- 1: Laufende Projekte
- 2: 2010 und 2011
- 3: 2008 und 2009
- 4: 2006 und 2007
- 5: 2005 und 2004
- 6: 2003 und 2002
- 7: 2001 und 2000
- 8: 1999 und 1998
Laufende Forschungsvorhaben des Zentralinstituts
1. Europaweite Ausschreibungspflichtigkeit städtebaulicher Verträge - Zur Anwendbarkeit von § 99 GWB im Städtebaurecht
Bearbeiterin: Heike Schoen
Das Projekt widmet sich dem Spannungsfeld zwischen Planungsrecht und Kartellvergaberecht. Es wird untersucht, ob städtebauliche Verträge öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB darstellen und somit einer europaweiten Ausschreibungspflicht unterliegen. Insbesondere in Bezug auf städtebauliche Verträge in Verbindung mit kommunalen Grundstücksveräußerungen war dies nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Frühsommer 2007 in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Auch die GWB-Novelle 2009 konnte die Rechtsunsicherheit der Gemeinden nicht vollständig beseitigen. Dies hat die Handlungsfähigkeit der Gemeinde bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen negativ beeinflusst.
Nach einer grundlegenden Entscheidung des EuGH vom 25. März 2010 über eine Vorlage des OLG Düsseldorf vom 02.10.2008 wird die Diskussion eine neue Richtung erhalten. Die Bearbeiterin stellt in ihrem Gutachten die unterschiedlichen Standpunkte umfänglich vor und bewertet die rechtliche Situation, auch unter dem Eindruck der jüngsten Entscheidung des EuGH, eingehend.
Die Untersuchung soll im Frühjahr 2012 abgeschlossen werden.
Kontakt: Heike Schoen
2. Raumordnung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
Bearbeiterin: Nina Küppers
Die Nutzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unterliegt aktuell einem strukturellen Wandel. Neben den traditionellen Nutzungsarten wie Fischfang, Tourismus, und Schifffahrt treten nunmehr andere wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten verstärkt in den Blickpunkt. Neben der Erdgasförderung, sonstigem Rohstoffabbau, der Verlegung von Pipelines und Rohrleitungen zählt dazu vor allem auch die Energieerzeugung im Rahmen von Offshore-Windparks und Gezeitenkraftwerken.
Zwangsläufig kommt es zu entgegen gesetzten und sich überlagernden Nutzungs- und Schutzansprüchen, die Interessenkollisionen hervorrufen und zu Abstimmungsbedarf führen. Damit ist die Frage aufgeworfen, wie eine Koordinierung und Steuerung der widerstreitenden Nutzungen in der AWZ erfolgen kann. Der Blick fällt dabei schnell auf das Raumordnungsrecht, hat dieses doch eine gesamtkonzeptionelle, querschnittsorientierte Koordinierung zum Gegenstand und ist auf eine zukunftsorientierte Gestaltung des Raumes gerichtet. Dem ist auch der Gesetzgeber gefolgt. Er hat den Aufgabenbereich des ROG auf die AWZ erstreckt (§ 1 Abs. 4 ROG) und den verfassungsrechtlich umstrittenen § 17 ROG in das ROG eingefügt.
Das Forschungsvorhaben befasst sich mit den seevölkerrechtlichen, europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben einer Raumordnung in der AWZ und geht der Frage nach, inwieweit das novellierte ROG hinreichende Instrumente zur Steuerung bestehender und noch entstehender Nutzungskonflikte liefert.
Das Forschungsvorhaben soll im Frühjahr 2012 abgeschlossen werden.
Kontakt: Nina Küppers
3. Steuerung des Einzelhandels durch Städtebaurecht
Bearbeiterin: Vivien Höcker
Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren bedeutende Strukturveränderungen erfahren, die sich insbesondere in einer Zunahme großflächiger Betriebsformen und peripherer Standortausrichtungen bemerkbar gemacht haben. Dieser Wandel birgt Gefahren wie Suburbanisierung, Verödung der Zentren, Beeinträchtigung des Versorgungsniveaus, Intensivierung des Verkehrs und Belastung der Umwelt und Freiräume.
Zur Vermeidung der genannten Auswirkungen ist eine rechtssichere Steuerung des Einzelhandels notwendig. Eine solche Steuerung kann zunächst durch die Bauleitplanung erfolgen, in deren Rahmen durch Darstellungen in Flächennutzungsplänen und Festsetzungen in Bebauungsplänen die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben gelenkt werden kann. Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen ergeben sich dabei insbesondere durch die Regelungen zum Einzelhandel in der Baunutzungsverordnung.
