Münster
Studierende im Modellversuch können sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester den Master of Education beginnen. Der Antrag auf Zulassung ist an das Zentrum für Lehrerbildung zu richten. Hinweise zum Verfahren finden Sie hier.
Grundlagen (Zulassungsvoraussetzungen):
A. Antragstellung am Zentrum für Lehrerbildung
● Studienstart WiSe: Mai bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist)
● Studienstart SoSe: November bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist)
B. Nachweis des lehramtsspezifisch abgeschlossenen Bachelor (Zeugnis)
(+ fach-/studiengangsspezifische Voraussetzungen z.B. Sprachnachweise)
Antrag
- Antragsformular Master (Download in der Bewerbungsphase):
● Grundschulen & Haupt-, Real- & Gesamtschulen
● Gymnasium & Gesamtschulen
● Berufskollegs - Hierbei sind folgende weitere Dokumente als Anlage einzureichen:
● Nachweis zum Online Self-Assessment FIBEL (siehe unten)
● Fachspezifische Nachweise
● Sprachnachweise im Lehramt GymGes
(Hinweise zu den Antragsunterlagen finden Sie auch im Anhang des Antrags.)
Download: Übersicht Antragsunterlagen
Einreichen des Zulassungsantrags
Per Brief-Post, Briefkasten, am ServicePoint des ZfL oder mit persönlicher Beratung
● Per Brief
Schicken Sie den Antrag an das Zentrum für Lehrerbildung, Hammer Straße 95, 48153 Münster.
● ServicePoint
Ihre Anträge können Sie aber auch persönlich am ServicePoint des Zentrum für Lehrerbildung abgegeben. (1. Etage)
● Briefkasten
Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie Ihre Antragsunterlagen in unseren Briefkasten am Toreingang des Zentrums für Lehrerbildung einwerfen.
Ablauf/Fristen
Bitte prüfen Sie zunächst, ob die genannten Zugangsvoraussetzungen auf Sie zutreffen. Dieses ist der Fall, wenn alle Leistungen des Bachelor vollständig vorliegen und der Bachelor entsprechend den Vorgaben in den Modulhandbüchern "lehramtsspezifisch" studiert wurde. Zu den entsprechenden Nachweisen gehören z. B. die vorgesehene Sprachnachweise für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.
1. Antragstellung
am Zentrum für Lehrerbildung
● Studienstart WiSe: Mai bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist)
● Studienstart SoSe: November bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist)
2. Abschluss des Studiums
alle Studien- & Prüfungsleistungen sollen in QISPOS verbucht sein
● Studienstart WiSe: bis zum 27. August
● Studienstart SoSe: bis zum 27. Februar
(Studierende der WWU überweisen wie üblich den Semesterbeitrag
als Rückmeldung für das Studium im WiSe und erhalten zunächst
Studiendokumente für den Bachelor)
3. Einschreibung/Umschreibung in den Master
im Studierendensekretariat der WWU
● Einschreibung WiSe: 16.09. bis 20.09.2013
● Einschreibung SoSe: 18.03. Bis 22.03.2013
Sie werden per Mail (Uni E-Mail-Adresse) über Ihren Termin zur
Umschreibung informiert.
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Einschreibung vorlegen:
A. Zulassungsbescheinigung des ZfL (Diese geht Ihnen per Brief zu.)
B. Abschlusszeugnis des Bachelor
(Bitte beantragen Sie die Ausstellung des Zeugnisses durch das Prüfungsamt,
wenn Sie sicher sind, dass alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.)
Die Frist zur Antragstellung ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
Die weiteren genannten Fristen können in begründeten Einzelfällen erweitert werden. Diese Sonderregelungen betreffen z.B. Nachprüfungen.
Sonderregelung
Grundlegend zur Planung Ihres Studienabschlusses im Bachelor ist die Frist zur Komplettierung Ihrer Studienakte.
Soweit Sie den Masterzugang anstreben sollen "alle Studien und Prüfungsleistungen zum Bachelor" bis zum 27. August (WiSe) bzw. bis zum 27. Februar (SoSe) im Prüfungsamt vorliegen.
