Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des UNIKAP.MS
In ihrer Fassung zum 01.10.2023

 

Inhaltsverzeichnis

Präambel 2

Erster Teil – Allgemeine Regelungen. 2

§ 1 Inkrafttreten. 2

§ 2 Geltungsbereich. 2

§ 3 Beschreibung des Angebotes. 3

§ 4 Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses. 3

§ 5 Zusicherungen des Nutzers bei der Registrierung. 4

§ 6 Bedingungen für das Erstellen eines Profils. 4

§ 7 Pflichten des Nutzers. 5

§ 9 Kommunikation zwischen CS und Nutzern. 6

§ 10 Newsletter 6

§ 11 Service und Support 6

Zweiter Teil – Besondere Regelungen für Bewerber 7

§ 12 Profilerstellung und Profilverwaltung für Bewerber 7

§ 13 Leistungsumfang für Bewerber 7

Dritter Teil – Besondere Regelungen für Arbeitgeber 8

§ 14 Vertragsschluss über entgeltliche Leistungen für Arbeitgeber 9

§ 15 Preise für kostenpflichtige Leistungen. 9

§ 16 Zahlungsmodalitäten, Zurückbehaltungsrecht 9

§ 17 Profilerstellung und Profilverwaltung für Arbeitgeber 10

§ 18 Stellenanzeigen. 10

§ 19 Buchung einer kostenpflichtigen Jahresflatrate durch Arbeitgeber 11

§ 20 Buchung des zusätzlichen kostenpflichtigen Premium-Service für Flatrate-Kunden durch Arbeitgeber 11

§ 21 Buchung einer Logo-Platzierung auf der Startseite durch Arbeitgeber 12

§ 22 Bewerbersuche – Buchung von Kontaktanfragen durch Arbeitgeber 12

Vierter Teil – Abschließende Regelungen. 13

§ 23 Gewährleistung, Haftung. 13

§ 24 Vertragsbeendigung, Löschung des Nutzerkontos. 15

§ 24 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 15

§ 25 Salvatorische Klausel 15

§ 26 Vertragsänderungen. 15

§ 27 Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16

 

 

 

Präambel

Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für UNIKAP.MS – Das Karriereportal der Universität Münster (im Folgenden UNIKAP.MS genannt) sowie unsere Datenschutzerklärung (DSE) sorgfältig durch um sicherzugehen, dass Sie die Bedingungen für eine Registrierung als Bewerber oder Arbeitgeber im Portal UNIKAP.MS verstehen und akzeptieren. Mit Ihrer Registrierung verpflichten Sie sich, diesen AGB Folge zu leisten. Als Nutzer schließen Sie einen Vertrag über die Nutzung der Dienste des UNIKAP.MS mit der Universität Münster, Career Service (im Folgenden CS genannt). Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen können dem Impressum entnommen werden, das von jeder Seite des Webangebotes UNIKAP.MS aus abrufbar ist.

 

Erster Teil – Allgemeine Regelungen

§ 1 Inkrafttreten

Diese AGB mit der Seriennummer 01.10.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft und betreffen alle registrierten Nutzer. Die bisher geltenden AGB mit der Seriennummer 14.12.2021 treten damit außer Kraft.

 

§ 2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung anlässlich der Bereitstellung von Diensten bzw. der Besorgung von Geschäften über UNIKAP.MS zwischen dem CS und dem jeweiligen Nutzer. Es gelten ausschließlich diese AGB. Geschäftsbedingungen der Nutzer oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der CS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der CS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Nutzers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Ein solches Einverständnis wird stets nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen.

 

§ 3 Beschreibung des Angebotes

(1) UNIKAP.MS kann von Studierenden und Alumni der Universität Münster zur Praktikums- und Stellensuche genutzt werden (Nutzer aus dieser Personengruppe, werden im Folgenden „Bewerber“ genannt). Zudem kann das UNIKAP.MS von Gewerbetreibenden, Unternehmen, Behörden, Institutionen, selbständigen Unternehmern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts genutzt werden (Nutzer aus dieser Gruppe werden im Folgenden ohne Implikation rechtlicher Verhältnisse als „Arbeitgeber“ bezeichnet).

(2) Das UNIKAP.MS ist ein Karriereportal und wird vom Career Service der Universität Münster betrieben. Das UNIKAP.MS enthält eine Stellenbörse, in der Arbeitgeber ihre Stellenausschreibungen inserieren können, je einen Profilbereich für Bewerber und Arbeitgeber sowie ein internes Nachrichtensystem. In den Profilbereichen können sich die Bewerber bzw. die Arbeitgeber mit einem eigenen Profil präsentieren und damit für die jeweils andere Seite auffindbar und ansprechbar machen. Eine erste Kontaktaufnahme innerhalb des Portals geschieht durch ein internes Nachrichtensystem.

