Master of Education an der WWU
Informationssammlung: Zulassung und Übergang
(Übergang von den Bachelor- in die Masterstudiengänge im Modellversuch zur gestuften Lehramtsausbildung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und in Kooperation mit der Fachhochschule Münster und der Kunstakademie Münster)
Achtung: Die Hinweise auf dieser Seite richten sich nur an Studierende mit einem abgeschlossenen Bachelor-Studium oder einer vergleichbaren Studiengrundlage, die zum Zugang in den Master berechtigt.
Die Studienaufnahme, also "der Start ins Lehramtsstudium", erfolgt in Münster über einen entsprechenden Bachelor-Studiengang. Informationen finden Sie hier.
Quick-Link / Themen auf dieser Seite:
- Aktuelle Hinweise
- Sonderzulassungsverfahren im höheren Fachsemester zum SoSe 2012
- Fristen und Termine zum Übergang
- Ansprechpartner zum Antragsverfahren
- Antragsverfahren & Formulardownload
- Eingangsbestätigung für Ihre Antragsunterlagen
- Rechtsgrundlagen
- Hinweise zum Self-Assessment
- Sprachvoraussetzungen
- Weiteres Verfahren für die Studierenden der WWU Münster
- Hinweise für Studierende von anderen Hochschulen
- FAQ zum Thema "Masterzulassung und Antragsverfahren"
Weitere Hinweise gehen ihnen per Mail an ihren Universität-Account zu. Bitte kontrollieren sie regelmäßig ihr Uni-Postfach oder richten sie eine Weiterleitung ein.
Aktuelle Hinweise zum Zulassungsverfahren:
Dezember 2011
SoSe 2012: Sonderzulassungsverfahren zum höheren Fachsemester
Auch zum SoSe 2012 wird für die Master-Lehramtsstudiengänge der WWU wieder ein Zugang im höheren Fachsemester ermöglicht.
Grundlage hierfür (Zulassungsvoraussetzungen):
- Antragstellung am Zentrum für Lehrerbildung bis zum 15. Januar 2012 (Ausschlussfrist)
- Nachweis des lehramtsspezifisch abgeschlossenen Bachelor (Zeugnis)
- Einstufung in ein höheres Fachsemester des Master „in beiden Studienfächern“
(Im Bachelor BAB nur im allgemeinbildenden Fach des Master)
Weitere Hinweise zum Verfahren zum SoSe finden Sie hier.
09. Dezember 2010
Master-Zulassung (Gym/Ges): Besondere Sprachvoraussetzungen müssen zur Einschreibung vorliegen
In einigen Fächern wird für die Zulassung zum Master of Education im Bereich des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen eine besondere Sprachvoraussetzung (Latinum, Graecum, Hebräisch) gefordert. Der Nachweis hierzu muss zur Einschreibung in den Master vorliegen. Die letzte Möglichkeit zur Prüfung wird voraussichtlich im September liegen. Hierbei können die Regelungen zur verspäteten Einschreibung in den Master genutzt werden. Eine vorläufige Zulassung zum Master ohne Sprachprüfung ist nicht mehr möglich.
Die Termine zu den Sprachprüfungen an der Bezirksregierung Münster finden sie hier.
Weitere Hinweise finden sie auf den Informationsseiten des ZfL zum Master-Übergang. Die neuen Termine für die nächste Übergangsphase werden im Januar feststehen.
Frühjahr 2010
Lehramts-Master im Modellversuch dauerhaft zulassungsfrei!
Die Rektorin der WWU (Frau Dr. Nelles) gab am Bologna-Tag bekannt, dass der Zugang zum Lehramts-Master für alle Studierenden im Modellversuch Münster (Studienaufnahme letztmalig im WS 2010) weiterhin ohne Zulassungsbeschränkungen möglich sein wird.
Voraussetzung ist natürlich weiterhin ein Studium unter Beachtung der lehramtsspezifischen Studienanteile und Vorgaben (Praktika, Prüfungsformen, Sprachvoraussetzungen...).