Im Fall von Nachprüfungen (Wiederholungsprüfung), vom Fachbereich vorgegebenen späten Prüfungsterminen, oder ausstehenden staatlicher Sprachprüfungen (z.B. zum Latinum) werden erweiterte Fristen zur Umschreibung gewährt. Nachprüfungen zum Semesterbeginn können somit wahrgenommen werden, soweit die betreuenden Dozenten eine zeitnahe Korrektur gewährleisten.
Die Sonderregelungen können in begründeten, belegten Einzelfällen weiteren Studierenden gewährt werden, die die angegebenen Fristen zum Abschluss des Studiums nicht einhalten können. Die Entscheidung hierüber treffen die betreuenden Fachbereiche, die Ihnen dann eine individuelle Frist zuweisen können. Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Dozenten oder die Studienfachberatung.
Zur Einschreibung in den Master muss der Studienabschluss und alle notwedigen Nachweise vorliegen. Auch im Falle der Sonderregelungen gelten Ausschlussfristen zur Einschreibung, die Ihnen mit dem Zulassungsschreiben nach Abschluss des Zulassungsverfahrens (ab Ende Januar) mitgeteilt werden.
Achtung: Der Antrag auf Zulassung muss "immer" bis zum Fristende 15. Januar/15. Juli vorliegen.
Andere Hochschulen
Voraussetzung zur Zulassung zu den Master of Education Studiengängen im Modellversuch Münster ist ein Studienabschluss, der dem entsprechenden Bachelorabschluss aus Münster in Bezug auf die Studieninhalte und die Vereinbarkeit mit lehramtspezifischen Vorgaben entspricht.
Eine Aufnahme Studierender anderer Studienstandorte ist nur schwer zu realisieren. Begründet ist dies in den unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, der unterschiedlichen strukturierten Bachelor- & Master-Modellstudiengänge an Universitätsstandorten in NRW und den besonderen Bedingungen zur Anerkennung der Studienabschlüsse im Modellversuch Münster für das Staatsexamen in NRW.
Hinweise zu den entsprechen rechtlichen Voraussetzungen (Zugangsordnung) finden Sie im Informationsfeld Rechtsgrundlagen. Alle dort angegebenen Voraussetzungen müssen vollständig entsprechend des Studienmodells in Münster vorliegen.
Bei Anfragen auf Zulassung zum Master of Education bitten wir Studierende anderer Hochschulen uns folgende Unterlagen zuzusenden:
- Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) oder vorläufiges Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) gemäß den Ordnungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges mit Abschluss Master of Education
- Transkript of Records (Übersicht über ihre absolvierten Leistungen)
- Ausdruck der Ordnung des Bachelorstudiengangs, mit dem Sie sich bewerben. Dabei müssen Art und Umfang der studierten Module inklusive schriftlicher und mündlicher Modulabschlussprüfungen ersichtlich sein, damit eine Prüfung der Aufnahme gemäß den Übergangsordnungen durchgeführt werden kann.
- Ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse (beglaubigte Kopien)
Kontakt
Ansprechpartner zum Antragsverfahren und Beratungsangebote stehen Ihnen im Zentrum für Lehrerbildung zur Verfügung:
- Stefan Albersmann (Beratung: Übergang, Studium, Uni-Wechsel, Zusatzmodule)
Kontaktdaten und Sprechstunden - Dr. Claudia Bendick (Beratung: Übergang, Studium, Uni-Wechsel)
Kontaktdaten und Sprechstunden
Wir helfen Ihnen auch gerne persönlich weiter. Unser Berautungsangebot umfasst z. B. Hilfestellungen zur Studienplanung im Übergang zum Master of Education.
Soweit Sie den Zugang zum Master nicht realisieren können, informieren wie Sie auch über die Regelungen der Zusatzmodule zum Bachelor. Auch an diesem Punkt helfen wir Ihnen gerne bei der weiteren Planung Ihres Studiums.
