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Google zu Gast in Münster

Am 25. April 2012 war der Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, Dr. Arnd Haller auf Einladung der juristischen Studiengesellschaft zu Gast in Münster. Er referierte zu dem Thema „Meinungs- und Informationsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte im Internet – Ein unauflöslicher Konflikt?“.

Zu Beginn seines Vortrages ging Haller zunächst auf die Mission des Unternehmens ein. Google sehe seine Aufgabe darin, die weltweit ins Netz eingestellten Informationen zu sortieren und jedem Internetnutzer von jedem Ort der Welt aus zugänglich zu machen. Sodann verdeutlichte Haller den Nutzen der Informationsmöglichkeiten, die das Internet bietet, am Beispiel des politischen Umbruchs in Ägypten. Gerade soziale Netzwerke wie Facebook oder die zu Google gehörende Plattform YouTube hätten einen großen Einfluss auf den Demokratisierungsprozess ausgeübt. Ohne diese sozialen Netzwerke hätte die Öffentlichkeit nicht die Möglichkeit gehabt, sich über das Geschehen vor Ort zu informieren. Denn die Aktivisten übernahmen die Tätigkeit der Presse, die zum Nichtstun verdammt war, und luden Videos bei YouTube hoch, die über das soziale Netzwerk Facebook verbreitet wurden. Aufgrund dieser herausragenden Bedeutung dieser Internetdienste bezeichnete Haller diese als „Katalysator für politische Umbrüche“.

Auch sprach Haller das Problem der verfassungsrechtlichen Einordnung der Google-Dienste an. Die Abgrenzung zwischen Rundfunk- und Pressfreiheit, die aus einer Zeit stammt, in der die Medien eindeutig voneinander abgrenzbar waren, führt bei dem Medium Internet zu Problemen. Denn Internetdienste enthalten presse- und rundfunkartige Inhalte, sodass sich für Internetdiensteanbieter wie Google rechtliche Unsicherheiten ergeben. Als mögliche Lösung kam Haller auf die von Prof. Holznagel befürwortete Internetdienstefreiheit zu sprechen. Sie ermöglicht es, Webseiten, Blogs, Videodienste wie YouTube oder Mediatheken ebenso passgenau zu erfassten werden wie Mischdienste, die Text und Videos enthalten.

Ein weiteres Thema des Vortrags war die Zensur des Internets. Haller präsentierte von Google erhobene Statistiken, die das Ausmaß der Internetzensur verdeutlichten. So ist in Ländern wie China, Nordkorea und Afghanistan der Aufruf der Google-Webseite versperrt. Das gezielte Aufsuchen von Informationen ist somit unmöglich. Demgegenüber werden in anderen Staaten nur Webseiten mit bestimmten Inhalten nicht angezeigt. Sucht man etwa in Deutschland nach einem „Adolf Hitler Fanclub“ erscheint am unteren Bildschirmrand der Hinweis „Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.“ Das Google in einem solchen Fall eine Zensur betreibt, steht außer Frage. Allerdings sieht Haller in der erhöhten Internetzensur eine wachsende Bedrohung und plädiert für einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Zugang zu Informationen und einer begründeten Nachzensur.

In seinem Vortrag nahm Haller zudem zu der Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Fall GEMA gegen YouTube Stellung. Das Gericht legte dem Plattformbetreiber YouTube die Pflicht auf, einen Wortfilter einzusetzen. Folge dessen wäre, dass auch Videos, die von privaten Nutzern bei YouTube eingestellt werden, nicht mehr zugänglich sind. Dies führe laut Haller zu einem „Kollateralschaden an der Kommunikationsfreiheit“ zugunsten materieller Interessen.

Am Ende seines Vortrags beantwortete Haller die eingangs genannte Fragestellung, der er sich in seinem Vortrag widmete, indem er klarstellte, dass Google der Meinungsfreiheit im Zweifel Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht einräume.

 

 

Literaturempfehlung für das Europarecht

Sehr geehrte Studierende,

im Europarecht empfehlen wir als vorlesungsbegeleitende und -vertiefende Lektüre Stephan Hobe – Europarecht aus der Academia Iuris-Reihe.

Aktuell verfügbar ist die 6. Auflage. Die 7. Auflage müsste aber noch innerhalb dieses Monats im Buchhandel erhältlich sein.

Die neue Rolle der Social Media in China

Das Reich der Mitte besuche ich schon regelmäßig seit vielen Jahren. Nun bin ich gerade wieder von einer China-Reise zurückgekehrt. Sie fiel mitten in eine Zeit, die politisch für das Land besonders spannend ist.