Doch die Diskussion über eine effektive und rechtssichere Einzelhandelssteuerung erstreckt sich auch auf neu in das BauGB aufgenommene Regelungen wie §§ 9 Abs.2a, 34 Abs.3 BauGB, die eine Steuerung des Einzelhandels ermöglichen sollen. Diese Regelungen sind ebenfalls einer genauen Betrachtung zu unterziehen.
Neben diesen Steuerungsoptionen sollen auch flexible Handlungsmöglichkeiten – wie vorhabenbezogene Bebauungspläne und städtebauliche Verträge – und informelle Planungsinstrumente – wie gemeindliche Einzelhandelskonzepte – auf ihr Steuerungspotenzial untersucht werden.
Das Projekt wird die aktuellen Steuerungsmöglichkeiten des Bauplanungsrechts analysieren und – unter Berücksichtigung der rechtspolitischen Diskussion – gegebenenfalls eigene Steuerungsoptionen aufzeigen.
Die Bearbeitung soll bis zum Sommer 2012 abgeschlossen werden.
Kontakt: Vivien Höcker
4. Regelungskompetenzen der Länder nach der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen für die Raumordnung
Bearbeiter: Alexander Petschulat
Die traditionell der Rahmengesetzgebung zugeordnete Raumordnung ist durch die Föderalismusreform in die konkurrierende Gesetzgebung überführt worden. Den Ländern wurde dabei die Möglichkeit eigener Regelungen durch Wahrnehmung einer Abweichungskompetenz eingeräumt. Diese bis dato dem Grundgesetz unbekannte Kompetenz steht nunmehr in einem Spannungsfeld ungleicher Auslegungen.
Sowohl der Umfang als auch die Art der Wahrnehmung der Abweichungsgesetzgebung der Länder auf dem Gebiet der Raumordnung werfen verfassungsrechtliche Fragen auf, welche unmittelbare Auswirkungen auf die Landesplanungsgesetze und auf diesen basierende Planungs- und Verwaltungsentscheidungen mit sich bringen.
Das Forschungsprojekt untersucht neben den Wechselwirkungen von Bundes- und Landesgesetzgebung und Schranken der Abweichungskompetenz insbesondere die Wirkung wiederholender Aufnahme bestehenden Rechts und die Notwendigkeit einer Kennzeichnungspflicht als Basis verfassungskonformer Anwendung.
Die Untersuchung soll Ende 2012 zum Abschluss gebracht werden.
Kontakt: Alexander Petschulat
5. Wirkungsgefüge verschiedener Planungsebenen
Bearbeiter: Boas Kümper
Das Raumplanungsrecht kennzeichnet ein komplexes Gefüge der verschiedenen Ebenen Raumordnung, Fachplanung und Bauleitplanung. Während im Verhältnis von Raumordnung und Fachplanung vielfach die Abgrenzung der jeweiligen Regelungsbefugnisse im Vordergrund steht, sind die Ebenen der räumlichen Gesamtplanung (Raumordnung und örtliche Bauleitplanung) sowie ihre Unterstufen (landesweite Raumordnungsplanung und Regionalplanung einerseits, Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung andererseits) stärker miteinander verschränkt. Denn hier führen Beachtens- und Anpassungspflichten (§ 4 Abs.1 S.1 ROG, § 1 Abs.4 BauGB), Entwicklungsgebote (§ 8 Abs.2 S.1 ROG, § 8 Abs.2 S.1 BauGB) sowie das Gegenstromprinzip (§ 1 Abs.1 und § 8 Abs.2 S.2 ROG) zu einem besonders ausgeprägten Zusammenwirken der verschiedenen Planungsebenen und Planungsstufen.
Das Projekt untersucht Inhalt und Reichweite dieser planungsrechtlichen Wirkungsstränge sowie ihr Verhältnis zueinander. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Folgen des Fehlens einer Planungsstufe resp. deren Unwirksamkeit infolge eines Planungsfehlers. Neuere Grundsatzurteile, etwa das des OVG NRW vom 03.09.2009 zum Kohlekraftwerk Datteln oder das des BVerwG vom 29.04.2010 zum Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen, haben hier die Frage aufgeworfen, inwieweit eine nachfolgende Planungsebene den Ausfall der höherstufigen Planung zu kompensieren vermag.
Die Untersuchung soll Anfang 2012 abgeschlossen werden.
