Kommentar |
Die Einführungsvorlesung bietet einen Überblick über die einheimische Rechtsentwicklung von der germanischen Zeit bis ins 20. Jahrhundert. Im Mittelpunkt stehen Quellenkunde, Epochenbilder und Schlaglichter auf die wichtigsten Rechtsbereiche. Anhand von Quellen wird auch die Exegesetechnik beispielhaft erprobt. |