Kommentar |
Industrielle Beziehungen bezeichnen ganz allgemein Kooperations- und Konfliktbeziehungen zwischen Kapital und Arbeit bzw. der die beiden Seiten repräsentierenden Akteure auf betrieblicher, überbetrieblicher, nationaler und transnationaler Ebene. Kollektive Regelungen und Vereinbarungen (z. B. Tarifvertrag) von Beschäftigungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen abhängig Beschäftigter sind das Ergebnis von Aushandlungsprozessen oder Normsetzungen (z. B. Arbeitsgesetzgebung). Dieses System ist seit den 1990er Jahren einem deutlichen Transformationsdruck ausgesetzt. Von Bedeutung sind hier etwa die staatliche Deregulierung des Arbeitsmarktes und der Sozialversicherungssysteme, ökonomische Krisenerscheinungen und die Internationalisierung von Unternehmen und Arbeit.
Im Seminar soll zum einen gefragt gehen, was unter Regulierung von Arbeit verstanden werden kann, also formelle und informelle Regelungen, Praktiken der Festlegung, Kontrolle und Entwicklung der Bedingungen von Arbeit, ´weiche´ Mechanismen (Legitimationserfordernisse)… Andererseits geht es darum, zu welchen Veränderungen die skizzierten Phänomene führen - in nationalstaatlicher und grenzüberschreitender Perspektive. |
Literatur |
Haipeter, T. / Dörre, K. (Hrsg.) 2011: Gewerkschaftliche Modernisierung. Wiesbaden.
Müller-Jentsch, W. 2007: Strukturwandel der industriellen Beziehungen. ´Industrial Citizenship´ zwischen Markt und Regulierung. Wiesbaden.
Pries, L. 2010: Erwerbsregulierung in einer globalisierten Welt. Wiesbaden. |