Kontakt: Boas Kümper
6. Daseinsvorsorge im Planungsrecht im Lichte des territorialen Zusammenhalts als neues Ziel und Aufgabenfeld der Europäischen Union
Bearbeiter: Alexander Milstein
Nachdem die Daseinsvorsorge über viele Jahre in der Raumplanung kaum noch eine Rolle spielte, gewinnt sie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nicht nur im ländlichen, sondern auch im städtischen Raum einen erheblichen Bedeutungszuwachs, der sich in der Verankerung der Daseinsvorsorge als Grundsatz der Raumordnung in § 2 Abs. 2 ROG widerspiegelt. Es gibt zwar zahlreiche Untersuchungen, die sich mit den Standards der Daseinsvorsorge aus den Blickrichtungen unterschiedlicher Fachbereiche oder auch mit dem Rechtsbegriff allgemein beschäftigen. U.a. mit Blick auf eine notwendige Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Konzepts , der Auslegung des Begriffs der zentralen Versorgungsbereiche oder der Stärkung der Mediatorenrolle der Raumordnung bedarf es allerdings einer Untersuchung, die sich mit dem (Rechts-)Begriff der Daseinsvorsorge speziell im Planungsrecht auseinandersetzt.
Eine neue Dimension hat sich zudem durch die erstmalige normative Verankerung des territorialen Zusammenhalts als allgemeines Ziel der Europäischen Union im Primärrecht (Art.3 Abs. 3 UABs. 3 EUV) durch den Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Lissabon) erschlossen. Dieses Ziel ist besonders im Hinblick auf die Daseinsvorsorge gestärkt und von dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgenommen worden: Die von der Union und den Mitgliedsstaaten geteilte Zuständigkeit erstreckt sich auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Art. 4 Abs. 2 AEUV). Zudem ist das Ziel der territorialen Kohäsion allgemein im Kohärenzgebot (Art. 7 AEUV) verankert worden und findet besondere Präzisierungen in den Regeln zur Struktur- wie auch transeuropäischen Netzpolitik (Art. 174 UAbs. 1, Art. 170 Abs. 1 AEUV).
Unklar bleibt, wie die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten mit dem Bereich der Raumentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Daseinsvorsorge zukünftig umgehen werden und wie sich die Politik des territorialen Zusammenhalts auf das deutsche Planungsverständnis auswirkt. Denn die europäischen Begriffe der Daseinsvorsorge und des territorialen Zusammenhalts sind wesentlich vom französischen Service public bzw. dem französischen Verständnis von Förderpolitik geprägt. Das Forschungsprojekt untersucht daher die Unterschiede zwischen dem deutschen und europäischen Verständnis sowie die daraus resultierenden Wechselwirkungen zwischen den Rechtskreisen.
Das Forschungsvorhaben soll im Sommer 2013 abgeschlossen werden.
Kontakt: Alexander Milstein
7. Rechtliche Fragen zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
Bearbeiter: David Weghake
Nach der nuklearen Katastrophe von Fukushima hat sich die Bundesregierung mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes entschlossen, die Laufzeit der Kernkraftwerke in Deutschland zu verkürzen und gleichzeitig die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien voranzutreiben. Um die Energiewende ohne Gefährdung der Stromversorgungssicherheit umsetzen zu können, ist in den kommenden Jahren ein beschleunigter und massiver Netzausbau erforderlich. Daher wurde im Zuge eines im Sommer 2011 erlassenen Gesetzespakets am 28.07.2011 das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) verabschiedet, welches am 05.08.2011 in Kraft getreten ist und welches Thema dieses Forschungsvorhabens ist.
Neben einer rechtlichen Bewertung des NABEG, insbesondere der Prüfung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen des Bundes, beschäftigt sich das Forschungsprojekt mit der Fragestellung, welchen Einfluss das NABEG auf andere bestehende gesetzliche Regelungen hat. Vor dem Hintergrund, dass für die Errichtung und Änderung von den in § 28 NABEG genannten Höchstspannungsleitungen ein Raumordnungsverfahren nicht durchzuführen ist, legt die Arbeit einen Schwerpunkt auf die Frage, welche rechtlichen Auswirkungen die Einführung des NABEG auf die Raumordnung in Deutschland hat. Darüber hinaus werden Fragen des Rechtsschutzes erörtert sowie europarechtliche Aspekte behandelt, die im Hinblick auf das Inkrafttreten des NABEG eine Rolle spielen. Es wird zudem untersucht, mit welchen Instrumenten eine Beschleunigung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes erreicht werden soll und ob eine vermehrte Öffentlichkeitsbeteiligung dem Ziel einer Beschleunigung entgegensteht.
Das Projekt soll im Sommer 2013 fertiggestellt werden.
Kontakt: David Weghake
- Deutsche Akademie f. Städtebau und Landesplanung
- Inst. f. Städtebau Berlin
- Inst. f. Städtebau und Wohnungswesen
- Verlag Lexxion Berlin
Zentralinstitut für Raumplanung - Forschungsinstitut für deutsches und europäisches öffentliches Recht
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