Rechtsgrundlagen
Zur Regelung des Zugangs zu den Master of Education Studiengägnen im Modellversuch Münster hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster folgende Ordnungen erlassen:
- Zugangsordnung: MEd LA Grund-, Haupt-, Real- & Gesamtschulen
- Zugangsordnung: MEd LA Gymnasien & Gesamtschulen
- Zugangsordnung: MEd LA Berufskollegs nach B2F
- Zugangsordnung: MEd LA Berufskollegs nach BAB
- Zugangsordnung: MEd LA Berufskollegs nach BB
Der Modellversuch bezeichnet die Münsteraner Bachelostudiengänge (B2F, BKJ, BAB & BB) die im WS05/06 eingeführt wurden und in denen im WS10/11 letztmalig Erstsemester eingeschrieben werden, sowie die daran anschließenden Masterstudiengänge.
Für Studierende mit Studienstart im Bachelor am dem WiSe 2011/12 werden neue Regelungen gelten. Der Master nach dem LABG aus dem Jahr 2009 wird erstmals im Jahr 2014 angeboten.
FIBEL-Test
Die Plattform FIBEL (Feedback-Inventar beruflicher Erstorientierung für das Lehramt) bietet ein kurzes Selbsteinschätzungsverfahren, das Ihnen helfen soll, Ihre berufliche Orientierung zu reflektieren.
Zugang: uni-fibel.uni-muenster.de*
Vorgehen: Führen Sie den Test durch und beachten Sie am Ende der Befragung den roten Kasten "Falls Sie an der Universität Münster einen Masterstudiengang anstreben". Nach dem Anklicken des Links in diesem Kasten öffent sich ein Pop-Up-Fenster, in dem Sie einen Nachweis für die Teilnahme an FIBEL finden. Drucken Sie diesen Nachweis der Teilnahme bitte aus und reichen Sie ihn unterschrieben zusammen mit Ihren Antragsunterlagen zum Master of Education im Zentrum für Lehrerbildung ein. Die Bescheinigung darf bei der Anmeldung zum Master nicht älter als 3 Monate sein.
*Sie können das Self-Assessment an jedem Computer durchführen, der ins Universitätsnetz eingebunden ist. Von Zuhause aus benötigen Sie einen speziellen Zugang, z.B. per Remotedesktop [= Terminalserver des NWZnet: "nwzhome.uni-muenster.de"]. Hilfe dazu finden Sie hier (NWZnet) und hier (ZIV).
Remotedesktop-Verbindung : herunterladen
Alternativ können Sie auch eine VPN-Verbindung einrichten. Anleitung
Sprachnachweise
Für den Zugang zum Master of Education Gymnasium und Gesamtschulen prüfen wir gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz das Vorliegen folgender Sprachvoraussetzungen:
- Evangelische Religionslehre: Graecum und Latinum oder Hebraicum
- Katholische Religionslehre: Latinum; Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind erwünscht (siehe unten!)
- Philosophie/Praktische Philosophie: Latinum oder Graecum
- Geschichte: Latinum
- Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch: Latinum
- Latein, Griechisch: Latinum und Graecum
- Beglaubigte Kopie (z.B. des Abiturzeugnis). Alternativ reichen Sie eine Kopie ein und legen das Original zur Beglaubigug am ServicePoint des ZfL vor.
Soweit Ihr Sprachnachweis bei der Antragstellung noch nicht vorliegt gelten die gesonderten Fristen für den verspäteten Masterzugang. Im Rahmen Sonderregelungen können Sie die Staatliche Prüfung im Frühjahr (SoSe) oder im Herbst (WiSe) wahrnehmen. Für die Einschreibung in den Master muss der Nachweis aber vorliegen.
Grundlage für die Einforderung der Sprachkenntnisse sowie deren Art und Umfang sowie die Beschreibung des Verfahrens zum nachträglichen Erwerb der Sprachkenntnisse ist der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2005. Für diejenigen Masterstudiengänge, die für ein anderes Lehramt qualifizieren, gibt es keine entsprechenden Voraussetzungen.
Besonderer Hinweis zur katholischen Religionslehre im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule
Für die Zulassung zum Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Katholische Religionslehre müssen Sie das Latinum nachweisen. Im Masterstudium ist die Zulassung zu den Veranstaltungen der Sektion „Biblische Theologie“ zusätzlich vom Nachweis hebräischer (für Lehrveranstaltungen zu Exegese und Theologie des Alten Testaments) bzw. griechischer Sprachkenntnisse (für Lehrveranstaltungen zu Exegese und Theologie des Neuen Testaments) abhängig. Diese Sprachkenntnisse sollten Sie vor Beginn des MA of Education Gym/Ges erworben haben. Um Kenntnisse in Griechisch oder in Hebräisch nachzuweisen, dienen die fakultätsinternen Sprachnachweise ebenso wie auch der Nachweis über staatliche Abschlüsse in Griechisch oder Hebräisch.
