Kommentar |
Es handelt sich um eine Vertiefungsveranstaltung zur Geschichte der Gerichtsverfassung und des Prozessrechts. Schwerpunkte bilden der mittelalterlich-ungelehrte Rechtsgang sowie der römisch-kanonische Zivilprozess, aber auch der Strafprozess ist Gegenstand der Vorlesung. Vorkenntnisse in Rechtsgeschichte und im Prozessrecht sind hilfreich, aber nicht zwingend. |