(3) UNIKAP.MS ist ein geschlossenes Portal, für dessen Nutzung eine Registrierung notwendig ist. Auf der Seite der Bewerber geschieht das mittels der bekannten ZIV-Nutzerkennung, um sicherzustellen, dass nur UNIVERSITÄT MÜNSTER Studierende und Alumni sich als Bewerber einloggen können. Auf der Seite der Arbeitgeber kann sich jeder Interessierte im Portal registrieren, wobei jede Registrierung geprüft wird und ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden kann.

(4) Im öffentlich zugänglichen Bereich des Portals finden sich diese AGB, die Datenschutzerklärung (DSE), das Impressum sowie ein Überblick über die Leistungen des UNIKAP.MS.

 

§ 4 Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses

Mit dem ersten Login unter Bestätigung dieser AGB auf den Seiten von UNIKAP.MS geht der Nutzer ein Nutzungsverhältnis mit dem CS als Anbieter des UNIKAP.MS ein. Mit Arbeitgebern kommt das Nutzungsverhältnis mit dem CS als Anbieter des UNIKAP.MS nach Maßgabe dieser AGB durch Registrierung für einen Arbeitgeber-Account unter Bestätigung dieser AGB zustande. Die Leistungen unter diesem Vertrag sind für Bewerber unentgeltlich und für Arbeitgeber nur insoweit entgeltlich, als entsprechende Buchungen entgeltlicher Leistungen nach §§ 14 ff. erfolgen.

 

§ 5 Zusicherungen des Nutzers bei der Registrierung

Für die Dienste des UNIKAP.MS ist eine Registrierung notwendig. Bei der Registrierung erhält der Arbeitgeber automatisch einen Account, und Zugangsdaten werden an seine E-Mail-Adresse geschickt. Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Profil anlegen. Der Nutzer hat die Geheimhaltung und den ordnungsgemäßen Gebrauch der Zugangsdaten sicherzustellen. Die Kennungen sind personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht erlaubt. Arbeitgeber dürfen die Zugangsdaten an ihre Mitarbeiter weitergeben, die mit UNIKAP.MS arbeiten. Bei der Registrierung wählt der Arbeitgeber ein Passwort. Bewerber loggen sich unter Verwendung ihrer ZIV-Nutzerkennung der Universität Münster ein. Die Betreiber des UNIKAP.MS werden Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und - außer zum Login - den Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

 

§ 6 Bedingungen für das Erstellen eines Profils

(1) Nutzer dürfen ausschließlich ein Profil für sich selbst anlegen bzw. im Falle von Arbeitgebern durch Ihre Mitarbeiter anlegen lassen. Das Anlegen eines Profils durch Nutzer für Dritte sowie die Angabe von Kontaktinformationen (z.B. E-Mailadresse, Telefonnummer), die nicht ihre eigenen oder falsch sind, ist nicht gestattet. Nutzer verpflichten sich, die gängigen Regeln der Netiquette im Umgang zwischen Bewerbern und Arbeitgebern zu beachten.

(2) Mit dem Erstellen eines Profils im UNIKAP.MS erklären Bewerber ihr Einverständnis, alle von ihnen gemachten Angaben und eingestellten Inhalte in der von ihnen gewählten Form nach Maßgabe der Datenschutzerklärung (d.h. im Profilstatus ‚sichtbar‘ oder ‚versteckt‘) den Arbeitgebern zugänglich zu machen. Das Nähere der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(3) Bewerber haben auch die Möglichkeit, ihr Profil ‚versteckt‘ zu schalten; dabei bleiben alle Profildaten erhalten, werden aber nicht für Arbeitgeber angezeigt.

(4) Arbeitgeber erteilen mit dem Erstellen eines Profils im UNIKAP.MS die ausdrückliche Erlaubnis, alle von ihnen gemachten Angaben und eingestellten Inhalte den Bewerbern zugänglich zu machen. Soweit es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, gilt die Datenschutzerklärung.

(5) Die Nutzer verpflichten sich, sämtliche Daten (z.B. persönliche Daten, Lebenslauf) auf dem aktuellen Stand zu halten und diese hierzu regelmäßig im Abstand von höchstens sechs Monaten zu aktualisieren. Der Nutzer kann jederzeit Änderungen seines Profils vornehmen sowie Daten entfernen. Der CS behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Aktualisierungspflicht nach angemessener Erinnerungsfrist den Nutzer zu inaktivieren oder dessen Nutzungsverhältnis zu kündigen. § 24 Absatz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend.

 

§ 7 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer versichert, im Rahmen der Nutzung von UNIKAP.MS keine strafrechtlich relevanten Inhalte zu verbreiten sowie nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Insbesondere untersagt sind die Verbreitung von jugendgefährdeten, pornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, Virenangriffe sowie der Missbrauch der Anwendung für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerkes, Hosts oder Accounts.

