Kommentar |
Auf 35 Teilnehmer begrenzte Veranstaltung, Anmeldung erforderlich!
Mit der Zeichnung und der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2008 verpflichten sich die Staaten, Bildung und Erziehung inklusiv zu gestalten. Das heißt, sie sind aufgefordert, Behinderungen und Barrieren – oder Exklusion – von Lern- und Bildungsprozessen abzubauen bzw. zu reduzieren. Die Idee zur Gestaltung schulischer und unterrichtlicher Inklusion trifft dabei je nach Land bzw. Bundesland auf spezifische gesellschaftliche und schulsystemische Rahmenbedingungen. Hierzu zählen u.a. die Schulgesetze, die Schulstruktur und die Unterrichtskultur, die ihrerseits Lern- und Bildungsprozesse ermöglichen und/oder behindern. Im Rahmen der Lehrveranstaltung soll die aktuelle Situation inklusiver Schul- und Unterrichtsentwicklung in der Bundesrepublik mit der in anderen Ländern, v.a. solchen, die über keine vergleichbaren mehrgliedrigen Schulsysteme verfügen, wie z.B. Norwegen und die USA, verglichen werden. Darauf aufbauend soll der Frage nach der Übertragbarkeit inklusiver Konzepte aus anderen Ländern auf deutsche bzw. nordrhein-westfälische Verhältnisse nachgegangen werden.
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