> Impulspapier 2/2012 – Von der Rundfunkgebühr zum Beitragsmodell

Ein Gastbeitrag von Jan Nicolas Höbel zu seinem Impulspapier “Natürlich zahl’ ich. Von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zum Wohnungsbeitragsmodell”:

Am 1. Januar 2013 endet in Deutschland die Ära der Rundfunkgebühr. Grund ist der 2010 beschlossene und 2011 von den Bundesländern ratifizierte 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Im Mittelpunkt dessen steht die Reform der Rundfunkfinanzierung von der bisherigen gerätebezogenen Gebühr hin zum neuen Beitragsmodell. Damit gehört die aus der Postgebühr hervorgegangene Rundfunkgebühr nach über 40 Jahren der Geschichte an.

Wie die Rundfunkgebühr bisher legt auch der Rundfunkbeitrag den Bürgern der Bundesrepublik eine umfassende Zahlungspflicht auf. Daher muss er einer kritischen Hinterfragung seiner Rechtmäßigkeit standhalten. Diese Arbeit will Teile des rechtswissenschaftlichen Diskurses im Rahmen der Reform der vergangenen Jahre aufgreifen und analysieren. Zunächst soll kurz erläutert werden, wie das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ausgestaltet ist. Anschließend wird es darum gehen, welche Umstände die Reform notwendig gemacht haben und warum die Anknüpfung an Empfangsgeräte nicht mehr zeitgemäß ist. (…)

Vollständiges Impulspapier herunterladen: “dc2-2012_Hoebel_GEZ.pdf”

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> Nichts geht voran…

Der folgende Text ist unter dem Titel “Nichts geht voran” in Die Zeit v. 24.5.2012, S. 31 erschienen:

Die Netzpolitik der Regierung ist ein Desaster – ob beim Urheberrecht oder beim Ausbau der Netze

Zweieinhalb Jahre ist die schwarz-gelbe Koalition im Amt, und es bleibt ihr nur noch ein weiteres halbes Jahr, um ernsthafte Netzpolitik zu betreiben. Danach beginnt der Wahlkampf, danach müssen alle Parteien ihre Grundlinien für die kommenden Jahre festlegen – nur, was sollen CDU, SPD, Grüne und FDP glaubwürdig unter dem Programmpunkt „Netzpolitik“ ankündigen, nachdem sie so oft versagt haben? Zu oft haben wir beobachten müssen, wie netzpolitische Entscheidungen hinausgeschoben wurden, frei nach dem Motto: Lieber gar nichts als das Falsche tun! Denn nur so erklären sich die folgenden sieben Stufen des Versagens.

1. Digitale Grundwerte: Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters des Internet ist es nicht möglich, alle rechtlichen Fragen unmittelbar gesetzlich oder durch einen zwischenstaatlichen Vertrag zu lösen. Umso wichtiger wäre es, grenzübergreifende Grundwerte für den Cyberspace zu schaffen und durchzusetzen – das Internet als Verfassungsraum wahrzunehmen. Die technischen, sozialen und kulturellen Spezifika des Netzes erfordern, die Grundwerte, wie sie in nationalen Verfassungen und internationalen Menschenrechtserklärungen enthalten sind, mit Blick auf die technischen und sozialen Veränderungen zu reformulieren. Gesucht wird eine zeitgemäße Interpretation, eine Ordnung digitaler Grundrechte. Deutschland könnte diese Debatte organisieren, tut es aber nicht.

2. Urheberrecht: Im Konkreten sieht es nicht besser aus. Das Urheberrecht ist seit Jahrzehnten von den Interessen der Verwertungsindustrie dominiert. Mit der Ausweitung des Schutzumfangs (etwa auf Software und Datenbanken) und der Ausdehnung von Schutzfristen hat sich die Lage verschärft. Informationsinteressen der Nutzerseite werden kaum berücksichtigt. Zwar existieren Schranken zugunsten der Allgemeinheit, doch werden diese zu restriktiv ausgelegt. Hätte die Bundesregierung vor kurzem das geplante europäische Urheberrechts-Abkommen ACTA verabschiedet, hätte sie das bisherige System weiter zementiert. Nur der Druck der Netzgemeinde hat das verhindert.

3. Datenschutz: Hier verläuft die Demarkationslinie zwischen den Datenschützern alten Schlages, die sich ihre Sporen bei Diskussionen etwa um das Volkszählungsurteil oder das Computergrundrecht verdient haben, und der neuen Generation der so genannten Digital Natives. Auffällig ist, dass der Schutz persönlicher Daten in seiner Wertschätzung abnimmt. Dies kann man nicht allein auf die Blauäugigkeit der Jugend zurückführen. Studien wie die der Soziologin Danah Boyd zeigen, dass die Jugend eigene Werte und Umgangsformen auf Basis einer „Kultur des Teilens“ entwickelt. Es lässt sich eine Tendenz beobachten, Daten bewusst als Tauschobjekt, quasi als Währung einzusetzen. Neue Regulierungsansätze kommen angesichts dieser Entwicklung jedoch nicht aus den für Datenschutz zuständigen Bundesländern, sondern von der EU-Kommission. Sie hat kürzlich einen Entwurf für eine Datenschutzverordnung vorgelegt und formuliert vor allem ein Recht auf Vergessen sowie ein Recht auf Datenmitnahme, um das Entstehen konkurrierender Internetangebote zu fördern.

