Bewerbung, Zulassung und Einschreibung - M.Sc. Landschaftsökologie

Vorrausetzungen und Bewerbung

Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Landschaftsökologie ist neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Einschreibung der Abschluss eines fachlich einschlägigen Studiums sowie der Nachweis der besonderen Eignung.

Frist: 15.07.2022

Die genauen und verbindlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Zugangs- und Zulassungsordnung, die auch eine Aufstellung der nötigen Bewerbungsunterlagen enthält, sowie den Seiten des Studierendensekretariats und den Informationen der WWU zur Online-Bewerbung.

Das fachlich einschlägige Studium muss mit einem Bachelor oder einem anderen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom, Staatsexamen etc.) nach mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit (entsprechend 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen worden sein. Dabei können neben den Studiengängen Landschaftsökologie oder Geoökologie auch andere umweltwissenschaftliche Abschlüsse (z.B. Biologie, Agrarökologie, Forstwissenschaften, Landschaftspflege) relevant sein. In diesen anderen Studiengängen müssen mindestens 120 Leistungspunkte erworben worden sein, die als gleichwertig zu den Leistungspunkten des Studiengangs Bachelor in Landschaftsökologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster anerkannt werden. Lassen Sie sich daher gegebenenfalls von der Fachstudienberatung beberaten.

Das Studium des Masterstudiengangs Landschaftsökologie setzt die besondere Eignung für forschungsorientierte Arbeit voraus. Der Nachweis der besonderen Eignung erfolgt mit einer Gewichtung von 3/4 über die Note des  ersten berufsqualifizierenden und einschlägigen Abschlusses. Sie muss mindestens 3,0 betragen (Ablehnungsgrund). Mit einer Gewichtung von 1/4 werden folgende Aspekte bei der Auswahl berücksichtigt:
a) berufs- oder forschungsrelevante Praktika, die über das Pflichtprogramm des Erststudiums hinaus gehen,
b) einschlägige Berufserfahrungen,
c) für sonstige einschlägige Zusatzqualifikationen.

Bitte legen Sie unbedingt Nachweise bei!

Zulassungs- und Auswahlverfahren

Das Zulassungs- und Auswahlverfahren findet jeweils Ende Juli/Anfang August statt.

Über die Zulassung zum Masterstudium entscheidet eine Auswahlkommission des Fachbereichs Geowissenschaften.

Bitte beachten Sie die verbindlichen und aktuellen Informationen des Studierendensekretariats zur Bewerbung an der WWU!

Der Antrag auf Zulassung wird als Online-Bewerbung beim Studierendensekretariat gestellt.

Die Bewerbungsfrist für den Master-Studiengang läuft in der Regel bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist!) (für Deutsche, Bildungsinländer*innen und EU/EWR-Bürger*innen für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer im 1. Fachsemester).

Bewerber*innen, die mit Ihrem Antrag bis zum 15. Juli noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können, müssen ein vorläufiges Zeugnis mit einem Nachweis über mindestens 120 ECTS-Kreditpunkte vorlegen und das Abschlusszeugnis umgehend nachreichen. Aus diesem Zeugnis muss eine ggf. vorläufige Abschlussnote zweifelsfrei hervorgehen.

Bitte beachten Sie abweichende Fristen und Bedingungen für Bewerber*innen aus Nicht-EU/EWR-Staaten ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung

Die Einschreibung (Immatrikulation) erfolt ab August eines Jahres beim Studierendensekretariat.

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:

  1. Nachweis der Allgemeinen oder einer einschlägig fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
  2. Nachweise über das Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses gemäß § 3 Absatz 1. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis gemäß § 3 Absatz 1 vor, so muss einvorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester (mindestens 120 Leistungspunkte) eingegangen sind. Wird kein vorläufiges Zeugnis von der Hochschule erstellt, genügt vorläufig ein Transcript of Records mit Notenangaben, das vom zuständigen Dekanat oder Prüfungsamt ausgestellt worden ist. Das Abschlusszeugnis gemäß § 3 Absatz 1 ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen.
  3. Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben.
  4. Tabellarischer Lebenslauf.
  5. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Transcript of Records).
  6. Belege zum Nachweis erbrachter Leistungen wie Arbeitszeugnisse, Nachweise über Praktika oder andere relevante Zusatzqualifikationen.
  7. Ggf. Unterlagen, die das Vorliegen einer besonderen Härtefallsituation im Sinne des § 7 Absatz 5 belegen (z.B. Behindertenausweis).

Hier finden Sie den vollständigen Text der Zugangs- und Zulassungsordnung (vom 28. Januar 2021)(PDF-Download)