(2) Ebenfalls nicht gestattet ist die Verbreitung von Spam mittels des UNIKAP.MS. Dazu zählen Kettenbriefe, unerwünschte E-Mails sowie unerwünschte Werbung.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, bei seiner Registrierung und bei der Erstellung seines Profils wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten durch geeignete Maßnahmen zu schützen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software zu verhindern.

(5) Im Falle des Verstoßes gegen eine der Pflichten nach Absätzen 1 bis 4, hat der CS ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses sowie etwaiger Verträge über entgeltliche Leistungen gemäß § 314 BGB. § 24 Absatz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend.

 

§ 8 Einstellen von Inhalten auf UNIKAP.MS, Schutzrechte

(1) Alle Inhalte, die ein Nutzer in das UNIKAP.MS einstellt (im folgenden „eingestellte Inhalte“ genannt), müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Eingestellte Inhalte, die immaterialgüterrechtlichem Schutz (z.B. urheberrechtlichem, leistungsschutzrechtlichem, markenrechtlichem Schutz) unterfallen (z.B. Fotos, Bilder, Grafiken, Schriftwerke, Musikstücke, Datenbanken, Software, Marken, Designs, und Unternehmenskennzeichen), die ein Nutzer in das UNIKAP.MS einstellt (im Folgenden „geschützte Inhalte") dürfen nicht mit Rechten Dritter belastet sein, die einer rechtmäßigen Verwendung dieser Inhalte im Rahmen der Leistungserbringung im UNIKAP.MS entgegenstehen.
  2. Die auf den eingestellten Inhalten zu sehenden Personen müssen ihr Einverständnis zur öffentlichen Zurschaustellung gegeben haben.
  3. Die eingestellten Inhalte - insbesondere Bilder und Grafiken - müssen klar erkennbar sein.
  4. Eingestellte Inhalte - insbesondere Fotos, Bilder und Grafiken - dürfen keinen rechtswidrigen, sittenwidrigen, gewalttätigen, bedrohenden, beleidigenen, belästigenden, gefährdenden, anzüglichen oder sexuellen Charakter haben. Gegenstand eingestellter Inhalte dürfen weder Waffen, Geld, noch Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sein.

(2) Nutzer stehen für die Erfüllung der Bedingungen nach Absatz 1 ein. Sie werden den CS auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter freistellen und dem CS alle Schäden ersetzen, die aufgrund von Verstößen gegen den CS geltend gemacht werden.

(3) Der CS behält sich vor, eingestellte Inhalte zu prüfen und – sofern nach Einschätzung des CS ein Verstoß gegen die Bedingungen des Absatzes 1 vorliegen, eine Haftung des CS entstehen oder das öffentliche Ansehen des CS geschädigt werden könnte – diese ohne vorherige Ankündigung von UNIKAP.MS zu entfernen und zu löschen.

(4) Im Falle des Verstoßes gegen eine der Bedingungen des Absatzes 1 hat der CS - unbeschadet aller weiteren bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Rechte - ein Recht auf außerordentliche Kündigung dieses Vertrages (inklusive gebuchter kostenpflichtiger Leistungen) gemäß § 314 BGB. § 24 Absatz 2 und Absatz 3 gelten entsprechend.

 (5) Der Nutzer räumt dem CS hiermit alle zur Leistungserbringung im UNIKAP.MS erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzen an geschützten Inhalten ein.

 

§ 9 Kommunikation zwischen CS und Nutzern

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Mitteilungen, die die Nutzung der Dienste des UNIKAP.MS betreffen, per E-Mail an ihn versandt werden, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Zu Zwecken der Verwaltung oder gezielten und individuellen Information zum UNIKAP.MS können auch Brief oder Telefon genutzt werden.

 

§ 10 Newsletter

Sofern der Nutzer dem Bezug unseres Newsletters zugestimmt hat, wird der Career Service dem Nutzer Informationen über weitere Angebote des Career Service zukommen lassen. Die Einwilligung zum Versand dieses Newsletters an seine Adresse kann der Nutzer jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an kap@uni-muenster.de.

 

§ 11 Service und Support

(1) In der Regel steht das Angebot 24 Stunden täglich an 7 Tagen der Woche zur Verfügung. Der Nutzersupport ist an Werktagen mit 20 Stunden/Woche in Teilzeit besetzt. Der CS übernimmt allerdings keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website und ihrer Inhalte oder für die vollständige oder fehlerfreie Wiedergabe der in die Datenbank eingestellten Inhalte.

(2) Notwendige Wartungsarbeiten werden so schnell wie möglich durchgeführt. Absehbare Wartungsarbeiten werden vorab angekündigt, falls diese den Regelbetrieb erheblich beeinträchtigen. Aus einer Beeinträchtigung des Betriebs durch Wartungsarbeiten können von Seiten der Arbeitgeber keine Ansprüche geltend gemacht werden.