4. Jugendschutz: Der geltende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird dem Informationszeitalter kaum mehr gerecht. Insbesondere die Sendezeitenbegrenzung macht deutlich, von welch überkommenem Anbieter- und Konsumentenbild das aus dem Rundfunkstaatsvertrag abgeleitete Regelwerk ausgeht. Selbst Befürworter erkennen an, dass es im globalen Netz kaum sinnvoll sein kann, Ab-18-Inhalte nur zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens verfügbar zu machen. Der Versuch einer Novelle ist am Widerstand jüngerer Abgeordneter gescheitert. Ein neuer Anlauf? Fehlanzeige.

5. Netzneutralität: In der Debatte um Netzneutralität sind die Übereinstimmungen zwischen Rundfunkpolitikern und Netz-Gemeinde am größten. Letztere fürchtet, es entstünde ein Zwei- oder Mehrklassen-Internets, wenn Internet-Anbieter nicht mehr prinzipiell die schnellste Verbindung zu einer Internetseite herstellen, sondern es davon abhängig machen, wie viel der Betreiber einer Internetseite zahlt. Rundfunkveranstalter und Verleger haben sich dagegen gewehrt, und diese Allianz konnte in letzter Minute erreichen, dass der Gesetzgeber mit § 41a des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2012 zumindest eine Rahmenregelung zur Netzneutralität geschaffen hat. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, Anforderungen festzulegen, die den Zugang zu Inhalten und Anwendungen diskriminierungsfrei sicherstellen. Eine Pflicht dazu besteht für die Regierung jedoch nicht. Der Gesetzgeber hat sich somit nicht getraut, eine Balance zwischen den Interessen von Rundfunk- und Netzgemeinde auf der einen und der Telekommunikationswirtschaft auf der anderen Seite zu fixieren.

6. Breitbandzugang: Für die politische Willensbildung ist der schnelle Zugriff auf Internet-Dienste inzwischen wesentlich. Dazu braucht es eine möglichst flächendeckende und angemessene Breitbandversorgung, und der Bund hat ambitionierte Ziele formuliert. Allerdings setzt das neue Telekommunikationsgesetz auf den Markt; letztlich sollen Unternehmen die Glasfaserleitungen bis in entlegene Landstriche finanzieren und bauen. Doch die aktuellen Zahlen stimmen nicht sehr zuversichtlich, dass dies in einer angemessen kurzen Zeitspanne geschehen wird.

7. Strategische Netzpolitik: Aus der Analyse der vergangenen Jahre ergibt sich eindeutig: Die traditionellen Institutionen finden keine Antwort darauf, dass ihre Zuständigkeiten nicht zur Wirklichkeit des Netzes passen. Für das Datenschutzrecht etwa (eigentlich Ländersache), für Netzneutralität und Urheberrecht (Bund) reklamiert nun die EU-Kommission in Brüssel eine Zuständigkeit. Zugleich müssen Politiker in Berlin erleben, wie Interessenvertreter versuchen, über Drittstaaten einen Einfluss auf die Bundespolitik auszuüben. Besonders deutlich wurde dies in der Auseinandersetzung um Netzsperren. Nachdem das Anliegen der Musik- und Filmindustrie, solche Sperren in Deutschland und Europa einzuführen, gescheitert ist, haben sie SOPA und PIPA, zwei Gesetzentwürfen zur Durchsetzung der Urheberrechte, in den USA vorangetrieben. Hierdurch könnten die Rechte der Internet-Zugangs-Anbieter und der Suchmaschinen-Betreiber massiv beschränkt werden. Das amerikanische Recht soll so dem Rest der Internet-Welt praktisch vorgeschrieben werden.

Was können deutsche Netzpolitiker also tun? Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nationaler Netzpolitik hängt maßgeblich davon ab, ob Bundes- und Landesebene gemeinsame strategische Interessen entwickeln können. Hier böte sich an, einen Beauftragten für Medien- und Netzpolitik innerhalb der Regierungen einzusetzen. Manche Politiker hoffen aber offenbar immer noch, dass es mit der Netzpolitik bald vorbei sein wird. Bei klaren Mehrheitsverhältnissen und einer kommenden „Entmystifizieren der Piraten“, so lautet das Argument, werde die Netzgemeinde in der Politik keine solch herausgehobene Rolle mehr spielen wie derzeit. Doch wer so denkt, wird abgewählt.

