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Energiewende und Wutbürger – Stand und rechtliche Rahmenbedingungen des erforderlichen Netzausbaus

Am 15.  Mai 2012 referierte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur Peter Franke im Rahmen der „Münsterischen Gespräche zum Öffentlichen Recht“ über die Situation und Perspektiven des deutschen Energienetzes. Ohnehin hochaktuell, birgt diese Thematik angesichts jüngster politischer Entwicklungen eine besondere Brisanz. So verwunderte es kaum, dass zahlreiche Studenten den Hörsaal im Juridicum aufsuchten und mit Spannung die Ausführungen Frankes erwarteten.

Franke hatte die Einladung von Herrn Professor Ehlers und Herrn Professor Holznagel gerne angenommen, um in seiner Geburtsstadt Münster interessierten Zuhörern den Netzausbau juristisch, volkswirtschaftlich und vor allem auch energiepolitisch zu erläutern. Hierbei war es eine erfreuliche Abwechslung, neben der wissenschaftlichen Perspektive auch die Sichtweise eines hochrangigen Behördenvertreters vermittelt zu bekommen. Doch gleich zu Beginn stellte Franke in Bezug auf die tagespolitischen Aktualität der „Energiewende“ fest:

„Es ist aktuell, wichtig, geradezu hochdramatisch – aber neu ist es nicht.“

Dies begründete er vor allem damit, dass der nachhaltige Ausbau der erneuerbaren Energie im Wesentlichen durch das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) von 2000 angestoßen wurde und der Atomausstieg lediglich zu einer nochmaligen Beschleunigung dieses Prozesses führte. Wesentliches Element des EEG ist nach wie vor der Einspeisevorrang erneuerbarer Energien gegenüber fossilen Energien und Atomkraft. Die hierdurch in Gang gesetzte Entwicklung dokumentierte Franke anhand von beeindruckenden Zahlen:

So betrug die installierte Leistung zur Stromerzeugung durch Windkraft im Jahr 1990 gerade einmal 55 Megawatt (MW), im Jahr der Einführung des EEG etwa 6100 MW und im Jahr 2011 bereits über 29000 MW. Im gleichen  Atemzug wies Franke jedoch auf das große Dilemma der Energiewende hin: Während Atomkraftwerke standortflexibel sind, ist dies bei erneuerbaren Energien nicht der Fall. Schlimmer noch: „Windkraft ist vor allem dort, wo keine Menschen wohnen – etwa in Mecklenburg-Vorpommern oder in Friesland.“ An dieser Stelle wurde einmal mehr die Praxiserfahrung des Referenten deutlich. Mit anschaulichen Beispielen demonstrierte Franke, wie wichtig die Verbindung zwischen Erzeuger und Abnehmer ist. So siedelten sich große Teile der Schwerindustrie in unmittelbarer Nähe zu vorhandenen Energieressourcen an, etwa die Aluminiumhütte Norf bei Neuss in der Nähe des rheinischen Braunkohlereviers. Allein diese Aluminiumhütte habe den mehrfachen Energiebedarf der gesamten Stadt Düsseldorf bzw. soviel wie halb Mecklenburg-Vorpommern. Die nun im Entstehen begriffene „Lastferne der Energieerzeuger“ ist also – gerade angesichts des ehrgeizigen Ziels von 80%  erneuerbaren Energien bis 2050 – nur durch einen umfassenden Netzausbau zu gewährleisten.

Ein anderes Problem in diesem Zusammenhang ist die Volatilität der erneuerbaren Energien. Wind- und Sonnenenergie seien eben nicht permanent verfügbar und eine hinreichend effektive Speichertechnologie bisher nicht gefunden und in absehbarerer Zeit auch nicht zu erwarten. Eine denkbare Lösung wäre etwa die Errichtung bzw. Beibehaltung von Reservekraftwerken. Hier machte Franke ein energiewirtschaftliches Problem deutlich: „Eine rein marktwirtschaftliche Lösung für die Errichtung und Unterhaltung von Reservekraftwerken halte ich angesichts des erwähnten Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien für höchst fragwürdig. Hier sind besondere Anreize erforderlich, etwa im Sinne eines Kapazitätsmarkts“. Die Nutzung verdrängter fossiler Kraftwerke beinhaltet zudem wiederum oftmals das Problem der besagten Lastferne. Die Lösung kann also wiederum nur im Netzausbau liegen.

