Zugang zum Master of Education in Münster

Informationsveranstaltung zum Master of Education in Münster

Sie haben den Bachelor abgeschlossen oder werden dies in nächster Zeit tun und wollen dann Ihr Studium im Master of Education in Münster fortsetzen? Dann laden wir Sie herzlich zu unserer Infoveranstaltung zum Master of Education in Münster ein. Die Veranstaltungen bieten wir i .d. R. jeweils Mitte März und Mitte September an.

Online-Infoveranstaltung zum Master of Education nach LABG 2009

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen zum Master of Education in Münster sind festgelegt in der

Zugangs- und Zulassungsordnung (PDF)

  • Überblick über grundlegende Zugangsvoraussetzungen

    1. Abschluss eines  einschlägigen (i. d. R. lehramtsspezifisch ausgerichteten) Bachelorstudiums  an einer deutschen Universität.
      Der Abschluss muss den Vorgaben des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG 2009 und folgende) und der Lehramtszugangsverordnung (LZV) für das Land NRW entsprechen.
    2. Studium jedes Fachs/Lernbereichs innerhalb des angestrebten Masterstudiengangs
    3. Studium der Bildungswissenschaften
    4. zwei lehramtsspezifische Praktika (Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum)
    5. lehramtsspezifische Sprachvoraussetzungen

    Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG: Fassung vom 12. Mai 2009 zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2020)

    Lehramtszugangsverordnung NRW (LZV: Fassung vom 25. April 2016)

    lehramtsspezifische Sprachvoraussetzungen

    Bitte überprüfen Sie anhand der Zugangs- und Zulassungsordnung selbst, ob Sie die Voraussetzungen für einen Master-Studienplatz an der WWU erfüllen. Eine Orientierung für externe Bewerber bietet der "Selbsteinschätzungsbogen".

Bewerbung

Informationen zur Bewerbung auf einen Studienplatz im Master of Education an der Universität Münster bietet das Studierendensekretariat.

Bewerbung Master of Education

  • Zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (NC-Fächer)?

    In allen Studiengängen zum Master of Education ist das Fach Bildungswissenschaften mit einer Zulassungsbeschränkung (NC) belegt.
    Ob Ihre weiteren Studienfächer im Master of Education ebenfalls zulassungsbeschränkt sind können Sie den fachspezifischen Informationen im Studienführer der Universität Münster entnehmen.
    Die beruflichen Fachrichtungen (Studium an der Fachhochschule Münster) haben keine eigene Zulassungsbeschränkung.

    Studienführer der Universität Münster

  • Kriterien zur Bewerber*innenauswahl bei Zulassungsbeschränkung

    Die Fach-Note des Bachelor und die Wartezeit (Zeiten seit Bachelorabschluss ohne Studieneinschreibung) ist relevant. Hieraus ergibt sich eine "Vergabenote". Bei gleicher Note entscheiden als nachrangige Kriterien ein geleisteter Dienst und danach das Los über den exakten Rangplatz.
    Eine ausführliche Erklärung bietet folgende Webseite.

    Studienzulassung Master of Education

  • Auswahlgrenzen (Numerus Clausus / NC) in Münster

    Für „NC-Fächer“ ist festgelegt, wie viele Studienplätze die Hochschule bereitstellt. Eine Auswahlgrenze (Zulassungs- bzw. Notengrenze) entsteht dann, wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt. Die Auswahlgrenzen zurückliegender Vergabeverfahren geben an, mit welchem Notendurchschnitt bzw. mit welcher Vergabenote man im vergangenen Jahr einen Studienplatz bekommen hat und bieten daher eine Orientierung zu Ihren Chancen in zukünftigen Bewerbungsverfahren.
    Zum WiSe 2022/23 und zum SoSe 2023 konnten in allen zulassungsbeschränkten Fächern alle Bewerbenden zugelassen werden. In den zwei vorangegangenen Verfahren (WiSe 2021/22 und SoSe 2022) war eine Bewerberauswahl in den Fächern Pädagogik (MEd GymGe) und Sozialwissenschaften (MEd GymGe) notwendig.

     Auswahlgrenzen in Lehramtsstudiengängen in Münster (1. Fachsemester)

Zusätzliche Informationen und Hinweise für externe Bewerbungen

  • Zugangsvoraussetzungen: Selbsteinschätzungsbogen

    Einen ersten Überblick zur Passung Ihres Abschlusses für den Zugang zum Master of Education in Münster bietet unser Selbsteinschätzungsbogen.

  • Das LZV-Büro

    Sie haben an einer anderen Hochschule Ihren Bachelor erworben? In diesem Fall prüft das LZV-Büro, inwieweit Sie die Anforderungen eines Lehramtsstudiums in NRW erfüllen. Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Master-Studienplatz beworben und immatrikuliert haben, prüft das LZV-Büro, ob bisherige Leistungen angerechnet bzw. fehlende Leistungen nachgeholt werden müssen. Hierzu erhalten Sie nach der Immatrikualtion in den MEd vom LZV-Büro Informationen per E-Mail.

    • Anrechnung: Falls Sie bereits mehr Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, als in Münster verlangt werden, können diese eventuell für den MEd angerechnet werden.
    • Angleichungsstudien: Falls Ihnen noch Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, die in Münster verlangt werden, müssen Sie diese "nachstudieren".

    LZV-Büro

  • Eignungsprüfung im Fach Kunst

    Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss im Fach Kunst nicht an der Kunstakademie Münster erworben haben, ist es notwendig, dass Sie vor dem Beginn des MEd-Studiums eine Eignungsprüfung ablegen. Da die künstlerische Eignungsprüfung nur einmal jährlich im April stattfindet, ist der Studienbeginn im 1. Fachsemester im MEd immer nur zum Wintersemester möglich. Weitere Informationen und auch Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten der Kunstakademie Münster.

    Kunstakademie Münster