Der Modellversuch bezeichnet die Münsteraner Bachelostudiengänge (B2-Fach, BA-KJ, BAB & BB) die im WS05/06 eingeführt wurden und in denen im WS10/11 letztmalig Erstsemester eingeschrieben werden sowie die daran anschließenden Masterstudiengänge. Ab 2011 (Start Bachelor) werden neue Lehramtsstudiengänge an der WWU eingeführt, entsprechend dem neuen LABG aus dem Jahr 2009.
Antragstellung zum Übergang (WS 12/13) bis zum 15 Juli 2012 (Ausschlussfrist)
Fristen und Termine für den Master-Übergang zum Wintersemester 2012/13
- 02.05. bis 15.07.2012: Zulassungsantrag am Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) (Ausschlussfrist).
- Bis zum 27.08.2012: Alle Prüfungsergebnisse sollen in QISPOS verbucht sein.
- ca. 10.09.2012: Versendung einer E-Mail an die Studierenden mit dem Termin zur Umschreibung in den Master.
- 17.09. bis 23.09.2011: Umschreiben der Studierenden in den Master of Education.
Sonderregelungen für Nachprüfungen aufgrund nicht bestandener Prüfungsleistungen und für begründete Einzelfälle
Bitte wenden Sie sich bei Problemen an das Team Studienberatung!
Ansprechpartner zum Antragsverfahren
Als Ansprechpartner zum Anmeldeverfahren stehen Ihnen im Zentrum für Lehrerbildung zur Verfügung:
- Dr. Claudia Bendick
(Beratung: Übergang, Studium, Uni-Wechsel)
Kontaktdaten und Sprechstunden finden Sie hier.
- Stefan Albersmann
(Beratung: Übergang, Studium, Uni-Wechsel)
Kontaktdaten und Sprechstunden finden Sie hier.
Wir bieten auch Hilfestellungen zur Studienplanung im Übergang oder bei einer Studienverlängerung über das WS hinaus. - Eva-Maria Saldanha
(Antragsverwaltung & Koordination)
(Raum 106 – erster Stock)
Tel.: 0251/83-32528
Email: saldanha@uni-muenster.de
Bürozeiten:
Montags bis donnerstags von 09 bis 12 Uhr,
donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr.
Antragsverfahren WiSe
Für Studierende im Modellversuch Gestufte Lehrerausbildung in Münster
Studierende in einem Bachelorstudiengang an Hochschulen in Münster, die im Rahmen des Modellversuchs gestufte Lehrerausbildung durchgeführt haben – also Bachelor KiJu, Bachelor 2-Fach, Bachelor BAB oder Bachelor BB – nutzen bitte folgendes
Antragsformular für Studierende und Absolventen der WWU
(Das Antragsverfahren zum WiSe 2012/13 wird im Mai eröffnet)
und reichen dieses bitte zusammen mit dem Beleg über das durchgeführte Self-Assessment, ggf. notwendigen Sprachnachweisen oder weiterer lehramts- oder fachspezifisch definierten Nachweisen beim Zentrum für Lehrerbildung ein.
Bis August erhalten Sie per Post ein Dokument zur Bescheinigung der spezifschen Zulassungsvoraussetzung durch das ZfL.
Im September werden Sie zur Einschreibung in den Master eingeladen. Bei der Einschreibung legen Sie die Zulassungsbescheinigung des ZfL und Ihr Bachelor-Zeugniss vor.
Sofern es noch nicht vorliegt bekommen Sie dieses im September vom zuständigen Prüfungsamt zugesandt und werden es zur Einscheibung vorlegen müssen.
Sofern Sie im Sommersemester noch eingschrieben sind, überweisen Sie bitte die Semesterbeiträge für das WiSe wie gewohnt.
Studierende die zwischenzeitlich exmatrikuliert waren, erhalten bei der Einschreibung einen Überweisungsträger.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Universitäts-Mail-Account. Dieser wird für den Versand der weiteren Informationen zum Verfahren genutzt werden.
Bitte beachten Sie: Ohne Antrag ist eine Master-Aufnahme ausgeschlossen! Reichen Sie in jedem Fall einen Antrag auf Zulassung ein, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie den Bachelor rechtzeitig abschließen können.