Nach einer derart anschaulichen Darstellung der Ausgangsproblematik kam Franke nun zum eigentlichen Kern seines Vortrags: dem konkreten Ausbau bestimmter im „Energieleitungsausbaugesetz“ (EnLAG) festgelegter Energietrassen. Hier machte Franke gleich zu Beginn einen zentralen Aspekt deutlich: „Die Bremse der Beschleunigung ist nicht die Errichtung sondern das Genehmigungsverfahren.“ Um Letzteres zu beschleunigen, wurde 2011 das „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ (NABEG) erlassen, welches – bezogen auf die oben genannten Energietrassen – eine Bundesfachplanung anstelle des üblichen Raumordnungsverfahren anordnet und die Abwicklung zu großen Teilen in die Hände der Bundesnetzagentur legt. Insgesamt soll durch bundesgesetzliche Legitimation sowie erhöhte Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung das Verfahrens gerade auf den unteren Ebenen beschleunigt werden.

Detailgenau beschrieb Franke nun das Genehmigungsverfahren und wagte auch eine rechtliche Bewertung. Gerade das Problem, ob gesetzliche Legitimation und erhöhte Transparenz tatsächlich die erwünschte Beschleunigungswirkung haben, etwa indem sie Enteignungsverfahren verkürzen, betrachtete Franke kritisch. Auch die nach wie vor bestehende Beteiligung der Länder stellt ein Problem dar. Dies wird schon allein anhand eines Blickes auf die bisherigen Fortschritte des Netzausbaus (der oftmals tatsächlich an Landesgrenzen halt macht) deutlich. Franke stellte in diesem Kontext heraus, dass auch der aktuell im Verfahren befindliche Netzentwicklungsplan 2012 bereits 2 Monate in Verzug sei.

Nach ca. anderthalb Stunden blickte Franke noch einmal auf die zahlreichen aufgeworfenen Probleme zurück und schloss daraus auf den enormen Bedarf an neuem Fachpersonal. Hier richtete sich sein Appell nun an die anwesenden Studenten: „Wir stellen in den kommenden Jahren 250 neue Mitarbeiter ein, größtenteils Juristen, und Sie alle sind herzlich eingeladen, mit Ihrer fachlichen Expertise zum Gelingen des Projekts Energiewende beizutragen!“

Die Folien zum Vortrag finden Sie hier.

Google zu Gast in Münster

Am 25. April 2012 war der Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, Dr. Arnd Haller auf Einladung der juristischen Studiengesellschaft zu Gast in Münster. Er referierte zu dem Thema „Meinungs- und Informationsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte im Internet – Ein unauflöslicher Konflikt?“.

Zu Beginn seines Vortrages ging Haller zunächst auf die Mission des Unternehmens ein. Google sehe seine Aufgabe darin, die weltweit ins Netz eingestellten Informationen zu sortieren und jedem Internetnutzer von jedem Ort der Welt aus zugänglich zu machen. Sodann verdeutlichte Haller den Nutzen der Informationsmöglichkeiten, die das Internet bietet, am Beispiel des politischen Umbruchs in Ägypten. Gerade soziale Netzwerke wie Facebook oder die zu Google gehörende Plattform YouTube hätten einen großen Einfluss auf den Demokratisierungsprozess ausgeübt. Ohne diese sozialen Netzwerke hätte die Öffentlichkeit nicht die Möglichkeit gehabt, sich über das Geschehen vor Ort zu informieren. Denn die Aktivisten übernahmen die Tätigkeit der Presse, die zum Nichtstun verdammt war, und luden Videos bei YouTube hoch, die über das soziale Netzwerk Facebook verbreitet wurden. Aufgrund dieser herausragenden Bedeutung dieser Internetdienste bezeichnete Haller diese als „Katalysator für politische Umbrüche“.

Auch sprach Haller das Problem der verfassungsrechtlichen Einordnung der Google-Dienste an. Die Abgrenzung zwischen Rundfunk- und Pressfreiheit, die aus einer Zeit stammt, in der die Medien eindeutig voneinander abgrenzbar waren, führt bei dem Medium Internet zu Problemen. Denn Internetdienste enthalten presse- und rundfunkartige Inhalte, sodass sich für Internetdiensteanbieter wie Google rechtliche Unsicherheiten ergeben. Als mögliche Lösung kam Haller auf die von Prof. Holznagel befürwortete Internetdienstefreiheit zu sprechen. Sie ermöglicht es, Webseiten, Blogs, Videodienste wie YouTube oder Mediatheken ebenso passgenau zu erfassten werden wie Mischdienste, die Text und Videos enthalten.