(3) Der CS ist berechtigt, während eines laufenden Vertrages seine Dienste zu aktualisieren und zu erweitern (z.B. neue Versionen, Layout, Optionen, Pakete). Soweit diese oder andere Änderungen an dem Leistungsangebot des UNIKAP.MS vorgenommen werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für solche neuen und/oder geänderten Leistungsangebote.

(4) Der CS hat die Pflicht, den Nutzern Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Alle Nutzeranfragen sind zu richten an den Administrator des UNIKAP.MS unter der E-Mailadresse kap@uni-muenster.de oder telefonisch an Berenike Gais, +49 (0)251 83-32282. Das Nähere der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(5) Der CS ist sich bewusst, dass den Nutzern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die die Nutzer übermitteln, äußerst wichtig ist. UNIKAP.MS beachtet daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben. UNIKAP.MS bzw. dessen Betreiber werden die personenbezogenen Daten der Nutzer insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen.

 

Zweiter Teil – Besondere Regelungen für Bewerber

§ 12 Profilerstellung und Profilverwaltung für Bewerber

(1) Der Bewerber kann in seinem Bewerber-Account ein Bewerberprofil erstellen, das verschiedene persönliche Informationen (z.B. Jobwünsche) sowie lebenslaufbezogene Informationen (z.B. akademischer und beruflicher Werdegang) und hochgeladene Dateianhänge umfasst. Die eingestellten Inhalte werden in der von dem Bewerber gewählten Form Arbeitgebern zugänglich gemacht. Die Freigabe des kompletten Profils geschieht ausschließlich durch die Bewerber selbst. Das Nähere der hiermit verbundenen Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Der Bewerber kann seinen Account fristlos durch eine formlose Mail an kap@uni-muenster.de löschen lassen.

 

§ 13 Leistungsumfang für Bewerber

(1) Bewerber können auf der Webseite für eine von ihnen festgelegte Suchanfrage einen Job-Agent einrichten. Dadurch erhalten sie per E-Mail in regelmäßigen Intervallen Stellenanzeigen, die der festgelegten Suchanfrage entsprechen. Das Nähere der hiermit verbundenen Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

(2) Bewerber können ihr Bewerberprofil als Bestandteil einer Online-Bewerbung auf eine geschaltete Stellenanzeige eines Arbeitgebers nutzen, wenn für die entsprechende Stellenanzeige dieser Bewerbungsweg seitens des Arbeitgebers vorgesehen ist. Durch das Absenden einer Online-Bewerbung über das interne Bewerbungssystem wird die Bewerbung (einschließlich der hochgeladenen Dateianhänge) dem inserierenden Arbeitgeber über seinen Arbeitgeber-Account zugänglich gemacht. Der Betreiber ermöglicht auch Arbeitgebern außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums die Inanspruchnahme seiner Leistungen – insbesondere die Schaltung von Online-Stellenanzeigen – wodurch diese Nutzungsvereinbarung auch den Fall umfasst, dass Arbeitgeber aus diesen Drittländern auf eine erhaltene Online-Bewerbung zugreifen können. Beim Versand einer Online-Bewerbung über das UNIKAP.MS wird diese (einschließlich aller hochgeladenen Dateianhänge, wie z.B. Anschreiben und PDF-Lebenslauf) gespeichert und ist für den Bewerber im Bereich „Bewerbungen“ des Bewerber-Accounts abrufbar. Das Nähere der hiermit verbundenen Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Bewerber können die Sichtbarkeitseinstellungen ihres Bewerberprofils verändern und festlegen, in welchem Umfang diese Daten für Arbeitgeber, die einen Zugang zur Bewerbersuche haben, sichtbar sind. Ist die Profil-Sichtbarkeit auf „versteckt“ gesetzt, kann das Bewerberprofil von Arbeitgebern in der Bewerbersuche nicht gefunden und aufgerufen werden. Beim Profil-Sichtbarkeitsstatus „sichtbar“ kann das Bewerberprofil in der Bewerbersuche von Arbeitgebern gefunden und abgerufen werden, bei denen die folgenden Daten NICHT angezeigt werden: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, hochgeladene Dateianhänge. Alle weiteren hinterlegten Bewerberprofildaten sind in diesem Status sichtbar. Damit ein Arbeitgeber Zugriff auf das vollständige Bewerberprofil des Bewerbers (insbesondere zur Kontaktaufnahme bei Jobanfragen) erhält, muss der Bewerber dem Arbeitgeber eine Berechtigung für den Abruf dieser Daten erteilen. Der Bewerber hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine erteilte Berechtigung jederzeit zu widerrufen. Arbeitgeber können dem Bewerber eine Anfrage mit der Bitte um vollständigen Zugriff auf das Bewerberprofil schicken. Um diese Berechtigung zu erteilen, erhält der Bewerber vom Betreiber eine E-Mail, in der durch das Anklicken eines Bestätigungslinks diese Zugriffsberechtigung erteilt werden kann. Da der Betreiber es auch Arbeitgebern außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftraums ermöglicht, die Bewerbersuche für die Stellenbesetzung zu verwenden, umfasst dieser Nutzungsvertrag auch den möglichen Zugriff auf die Bewerberprofildaten aus Drittländern. Das Nähere der hiermit verbundenen Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

