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> Klarnamenspflicht in sozialen Netzwerken ist rechtswidrig

Die Forderung nach einer Klarnamenspflicht im Internet ist nicht neu. XING, StudiVZ oder Facebook bestehen schon seit Jahren in ihren AGB auf die Nennung des bürgerlichen Namens. So lautet bspw. Klausel 2.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von XING: … Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Art. 5 I 2, Freiheit der Internetdienste | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert
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