Antrag einreichen:
Ihre Anträge können Sie ab dem 2. Mai per Brief an das Zentrum für Lehrerbildung einschicken. (Hammer Straße 95, 48153 Münster)
Eine persönliche Abgabe ist ebenfalls im Zentrum für Lehrerbildung möglich.
Sie können den Antrag in der ersten Etage beim Empfang abgegeben werden, und zwar Mo - Fr 10-12 und 13-15 Uhr und Fr 10-12 Uhr.
Natürlich können sie auch die Bürozeiten der Studienberatung nutzen.
Eingangsbestätigung für Ihre Antragsunterlagen
Der Eingang Ihrer Unterlagen wird Ihnen nach einer Prüfung per Mail bestätigt.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen wird aus organisatorischen Gründen erst nach Abschluss des Antragsverfahrens abgeschlossen. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld.
Soweit Sie Ihr Studium entsprechend der lehramtsspezifischen Vorgaben der Rahmenordnung und der fachspezifischen Anhänge an der WWU absolviert haben, existieren keine weiteren Auswahlkriterien. Sie sichern Ihren Zugang somit durch den erfolgreichen Abschluss des lehramtsspezifischen Bachelor an der WWU.
Beachten Sie hierbei die Fristen für den Zugang zum WiSe 2012/13.
Rechtsgrundlagen
Zum Wintersemester 2008/2009 wurden die neuen Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education an der Westfälischen Wilhelms-Universität aufgenommen. Um die Aufnahme von Studierenden in diese Studiengänge ordnungsgemäß zu regeln, hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster folgende Ordnungen erlassen:
• Übergang Master of Education GHR
• Übergang Master of Education Gym/Ges
• Übergang Master of Education BK nach BA 2-Fach
• Übergang Master of Education BK nach BAB
• Übergang Master of Education BK nach BB
Allen diesen Ordnungen ist gemeinsam, dass die Durchführung des Verfahrens dem Zentrum für Lehrerbildung übertragen wird.
Die Geschäftsführung des Zentrums für Lehrerbildung gibt daher folgende Frist bekannt:
Bis zum 15. Juli 2012 müssen Interessierte für einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Education beim Zentrum für Lehrerbildung, Robert-Koch-Straße 40, 48149 Münster, einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum entsprechenden Studiengang eingereicht haben. Der Antrag bezieht sich auf die Studienaufnahme im Wintersemester 2012/2013.
Das Datum ist ein Ausschlusstermin.
Antragsteller, die zu einem früheren Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag schon einmal gestellt haben, müssen sich erneut bewerben!
Hinweise zum Self-Assessment
Das Online-Tool des Self-Assessments wird auf der Plattform FIBEL (Feedback-Inventar beruflicher Erstorientierung für das Lehramt) vorgehalten. Sie finden auf den Seiten unter uni-fibel.uni-muenster.de* ein kurzes Selbsteinschätzungsverfahren, das Ihnen helfen soll, Ihre berufliche Orientierung zu reflektieren.
Führen Sie den Test durch und beachten Sie am Ende der Befragung den roten Kasten "Falls Sie an der Universität Münster einen Masterstudiengang anstreben".
Nach dem Anklicken des Links in dem roten Kasten wird sich ein Pop-Up-Fenster öffnen, in dem Sie einen Nachweis für die Teilnahme an FIBEL finden. Sie benötigen diesen Nachweis zur Vorlage beim Zentrum für Lehrerbildung. Daher drucken Sie sich diesen Beleg bitte aus. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihre Teilnahme. Die Bescheinigung darf bei der Anmeldung zum Master nicht älter als drei Monate sein.
Kontakt:
Email: fibel@uni-muenster.de
(*Durch eine Umstellung auf dem Uni-Server ist das Self-Assessment nur bei Anmeldung im Uni-Netz erreichbar. Am heimischen Computer ist zur Nutzung die Einrichtung einer VPN-Verbindung ins Uni-Netz notwendig. Eine Anleitung finden Sie hier.)