(4) Der Bewerber hat die Möglichkeit, über Schaltflächen in den Suchergebnislisten und den Stellenanzeigen, Stellenangebote in der Merkliste seines Bewerber-Accounts zu speichern. Die dort vorgemerkten Stellenangebote können vom Bewerber dort (z.B. für die spätere Sichtung) aufgerufen werden, sofern sie nicht wieder deaktiviert werden. Das Nähere der hiermit verbundenen Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

 

Dritter Teil – Besondere Regelungen für Arbeitgeber

§ 14 Vertragsschluss über entgeltliche Leistungen für Arbeitgeber

(1) Ein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen zwischen einem Arbeitgeber und dem CS kommt mit der Buchung kostenpflichtiger Leistungen über UNIKAP.MS zustande. Die Beschreibung der Leistungen und Preise auf UNIKAP.MS stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar, welches der Arbeitgeber durch den Klick auf „Bestellen“ im Buchungsprozess annimmt. Die jeweils aktuellen Preislisten sind zu finden unter https://kap.uni-muenster.de/recruiter/products

(2) Da sich das Angebot des CS im Rahmen des UNIKAP.MS mit Blick auf entgeltliche Leistungen für Arbeitgeber ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen, Behörden, Institutionen, selbständige Unternehmer sowie an Körperschaften des öffentlichen Rechts richtet, besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g Abs. 1, 355 BGB.

 

§ 15 Preise für kostenpflichtige Leistungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Maßgeblich für die Höhe des jeweiligen Entgelts sind die bei der Buchung angegebenen und durch einen Klick auf „Bestellen“ bestätigten Preise. Die genauen Kosten einer Buchung ergeben sich aus den einzelnen Produktpaketen, Zusatzoptionen oder sonstigen kostenpflichtigen Leistungen.

(3) Der CS behält sich das Recht vor, höchstens einmal im Jahr die Vergütung unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen anzupassen, soweit dies zur Erfüllung der Vorgaben des EU-Beihilfenrechts oder zur Kompensation von die vertragsgegenständliche Leistungserbringung betreffenden Kostensteigerungen (z.B. Personalkosten oder Sachkosten), erforderlich ist.

 

§ 16 Zahlungsmodalitäten, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Zahlung erfolgt gegen ordnungsgemäße Rechnung. Die Bezahlung ist jeweils unmittelbar nach Buchung einer kostenpflichtigen Leistung und nach Rechnungsstellung insgesamt fällig. Mit der Buchung und dem Akzeptieren dieser AGB stimmt der Arbeitgeber unserem Rechnungsverfahren zu: Die Rechnung wird per Post an die Post-Adresse verschickt, auf die das Nutzerkonto registriert ist. Falls die Rechnung an eine andere Post oder E-Mail-Adresse verschickt werden soll, ist diese bei der Buchung durch den Arbeitgeber im Rechnungsformular einzutragen.

(2) Befindet sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug, hat er dem CS Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins zu zahlen. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den CS nicht aus.

(3) Selbstbucher sind verpflichtet, bei ihrer Buchung korrekte Rechnungsdaten in das Rechnungsformular einzutragen. Werden keine oder falsche Rechnungsdaten angegeben, kann der CS für den erhöhten Handlingaufwand eine Gebühr von 10,00 Euro netto je Rechnung zuzüglich zum Rechnungsbetrag erheben.

(4) Der CS behält sich insbesondere vor, seine Leistungserbringung hinsichtlich gebuchter kostenpflichtiger Leistungen zurückzubehalten, wenn die für die jeweilige kostenpflichtige Leistung vereinbarte Vergütung vom Arbeitgeber nicht vollständig gezahlt ist. Dies kann insbesondere dazu führen, dass bereits vom Arbeitgeber eingestellte Informationen oder platzierte Logos wieder von UNIKAP.MS entfernt werden.

 

§ 17 Profilerstellung und Profilverwaltung für Arbeitgeber

(1) Arbeitgeber haben innerhalb ihres Accounts die Möglichkeit, ein kostenfreies Unternehmensprofil im UNIKAP.MS anzulegen und zu veröffentlichen. Das Unternehmensprofil ist dort für alle Bewerber im UNIKAP.MS aufrufbar, bis es deaktiviert wird.

(2) Der CS ist berechtigt Unternehmensprofilangaben zu ergänzen, zu bearbeiten und zu verändern.