Der Nachweis dieser Kenntnisse erfolgt nicht während der Anmeldung im Zentrum für Lehrerbildung. Diese Überprüfung wird fakultätsintern gehandhabt.
Hinweise zur Studienplanung: Der Nachweis der Sprachkenntnisse im Griechischen bzw. Hebräischen (für Alttestamentliche Exegese: Hebräisch, für Neutestamentliche Exegese: Griechisch) ist für die Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Biblischen Theologie im Master of Education Gym/Ges verpflichtend. Um das vorgeschriebene fachwissenschaftliche Vertiefungsmodul absolvieren zu können, muss VORHER der Sprachnachweis erworben worden sein. (Falls das Modul auf zwei Semester aufgeteilt wurde, kann der Nachweis noch im ersten Semester erbracht werden – eine Aufteilung auf drei Semester ist nicht möglich! In jedem Fall muss der Sprachnachweis vor der Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Biblischen Theologie im Master of Education Gym/Ges erfolgen.) (Beschluss-Protokoll des Fachbereichsrates vom 16.11.2010)
EMPFEHLUNG: Dringend empfohlen wird der frühzeitige Erwerb der Sprachkenntnisse im Bachelor-Studium. Empfohlen wird dann, im Anschluss entsprechende sprachgebundene Unter- und Hauptseminare in der Biblischen Theologie zu besuchen, in denen die erworbenen Sprachkenntnisse gleich zum Einsatz kommen können. Eine Anerkennung im Rahmen der Allgemeinen Studien ist grundsätzlich möglich (regulär mit 10 LP; wenn jedoch im zweiten Studienfach ein Modul der Allgemeinen Studien vorgeschrieben ist, können nur 5 LP angerechnet werden).
Fachspezifische Nachweise
Beglaubigte Kopie. Alternativ reichen Sie eine Kopie ein und legen das Original zur Beglaubigung am ServicePoint des ZfL vor. (Ausführliche Übersicht der Antragsunterlagen)
● Kunst: Äquivalenzbescheinigung der Kunstakademie
(Kopie ZfL & Original Prüfungsamt)
● Sozialwissenschaften (Gym/Ges):
Nachweis der lehramtsspezifischen Modulbelegungen im B2F
(BA Ökonomik, BA Politikwissenschaften & BA Soziologie)
● Sport: Rettungsschwimmabzeichen DLRG-Silber
(kann notfalls im ersten Mastersemester nachgereicht werden)
● Sport: Bachelor BB zusätzlich:
Sporteignungsprüfung & sportärztliche Untersuchung
● Wirtschaftslehre/Politik (BK):
Nachweis der lehramtsspezifischen Modulbelegungen im B2F
(Politikwissenschaften & Soziologie)
● Studierende, die nicht mehr immatrikuliert sind, reichen eine Kopie
des BA-Zeugnisses und des Transcript of Records ein.
Für Absolventen des polyvalenten 2-Fach-Bachelor überprüfen wir per Datebankabfrage (keine Anlage) die lehramtsspezifischen Anteile der Allgemeinen Studien. Die Module “Einführung in Grundfragen der Erziehung und Bildung” (5 LP) und “Orientierungspraktikum” (5 LP) müssen notenrelvant in QISPOS verbucht sein.
In allen Studiengängen sind lehramtsspezifische Prüfungsformen (staatsprüfungsäquivalente Leistungen) integriert. Soweit diese nicht fest in den Modulplänen vorgegeben sind überprüft das ZfL diese in Kooperation mit den Fachbereichen und den Prüfungsämtern der WWU und des IbL an der Fachhochschule Münster.
Kontakt
Abteilung StudienberatungSprechzeiten
Hammer Str. 95
48153 Münster
studienberatung-zfl@uni-muenster.de