Sprachvoraussetzungen - nur für Master of Education Gymnasium und Gesamtschule
Gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz prüfen wir das Vorliegen folgender Sprachvoraussetzungen beim Übergang in den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (für diejenigen Masterstudiengänge, die für ein anderes Lehramt qualifizieren, gibt es keine entsprechenden Voraussetzungen):
- Evangelische Religionslehre: Griechischkenntnisse (Graecum) und Lateinkenntnisse (Latinum) oder Hebräischkenntnisse
- Katholische Religionslehre: Lateinkenntnisse (Latinum); Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind erwünscht (siehe unten!)
- Philosophie/Praktische Philosophie: Lateinkenntnisse (Latinum) oder Griechischkenntnisse (Graecum)
- Geschichte: Lateinkenntnisse (Latinum)
- Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch: Lateinkenntnisse (Latinum)
- Latein, Griechisch: Lateinkenntnisse (Latinum) und Griechischkenntnisse (Graecum)
Grundlage für die Einforderung der Sprachkenntnisse sowie deren Art und Umfang sowie die Beschreibung des Verfahrens zum nachträglichen Erwerb der Sprachkenntnisse, finden Sie im Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2005. Den Beschlußtext finden Sie hier ...
Soweit Ihr Sprachnachweis bei der Antragstellung noch nicht vorliegt, beachten Sie die gesonderten Fristen zur Nachreichung der Sprachnachweise.
Besonderer Hinweis zur katholischen Religionslehre im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule
Für die Zulassung zum Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Katholische Religionslehre müssen Sie das Latinum nachweisen.
Im Masterstudium ist die Zulassung zu den Veranstaltungen der Sektion „Biblische Theologie“ zusätzlich vom Nachweis hebräischer (für Lehrveranstaltungen zu Exegese und Theologie des Alten Testaments) bzw. griechischer Sprachkenntnisse (für Lehrveranstaltungen zu Exegese und Theologie des Neuen Testaments) abhängig.
Diese Sprachkenntnisse sollten Sie vor Beginn des MA of Education Gym/Ges erworben haben. Um Kenntnisse in Griechisch oder in Hebräisch nachzuweisen, dienen die fakultätsinternen Sprachnachweise ebenso wie auch der Nachweis über staatliche Abschlüsse in Griechisch oder Hebräisch.
Der Nachweis dieser Kenntnisse erfolgt nicht während der Anmeldung im Zentrum für Lehrerbildung. Diese Überprüfung wird fakultätsintern gehandhabt.
Sprachvoraussetzungen im Master of Education
(Katholische Religionslehre MEd/GymGes)
Der Nachweis der Sprachkenntnisse im Griechischen bzw. Hebräischen (für Alttestamentliche Exegese: Hebräisch, für Neutestamentliche Exegese: Griechisch) ist für die Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Biblischen Theologie im Master of Education Gym/Ges verpflichtend.
Um das vorgeschriebene fachwissenschaftliche Vertiefungsmodul absolvieren zu können, muss VORHER der Sprachnachweis erworben worden sein. (Falls das Modul auf zwei Semester aufge-teilt wurde, kann der Nachweis noch im ersten Semester erbracht werden – eine Aufteilung auf drei Semester ist nicht möglich! In jedem Fall muss der Sprachnachweis vor der Teilnahme an den fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Biblischen Theologie im Master of Education Gym/Ges erfolgen.)
(Beschluss-Protokoll des Fachbereichsrates vom 16.11.2010)
EMPFEHLUNG:
Dringend empfohlen wird der frühzeitige Erwerb der Sprachkenntnisse im Bachelor-Studium. Empfohlen wird dann, im Anschluss entsprechende sprachgebundene Unter- und Hauptseminare in der Biblischen Theologie zu besuchen, in denen die erworbenen Sprachkenntnisse gleich zum Einsatz kommen können.
Eine Anerkennung im Rahmen der Allgemeinen Studien ist grundsätzlich möglich (regulär mit 10 LP; wenn jedoch im zweiten Studienfach ein Modul der Allgemeinen Studien vorgeschrieben ist, können nur 5 LP angerechnet werden).
Weiteres Verfahren für Studierende der WWU Münster
Zur Studienaufnahme zum Master im WS 2012/2013 werden die Dozenten an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster von den Prüfungsämtern aufgefordert, bis zum 27.08.2012 sämtliche Noten in das System QISPOS einzugeben.