 

§ 18 Stellenanzeigen

(1) Arbeitgeber können Ausschreibungen zu folgenden Bereichen in die Stellenbörse des UNIKAP.MS einstellen: Praktikum oder Auslandspraktikum; Absolvent*in; Werksstudent*in; studentische Hilfskraft; wissenschaftliche Hilfskraft; betreute Abschlussarbeit; Trainee; Externe*r Mitarbeiter*in; Praxisprojekt; Volontariat; Planspiel. Anonymisierte Angebote und klassische studentische Nebenjobs (z.B. Promotion, Kellnern, klassisches Call-Center, 450 € Jobs) sind von der Veröffentlichung ausgeschlossen, gleiches gilt auch für Ausbildungs- und Fortbildungsangebote. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nutzung von UNIKAP.MS für die Vermarktung oder den Vertrieb eigener (kostenpflichtiger) Dienste oder Produkte.

(2) Ausschreibungen für Praktika und/ oder betreute Abschlussarbeiten sind im UNIKAP.MS kostenfrei möglich. Alle anderen Stellenkategorien sind kostenpflichtig.

(3) Arbeitgeber können einzelne Stellenausschreibungen und/ oder rabattierte Bundle (3, 5, 10 Ausschreibungen) buchen.

(4) Arbeitgeber können als zusätzliche kostenpflichtige Leistung für bereits platzierte Stellenausschreibungen eine besondere Hervorhebung und/ oder einen Refresh nach 7 Tagen buchen.

(5) Ort der Veröffentlichung sind allein die Seiten des UNIKAP.MS.

(6) Um das Nutzererlebnis zu verbessern ist der CS berechtigt, Stellenanzeigen inhaltlich anzupassen und die Stellenkategorisierung zu verändern. Der Arbeitgeber ist bei eigenständiger Stellenanzeigenveröffentlichung verpflichtet, eine Stellenkategorisierung vorzunehmen, die den tatsächlichen Umständen des Stellenangebots entsprechen.

 

§ 19 Buchung einer kostenpflichtigen Jahresflatrate durch Arbeitgeber

(1) Arbeitgeber mit großem Stellenaufkommen können eine Jahresflatrate buchen, die für die Dauer eines Jahres eine unbegrenzte Menge an Stellenausschreibungen, Hervorhebungen und Refreshes erlaubt.

(2) Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung der Jahresflatrate per Mail an die Betreiber des UNIKAP.MS durch den jeweiligen Arbeitgeber und vorbehaltlich der Freischaltung seines Nutzerkontos durch den CS zustande. Die Laufzeit von einem Jahr der Flatrate beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages nach Satz 1.

(3) Als Entgelt für die Nutzung der Flatrate zahlt der Arbeitgeber an den CS derzeit 500,00 € pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(4) Die Jahresflatrate hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich – sofern der Arbeitgeber ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese vom Arbeitgeber nicht bis zum letzten Tag der Laufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung senden Sie bitte eine Mail an kap@uni-muenster.de. Die Jahresflatrate endet im Falle der Kündigung mit dem Ende der Laufzeit der aktuell gebuchten Flatrate. Arbeitgeber erhalten vier Wochen vor Ablauf der gebuchten Flatrate einen Reminder an die hinterlegte Mailadresse, der sie auf das Ende der Laufzeit und die anstehende Verlängerung sowie die Option zur Kündigung hinweist. Soweit es sich bei dem Arbeitgeber nicht um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, endet die Jahresflatrate nach einem Jahr und muss vom Arbeitgeber bei Interesse neu gebucht werden.

 

§ 20 Buchung des zusätzlichen kostenpflichtigen Premium-Service für Flatrate-Kunden durch Arbeitgeber

(1) Arbeitgeber mit einer aktiven Jahresflatrate können als optionalen zusätzlichen Dienst den „Premium-Service“ hinzu buchen. Der CS berechnet dem Arbeitgeber dafür zusätzlich zu den für die Jahresflatrate entstehenden Kosten derzeit weitere 300 € pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Für die Buchungsdauer kann der „Premium-Arbeitgeber“ den Administratoren des UNIKAP.MS per Mail seine Texte, Grafiken und Dateien per Mail zusenden, die diese für Ihn in angemessener Form für das UNIKAP.MS aufbereiten und auf UNIKAP.MS veröffentlichen.

(2) Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung des „Premium“-Service per Mail an die Betreiber des UNIKAP.MS durch den jeweiligen Arbeitgeber und vorbehaltlich der Freischaltung seines Nutzerkontos durch den CS zustande. Die Laufzeit von einem Jahr des „Premium“-Services beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages nach Satz 1.

