> Nichts geht voran…

Der folgende Text ist unter dem Titel “Nichts geht voran” in Die Zeit v. 24.5.2012, S. 31 erschienen:

Die Netzpolitik der Regierung ist ein Desaster – ob beim Urheberrecht oder beim Ausbau der Netze

Zweieinhalb Jahre ist die schwarz-gelbe Koalition im Amt, und es bleibt ihr nur noch ein weiteres halbes Jahr, um ernsthafte Netzpolitik zu betreiben. Danach beginnt der Wahlkampf, danach müssen alle Parteien ihre Grundlinien für die kommenden Jahre festlegen – nur, was sollen CDU, SPD, Grüne und FDP glaubwürdig unter dem Programmpunkt „Netzpolitik“ ankündigen, nachdem sie so oft versagt haben? Zu oft haben wir beobachten müssen, wie netzpolitische Entscheidungen hinausgeschoben wurden, frei nach dem Motto: Lieber gar nichts als das Falsche tun! Denn nur so erklären sich die folgenden sieben Stufen des Versagens.

1. Digitale Grundwerte: Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters des Internet ist es nicht möglich, alle rechtlichen Fragen unmittelbar gesetzlich oder durch einen zwischenstaatlichen Vertrag zu lösen. Umso wichtiger wäre es, grenzübergreifende Grundwerte für den Cyberspace zu schaffen und durchzusetzen – das Internet als Verfassungsraum wahrzunehmen. Die technischen, sozialen und kulturellen Spezifika des Netzes erfordern, die Grundwerte, wie sie in nationalen Verfassungen und internationalen Menschenrechtserklärungen enthalten sind, mit Blick auf die technischen und sozialen Veränderungen zu reformulieren. Gesucht wird eine zeitgemäße Interpretation, eine Ordnung digitaler Grundrechte. Deutschland könnte diese Debatte organisieren, tut es aber nicht.

2. Urheberrecht: Im Konkreten sieht es nicht besser aus. Das Urheberrecht ist seit Jahrzehnten von den Interessen der Verwertungsindustrie dominiert. Mit der Ausweitung des Schutzumfangs (etwa auf Software und Datenbanken) und der Ausdehnung von Schutzfristen hat sich die Lage verschärft. Informationsinteressen der Nutzerseite werden kaum berücksichtigt. Zwar existieren Schranken zugunsten der Allgemeinheit, doch werden diese zu restriktiv ausgelegt. Hätte die Bundesregierung vor kurzem das geplante europäische Urheberrechts-Abkommen ACTA verabschiedet, hätte sie das bisherige System weiter zementiert. Nur der Druck der Netzgemeinde hat das verhindert.

3. Datenschutz: Hier verläuft die Demarkationslinie zwischen den Datenschützern alten Schlages, die sich ihre Sporen bei Diskussionen etwa um das Volkszählungsurteil oder das Computergrundrecht verdient haben, und der neuen Generation der so genannten Digital Natives. Auffällig ist, dass der Schutz persönlicher Daten in seiner Wertschätzung abnimmt. Dies kann man nicht allein auf die Blauäugigkeit der Jugend zurückführen. Studien wie die der Soziologin Danah Boyd zeigen, dass die Jugend eigene Werte und Umgangsformen auf Basis einer „Kultur des Teilens“ entwickelt. Es lässt sich eine Tendenz beobachten, Daten bewusst als Tauschobjekt, quasi als Währung einzusetzen. Neue Regulierungsansätze kommen angesichts dieser Entwicklung jedoch nicht aus den für Datenschutz zuständigen Bundesländern, sondern von der EU-Kommission. Sie hat kürzlich einen Entwurf für eine Datenschutzverordnung vorgelegt und formuliert vor allem ein Recht auf Vergessen sowie ein Recht auf Datenmitnahme, um das Entstehen konkurrierender Internetangebote zu fördern.