Nach diesem Zeitpunkt wird geprüft, ob in allen Bereichen die nötigen Leistungen vorliegen und die lehramtsspezifischen Vorgaben zum Orientierungspraktikum und die LPO-konformen Modulabschlussprüfungen vorliegen, also in QISPOS verbucht sind. Liegen alle Daten vor, erhalten die für die Masterstudiengänge angemeldeten Studierenden per Brief eine Bescheinigung des ZfL zur Vorlage im Studierendensekretariat zur "lehramtsspezifischen Zulassungsvoraussetzung zum Master-Zugang".
Die Zeugnisse für die Bachelorabsolventen werden bei Vorliegen sämtlicher Leistungen von den akademischen Prüfungsämtern ausgestellt.
Die Einschreibung erfolgt im Studierendensekretariat im Schloss. Hierbei muss das Bachelorzeugnis und die Zulassungsbescheinigung des Zfl vorgelegt werden.
Soweit Sie im SoSe noch im Bachelor eingeschrieben sind, so erhalten Sie im Sommer die übliche Mitteilung zur Rückmeldung zum Wintersemester. Überweisen Sie bitte wie gewohnt den Semesterbeitrag für das WiSe. Im Oktober erfolgt dann die Ummeldung in den Master of Education.
Sollte der Übergang in den Master sich verzögern oder noch nicht möglich sein, so sind Sie weiterhin Student an der Universität Münster und bleiben im Bachelor eingeschrieben.
Hinweise für Studierende anderer Hochschulen oder aus anderen Studiengängen
Die gestuften Studiengänge an der Universität Münster, die für ein Lehramt qualifizieren, werden im Rahmen eines Modellversuchs angeboten. In diesem Modellversuch ist vorgesehen, dass im Rahmen der Bachelorstudiengänge Modulabschlussprüfungen durch prüfungsberechtigte Dozenten des Staatlichen Prüfungsamts für erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen NRW abgenommen werden.
Die Zulassungsordnungen zu den Lehramts-Master-Studiengängen in Münster sehen momentan vor, dass diese "staatsprüfungsäquivalenten Prüfungen" innerhalb des münsterschen Studienmodells erbracht werden müssen. Dieses soll die Anrechnung des Master-Abschlusses aus Münster zum ersten Staatsexamen sicherstellen. Weiter müssen alle vorgegebenen Studienanteile nach dem Studienmodell in Münster vollständig nachgewiesen werden. Schon hierdurch ist eine Zulassung zumeist ausgeschlossen. (vergl. Zugangsordnung)
Eine Aufnahme Studierender anderer Studienstandorte in die Lehramts-Master-Studiengänge in Münster ist daher zumeist nicht möglich.
Mit Einführung der neuen Lehramtsstudiengänge im Jahr 2011 ist auch die Einschreibung in ein höheres Fachsemestr des Modellversuches nicht mehr möglich. Ein ergänzendes Studium im Bachelor ist somit ebenfalls ausgeschlossen.
Neue Masterstudiengänge nach dem LABG 2009 werden in Münster ab dem Jahr 2014 angeboten. Hierfür werden die Zulassungsbestimmungen aktuell noch erarbeitet. Hierbei wird der Wechsel voraussichtlich leichter möglich sein, da die Begrenzungen im Modellstatus mit der Notwendigkeit zur Anerkennung zum Staatsexamen entfalen.
Studierende anderer Hochschulen übersenden bei Anfragen auf Zulassung bitte folgende Unterlagen:
- Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) oder vorläufiges Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) gemäß den Ordnungen zur Aufnahme eines Masterstudienganges mit Abschluss Master of Education
- Ausdruck der Ordnung des Bachelorstudiengangs, mit dem Sie sich bewerben. Dabei müssen Art und Umfang der studierten Module inklusive schriftlicher und mündlicher Modulabschlussprüfungen ersichtlich sein, damit eine Prüfung der Aufnahme gemäß den Übergangsordnungen durchgeführt werden kann.
- Ggf. Nachweise über Sprachkenntnisse (beglaubigte Kopien)