(3) Als Entgelt für die Nutzung des „Premium“-Service zahlt der Arbeitgeber an den CS derzeit 300,00 € pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Der Premiumservice hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich – sofern der Arbeitgeber ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser vom Arbeitgeber nicht bis zum letzten Tag der Laufzeit gekündigt wird und zu diesem Zeitpunkt noch eine Jahresflatrate des Arbeitgebers besteht. Für die Kündigung senden Sie bitte eine Mail an kap@uni-muenster.de. Der Premiumservice endet im Falle der Kündigung mit dem Ende der Laufzeit des aktuell gebuchten Premiumservice. Arbeitgeber erhalten vier Wochen vor Ablauf der gebuchten Flatrate einen Reminder an die hinterlegte Mailadresse, der sie auf das Ende der Laufzeit und die anstehende Verlängerung sowie die Option zur Kündigung hinweist. Soweit es sich bei dem Arbeitgeber nicht um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, endet die Jahresflatrate nach einem Jahr und muss vom Arbeitgeber bei Interesse neu gebucht werden.

 

§ 21 Buchung einer Logo-Platzierung auf der Startseite durch Arbeitgeber

(1) Eine Logo-Platzierung kann von Arbeitgebern gebucht werden, die einen Account im UNIKAP.MS haben. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchung einer Logo-Platzierung durch den jeweiligen Arbeitgeber zustande.

(2) Als Entgelt für die Logo-Platzierung zahlt der Arbeitgeber an den CS derzeit 500,00 € pro Jahr zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(3) Die Logo-Platzierung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese vom Arbeitgeber nicht bis zum letzten Tag der Laufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung senden Sie bitte eine Mail an kap@uni-muenster.de. Die Logo-Platzierung endet im Falle der Kündigung mit dem Ende der Laufzeit der aktuell gebuchten Logo-Platzierung. Arbeitgeber erhalten vier Wochen vor Ablauf der gebuchten Logo-Platzierung einen Reminder an die hinterlegte Mailadresse, der sie auf das Ende der Laufzeit und die anstehende Verlängerung sowie die Option zur Kündigung hinweist.

 

§ 22 Bewerbersuche – Buchung von Kontaktanfragen durch Arbeitgeber

(1) Das UNIKAP.MS enthält eine Datenbank, in der die Bewerberprofile registrierter Bewerber gespeichert werden. Arbeitgeber erhalten im Rahmen eines registrierten Arbeitgeber-Accounts über den Bereich „Bewerbersuche“ Einsicht auf anonymisierte Bewerberprofile, sofern die Bewerber ihre Profilsichtbarkeit auf „sichtbar“ gestellt haben. Wird ein Bewerberprofil gelöscht oder setzt ein Bewerber den Profilsichtbarkeitsstatus auf „nicht sichtbar“, werden die Profildaten aus der Datenbank der Bewerbersuche gelöscht und sind nicht mehr einsehbar.

(2) Um ein Bewerberprofil vollständig einsehen zu können (insbesondere zur Kontaktaufnahme), muss der Arbeitgeber die kostenpflichtige Leistung einer Kontaktanfrage gebucht haben und eine Einwilligung seitens des Bewerbers vorliegen, dass der Arbeitgeber das vollständige Bewerberprofil abrufen darf. Arbeitgeber können dem Bewerber eine Anfrage über den vollständigen Zugriff auf das Bewerberprofil stellen. Die Einwilligung zum Zugriffsberechtigung auf sein vollständiges Bewerberprofil kann der Bewerber jederzeit widerrufen, wodurch das vollständige Bewerberprofil durch den Arbeitgeber nicht mehr abgerufen werden kann.

(3) Als Entgelt für die Kontaktanfrage zahlt der Arbeitgeber an den CS derzeit 30,00 € pro Anfrage zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(4) Die Nutzung der Bewerbersuche ist dem Arbeitgeber ausschließlich zur eigenen Verwendung gestattet. Die sichtbaren Bewerberprofile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(5) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere im Umgang mit den personenbezogenen Daten der Bewerber einzuhalten und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nicht gestattet, sofern dies nicht für die Besetzung einer konkret offenen Stelle erforderlich ist. Das Nähere der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(6) Nutzerdaten dürfen nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle verarbeitet und die Bewerber nur zu diesem Zwecke kontaktiert werden. Der CS geht davon aus, dass eine Speicherung für maximal 12 Monate, auch zur Berücksichtigung eventueller Abwehr von AGG-Ansprüchen erforderlich ist, sodass der Arbeitgeber sich verpflichtet, alle bei sich vom UNIKAP.MS gespeicherten Daten des der betreffenden Bewerbers spätestens 12 Monate nach Abruf dieser Daten zu löschen.

(7) Da die angegebenen Angaben der Bewerber ausschließlich von den Bewerbern selbst vorgenommen werden, gewährleistet der CS keine Richtigkeit, Vollständigkeit, Sorgfalt und/oder Verfügbarkeit der gemachten Bewerberangaben.