4. Jugendschutz: Der geltende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird dem Informationszeitalter kaum mehr gerecht. Insbesondere die Sendezeitenbegrenzung macht deutlich, von welch überkommenem Anbieter- und Konsumentenbild das aus dem Rundfunkstaatsvertrag abgeleitete Regelwerk ausgeht. Selbst Befürworter erkennen an, dass es im globalen Netz kaum sinnvoll sein kann, Ab-18-Inhalte nur zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens verfügbar zu machen. Der Versuch einer Novelle ist am Widerstand jüngerer Abgeordneter gescheitert. Ein neuer Anlauf? Fehlanzeige.

5. Netzneutralität: In der Debatte um Netzneutralität sind die Übereinstimmungen zwischen Rundfunkpolitikern und Netz-Gemeinde am größten. Letztere fürchtet, es entstünde ein Zwei- oder Mehrklassen-Internets, wenn Internet-Anbieter nicht mehr prinzipiell die schnellste Verbindung zu einer Internetseite herstellen, sondern es davon abhängig machen, wie viel der Betreiber einer Internetseite zahlt. Rundfunkveranstalter und Verleger haben sich dagegen gewehrt, und diese Allianz konnte in letzter Minute erreichen, dass der Gesetzgeber mit § 41a des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2012 zumindest eine Rahmenregelung zur Netzneutralität geschaffen hat. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, Anforderungen festzulegen, die den Zugang zu Inhalten und Anwendungen diskriminierungsfrei sicherstellen. Eine Pflicht dazu besteht für die Regierung jedoch nicht. Der Gesetzgeber hat sich somit nicht getraut, eine Balance zwischen den Interessen von Rundfunk- und Netzgemeinde auf der einen und der Telekommunikationswirtschaft auf der anderen Seite zu fixieren.

6. Breitbandzugang: Für die politische Willensbildung ist der schnelle Zugriff auf Internet-Dienste inzwischen wesentlich. Dazu braucht es eine möglichst flächendeckende und angemessene Breitbandversorgung, und der Bund hat ambitionierte Ziele formuliert. Allerdings setzt das neue Telekommunikationsgesetz auf den Markt; letztlich sollen Unternehmen die Glasfaserleitungen bis in entlegene Landstriche finanzieren und bauen. Doch die aktuellen Zahlen stimmen nicht sehr zuversichtlich, dass dies in einer angemessen kurzen Zeitspanne geschehen wird.

7. Strategische Netzpolitik: Aus der Analyse der vergangenen Jahre ergibt sich eindeutig: Die traditionellen Institutionen finden keine Antwort darauf, dass ihre Zuständigkeiten nicht zur Wirklichkeit des Netzes passen. Für das Datenschutzrecht etwa (eigentlich Ländersache), für Netzneutralität und Urheberrecht (Bund) reklamiert nun die EU-Kommission in Brüssel eine Zuständigkeit. Zugleich müssen Politiker in Berlin erleben, wie Interessenvertreter versuchen, über Drittstaaten einen Einfluss auf die Bundespolitik auszuüben. Besonders deutlich wurde dies in der Auseinandersetzung um Netzsperren. Nachdem das Anliegen der Musik- und Filmindustrie, solche Sperren in Deutschland und Europa einzuführen, gescheitert ist, haben sie SOPA und PIPA, zwei Gesetzentwürfen zur Durchsetzung der Urheberrechte, in den USA vorangetrieben. Hierdurch könnten die Rechte der Internet-Zugangs-Anbieter und der Suchmaschinen-Betreiber massiv beschränkt werden. Das amerikanische Recht soll so dem Rest der Internet-Welt praktisch vorgeschrieben werden.

Was können deutsche Netzpolitiker also tun? Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nationaler Netzpolitik hängt maßgeblich davon ab, ob Bundes- und Landesebene gemeinsame strategische Interessen entwickeln können. Hier böte sich an, einen Beauftragten für Medien- und Netzpolitik innerhalb der Regierungen einzusetzen. Manche Politiker hoffen aber offenbar immer noch, dass es mit der Netzpolitik bald vorbei sein wird. Bei klaren Mehrheitsverhältnissen und einer kommenden „Entmystifizieren der Piraten“, so lautet das Argument, werde die Netzgemeinde in der Politik keine solch herausgehobene Rolle mehr spielen wie derzeit. Doch wer so denkt, wird abgewählt.

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