Ein weiteres Thema des Vortrags war die Zensur des Internets. Haller präsentierte von Google erhobene Statistiken, die das Ausmaß der Internetzensur verdeutlichten. So ist in Ländern wie China, Nordkorea und Afghanistan der Aufruf der Google-Webseite versperrt. Das gezielte Aufsuchen von Informationen ist somit unmöglich. Demgegenüber werden in anderen Staaten nur Webseiten mit bestimmten Inhalten nicht angezeigt. Sucht man etwa in Deutschland nach einem „Adolf Hitler Fanclub“ erscheint am unteren Bildschirmrand der Hinweis „Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.“ Das Google in einem solchen Fall eine Zensur betreibt, steht außer Frage. Allerdings sieht Haller in der erhöhten Internetzensur eine wachsende Bedrohung und plädiert für einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Zugang zu Informationen und einer begründeten Nachzensur.

In seinem Vortrag nahm Haller zudem zu der Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Fall GEMA gegen YouTube Stellung. Das Gericht legte dem Plattformbetreiber YouTube die Pflicht auf, einen Wortfilter einzusetzen. Folge dessen wäre, dass auch Videos, die von privaten Nutzern bei YouTube eingestellt werden, nicht mehr zugänglich sind. Dies führe laut Haller zu einem „Kollateralschaden an der Kommunikationsfreiheit“ zugunsten materieller Interessen.

Am Ende seines Vortrags beantwortete Haller die eingangs genannte Fragestellung, der er sich in seinem Vortrag widmete, indem er klarstellte, dass Google der Meinungsfreiheit im Zweifel Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht einräume.

 

 

Literaturempfehlung für das Europarecht

Sehr geehrte Studierende,

im Europarecht empfehlen wir als vorlesungsbegeleitende und -vertiefende Lektüre Stephan Hobe – Europarecht aus der Academia Iuris-Reihe.

Aktuell verfügbar ist die 6. Auflage. Die 7. Auflage müsste aber noch innerhalb dieses Monats im Buchhandel erhältlich sein.

Die neue Rolle der Social Media in China

Das Reich der Mitte besuche ich schon regelmäßig seit vielen Jahren. Nun bin ich gerade wieder von einer China-Reise zurückgekehrt. Sie fiel mitten in eine Zeit, die politisch für das Land besonders spannend ist.

Die Ereignisse um den ehemaligen Parteichef der regierungsunmittelbaren Stadt Chongqing Bo Xilai (vgl. Berichterstattung auf spiegel-online) lassen erahnen, welche Bedeutung den Social Media in China zukommt. In den letzten Wochen hat sich dort eine Gerüchteküche aufgebaut, deren Wahrheitsgehalt niemand mehr überprüfen konnte. Insbesondere dem Mikroblogging-Dienst Weibo kommt heute eine zentrale Rolle in der Meinungsbildung zu. So wurde dort erstmals über die Absetzung von Bo Xilai berichtet. Schritt für Schritt hat sich diese Nachricht verstetigt, bis dann diese Meldung einige Tage später im staatlichen Fernsehen CCTV bestätigt wurde. Eine Sendung, die im Bereich der politischen Kommunikation eine ähnliche Vertrauensstellung einnimmt, wie dies bei uns mit der Tagesschau oder heute der Fall ist, gibt es in China nicht. Diese und ähnliche medienbezogenene Fragen waren Gegenstand von Gesprächen, die in Workshops der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und der China Academy of Telecommunication Research (CATR) sowie State Administration for Radio Film and Television (SARFT) erörtert wurden.

Das Wochenende blieb für mich frei, um die Stadt Datong zu besuchen. Datong ist eines der kohlefördernden Zentren in Chinas Norden. Kulturgeschichtlich ist Datong wegen seiner Yungang-Grotten, einem buddhistischen Höhlentempel, der vor 1500 Jahren aus dem Fels gehauen wurde, sowie den Huayan-Shanhua-Klöstern bedeutsam.

Zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Datong, die sich im Strukturwandel befindet, der folgende Video-Clip:

Internationales Medienwirtschaftsrecht: Gesetzesreader!

Der eigens noch für die Vorlesung zum Internationalen Medienwirtschaftsrecht angefertigte Gesetzesreader ist ab sofort für 9,- Euro im “mm Xpress-Copyshop” (Wilmergasse) erhältlich.

Der Gesetzesreader ist für die Vorlesung und die Abschlussklausur zwingend erforderlich!