(8) Dem Arbeitgeber ist bekannt, dass für die Datenweitergabe außerhalb des Geltungsbereichs der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums besondere Regeln gelten. Der Arbeitgeber wird daher personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der Art. 44-49 DSGVO in Drittstaaten übermitteln.

 

Vierter Teil – Abschließende Regelungen

§ 23 Gewährleistung, Haftung

(1) Der CS als Betreiber des UNIKAP.MS übernimmt keine Leistungspflichten und bietet keine Gewährleistung betreffend

  1. das Verhalten/die Kommunikation der Nutzer untereinander,
  2. Verträge, die durch eine Kontaktaufnahme im UNIKAP.MS zustande kommen und deren Erfüllung,
  3. Pflichtverletzungen der Nutzer aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen,
  4. Verlust von Nutzerdaten (UNIKAP.MS ist kein Medium zur Datenspeicherung für den Nutzer im engeren Sinn. Es obliegt dem Nutzer, Sicherungskopien seiner Daten anzulegen),
  5. Nichtverfügbarkeit des Dienstes durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware- und/oder -hardware (z.B. Browser), durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste,
  6. Das Zustandekommen eines Kontaktes mit Stellensuchenden bzw. für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen,
  7. Schäden, die dem Mitglied durch den Verlust oder Missbrauch der ihm zugeteilten Kennung entstehen.

(2) Bei mangelhafter Wiedergabe einer Ausschreibung oder eines Profils, die der CS zu vertreten hat, hat der Nutzer Anspruch auf umgehende Behebung der Störung. Ist der CS nicht dazu bereit oder in der Lage, verzögert sich diese Behebung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der CS zu vertreten hat oder schlägt sie fehl, so ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag gemäß § 314 BGB außerordentlich zu kündigen. Ein für den Zeitraum der Störung entrichtetes Entgelt und im Falle der Kündigung das für noch nicht erbrachte Leistungen entrichtete Entgelt sind vom CS zu erstatten. § 24 Absatz 3 gilt entsprechend.

(3) Der CS prüft eingestellte Inhalte der Nutzer stichprobenartig auf evidente Vertragsverletzungen. Darüber hinaus trifft den CS mit Blick auf eingestellte Inhalte keine Leistungspflichten. Eingestellte Inhalte, insbesondere der Inhalt der Stellenanzeigen, Bewerberprofile und Unternehmensprofile, liegen in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers. Der CS übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der durch die Nutzer eingestellten Inhalte.

(4) Der CS und seine Vertreter, Angestellten, Bediensteten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, und bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sowie für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. Gefährdungshaftung nach dem Produkthaftungsgesetz).

 

§ 24 Vertragsbeendigung, Löschung des Nutzerkontos

(1) Beide Vertragsparteien können das Nutzungsverhältnis ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen ordentlich kündigen. Im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber werden bereits gebuchte, aber seitens des Arbeitgebers noch nicht abgenommene Leistungen in voller Höhe berechnet und nicht erstattet.

(2) Unter den Voraussetzungen des § 314 BGB sind die Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Im Falle der Kündigung durch den CS aufgrund einer Vertragspflichtverletzung des Arbeitgebers werden bereits gebuchte, aber seitens des Arbeitgebers noch nicht abgenommene Leistungen in voller Höhe berechnet und nicht erstattet.

(3) Im Falle der Kündigung dieses Vertrages - gleich aus welchen Grund - ist CS mit dem Wirksamwerden der Kündigung berechtigt, alle vom Arbeitgeber auf UNIKAP.MS eingestellten Daten und Inhalte zu löschen.

 

 

§ 24 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Der CS behält sich das Recht vor, die AGB unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich dabei um geringfügige, dem Nutzer zumutbare Änderungen handelt. Diese Ankündigung geschieht durch Veröffentlichung der geänderten und/oder ergänzten AGB auf den Seiten des UNIKAP.MS sowie zusätzlich durch eine Information per E-Mail an den Nutzer. Es steht dem Nutzer frei, die geänderten AGB abzulehnen. In diesem Fall kommt es zu einer Aufhebung der Geschäftsbeziehung. Ihren Widerspruch richten Sie bitte per E-Mail an kap@uni-muenster.de.

(2) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information per E-Mail, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.

 

§ 25 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmung davon unberührt.

 

§ 26 Vertragsänderungen

Unbeschadet des § 24 bedürfen alle Vertragsänderungen an und Nebenabreden zu dem zwischen Nutzern und der CS geschlossenen Nutzungsvertrag inklusive aller entgeltlichen Zusatzleistungen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

 

§ 27 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern anlässlich der Nutzung von UNIKAP.MS unterliegen dem sachlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des nicht-zwingenden internationalen Privatrechts.

(2) Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage ausschließlich bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des CS zuständig ist.