Kommentar |
Auf 35 Teilnehmer begrenzte Veranstaltung, Anmeldung erforderlich!
2009 hat Deutschland das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ratifiziert. Die Bildungspolitik, die Schulen und die professionellen, pädagogischen Akteurinnen und Akteure sind nun aufgefordert, jene Barrieren abzubauen, die schulisches und unterrichtliches Lernen von Schülerinnen und Schülern behindern. Derartige Behinderungen können punktuell und situativ auftreten oder überdauernd und mit (wiederholten) Benachteiligungen für (spezifische) Schülergruppen einhergehen. Im Zentrum der Lehrveranstaltung stehen die Fragen, ob Hörbeeinträchtigungen Behinderungen schulischer und unterrichtlicher Inklusion darstellen sowie welche Möglichkeiten des Abbaus struktureller und kommunikativer Barrieren es gibt, die im Kontext von Hörbeeinträchtigungen auftreten können.
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