Die Ereignisse um den ehemaligen Parteichef der regierungsunmittelbaren Stadt Chongqing Bo Xilai (vgl. Berichterstattung auf spiegel-online) lassen erahnen, welche Bedeutung den Social Media in China zukommt. In den letzten Wochen hat sich dort eine Gerüchteküche aufgebaut, deren Wahrheitsgehalt niemand mehr überprüfen konnte. Insbesondere dem Mikroblogging-Dienst Weibo kommt heute eine zentrale Rolle in der Meinungsbildung zu. So wurde dort erstmals über die Absetzung von Bo Xilai berichtet. Schritt für Schritt hat sich diese Nachricht verstetigt, bis dann diese Meldung einige Tage später im staatlichen Fernsehen CCTV bestätigt wurde. Eine Sendung, die im Bereich der politischen Kommunikation eine ähnliche Vertrauensstellung einnimmt, wie dies bei uns mit der Tagesschau oder heute der Fall ist, gibt es in China nicht. Diese und ähnliche medienbezogenene Fragen waren Gegenstand von Gesprächen, die in Workshops der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und der China Academy of Telecommunication Research (CATR) sowie State Administration for Radio Film and Television (SARFT) erörtert wurden.

Das Wochenende blieb für mich frei, um die Stadt Datong zu besuchen. Datong ist eines der kohlefördernden Zentren in Chinas Norden. Kulturgeschichtlich ist Datong wegen seiner Yungang-Grotten, einem buddhistischen Höhlentempel, der vor 1500 Jahren aus dem Fels gehauen wurde, sowie den Huayan-Shanhua-Klöstern bedeutsam.

Zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Datong, die sich im Strukturwandel befindet, der folgende Video-Clip:

Internationales Medienwirtschaftsrecht: Gesetzesreader!

Der eigens noch für die Vorlesung zum Internationalen Medienwirtschaftsrecht angefertigte Gesetzesreader ist ab sofort für 9,- Euro im “mm Xpress-Copyshop” (Wilmergasse) erhältlich.

Der Gesetzesreader ist für die Vorlesung und die Abschlussklausur zwingend erforderlich!

Münsterische Gespräche zum Öffentlichen Recht am 15. Mai 2012 – “Energiewende und Wutbürger – Stand und rechtliche Rahmenbedingungen des erforderlichen Netzausbaus”

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Münsterische Gespräche zum Öffentlichen Recht“ laden Herr Professor Holznagel und Herr Professor Ehlers alle Interessenten herzlich zum Vortrag von Herrn Peter Franke zum Thema “Energiewende und Wutbürger – Stand und rechtliche Rahmenbedingungen des erforderlichen Netzausbaus” am 15.05.2012 ein.

Thematisch anknüpfend an die erfolgreiche und gut besuchte Veranstaltung im Vorjahr zum Thema „Atomausstieg und seine Folgen – rechtlich und energiepolitisch gesehen“ wird Herr Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, auf Einladung von Herrn Professor Ehlers und Herrn Professor Holznagel referieren. Den Teilnehmern der Veranstaltung bietet sich so die einmalige Gelegenheit, direkt an der Praxis der zuständigen Regulierungsbehörde teilzuhaben.

Die anhaltende Relevanz der Energiewende und der daraus erwachsenen Fragestellung um die Zukunft der nationalen Energieversorgung lassen sich insbesondere an den politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Netzausbaus verdeutlichen. In Folge des Atomausstiegs und der angestrebten Versorgung aus erneuerbaren Energien haben sich massive Engpässe in den Kapazitäten der Übertragungsnetze gezeigt. Bis zum Jahr 2020 soll hier ein Ausbaubedarf von rund 4.500 km Leitungstrassen gedeckt werden. Weniger als 100 km sind davon bisher realisiert worden. Als entscheidender Faktor für die Geschwindigkeit des Ausbaus hat sich dabei der Widerstand betroffener Anwohner und Umweltverbände im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren gezeigt. Der Erfolg und die notwendige Beschleunigung des Netzausbaus, als essentielle Voraussetzung der Energiewende, hängen stark von der sachgerechten Einbeziehung der betroffenen Gruppen und der Öffentlichkeit in die Interessensabwägung ab.

Neben den volkswirtschaftlich und energiepolitisch interessanten Fragestellungen lassen sich so am Beispiel des Netzausbaus gleichermaßen Phänomene der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung erörtern. Auch in anderen Bereichen von Recht und Politik zeigt sich diese Thematik als Herausforderung mit anhaltender Aktualität. Die Weichenstellungen der Gesetzesvorhaben rund um den Netzausbau könnten damit Vorbildfunktion für viele weitere Vorhaben einnehmen.

Herr Franke wird ab 18.00 Uhr im JUR 1 referieren und in der anschließenden Diskussion für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.

Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen und politischen Relevanz der Energiewende sowie der Überschneidung mit aktuellen Fragen und Herausforderungen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Veranstaltung für Studierende und Mitglieder aller Fakultäten der Universität von Interesse.

Den Aushang zu der Veranstaltung finden Sie hier.

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