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> Netzpolitischer Review 04/2012

Der netzpolitische Review 04/2012 berücksichtigt die netzpolitische Diskussion ab dem 26. April 2012. Folgende Themen bestimmten die netzpolitische Diskussion im WWW:

Google und das Wettbewerbsrecht

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hat Google in einem offenen Brief dazu aufgefordert ein Maßnahmenbündel vorzuschlagen, mit dem die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission ausgeräumt werden können. Dieses Vorgehen ist bereits aus anderen wettbewerbsrechtlichen Verfahren bekannt. Die KOM hat bei ihren Untersuchungen vier Bereiche festgestellt, die als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung angesehen werden könnten:

  • In den allgemeinen Suchergebnissen werden Links auf eigene vertikale Suchdienste hervorgehoben.
  • Google kopiert Inhalte von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten und bindet sie in die eigenen Suchergebnisse ein.
  • Abkommen zwischen Google und Werbepartnern, sollen vorsehen, dass Suchmaschinenwerbung exklusiv bei Google gezeigt wird.
  • Ad-Words Werbekampagnen können auf Grund exklusiver Verträge nicht auf Suchmaschinen konkurrierender Anbieter übertragen werden.

Almunia erwartet eine Stellungnahme von Google innerhalb der nächsten Wochen.

Netzneutralität

Die Niederlande haben als erstes europäisches Land die Netzneutralität gesetzlich verankert. Danach sind die niederländischen Internet Service Provider verpflichtet alle Daten diskriminierungsfrei im sog. „Best Effort“-Standard durchzuleiten. Deep Packet Inspection (DPI) soll nur nach gerichtlicher Anordnung oder bei ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zulässig sein. Die niederländische Organisation für digitale Bürgerrechte „Bits of Freedom“ begrüßt die neue Rechtslage und hofft auf eine Signalwirkung für andere EU-Staaten.

Dass die Netzneutralität durch ISP regelmäßig verletzt wird zeigt eine Studie der Syracuse University. Diese beruht auf Daten, die durch das Tool „Glasnost“ des Max-Planck-Instituts für Softwaresysteme erhoben wurden. Das Tool ermöglicht es Nutzern zu überprüfen, ob Seitens der Provider in Filesharing-Traffic eingegriffen wird.

re:publica 12

Vom zweiten bis vierten Mai fand in Berlin die re:publica statt. Sie ist nach eigenen Angaben die größte Konferenz Deutschlands über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft. Das diesjährige Motto lautete „ACT!ON“. Es soll die Bedeutung sozialer Medien für politische Bewegungen herausstellen. Die diskutierten Themen reichten von „Menschenrechte und Internet“ über „Social Media Nutzung der Bundesregierung“ bis zum „Ende der Kontrolle im digitalen Zeitalter“.

Wie geht es mit ACTA weiter?

Auf der re:publica erklärte die für die Digitale Agenda zuständige Kommissarin Neelie Kroes ACTA für erledigt. Die für den 3. Juli angesetzte Entscheidung des EU-Parlaments wird zeigen, ob diese Einschätzung zutrifft. Bereits am 31. Mai stimmen der Industrie-, der Rechts- und der Bürgerrechtsausschuss des Parlamentes ihre Stellungnahmen ab. Federführend für ACTA ist der Ausschuss für internationalen Handel. Dieser wird die Stellungnahmen der anderen Ausschüsse in einem Bericht berücksichtigen, der eine Abstimmungsempfehlung für das gesamte Parlament enthalten wird. Unabhängig davon, wie die Abstimmung im Europäischen Parlament ausgeht, ist davon auszugehen, dass die Debatte um das Urheberrecht weiterhin aufgeregt geführt wird.

Neuerscheinungen zum Thema Netzpolitik

Jonas Westphal und Yannick Haan haben in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung das Handbuch „Gesellschaft im digitalen Wandel“ veröffentlicht. Es beleuchtet anhand von acht Politikfeldern, wie sich die Digitalisierung auf unsere Gesellschaft auswirkt.

Ebenfalls kürzlich erschien „Die digitale Gesellschaft“ von Markus Beckedahl und Falk Lüke. Die Autoren weisen darauf hin, dass mit der Digitalisierung eine Reihe von rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen einhergeht. Diese zu bewältigen sei die Aufgabe einer zukunftsfähigen Netzpolitik. Eine ausführliche Buchbesprechung wird in Kürze an dieser Stelle folgen.

Beide Werke richten sich ausdrücklich nicht nur an „Digital Natives“. Sie wollen das Thema Netzpolitik und digitaler Wandel einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.

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> Ökonomische Analyse des Leistungsschutzrechts

Bereits seit 2009 forcieren die deutschen Presseverleger ihre Lobby-Bemühungen für die Einführung eines Leistungsschutzrechts im Internet, das auch kurze Ausschnitte („Snippets“) aus Presseartikeln abdecken soll. Anfang März hat das Bundeskabinett die Einführung eines Leistungsschutzrechts für die Inhalte, die Verlage im Internet veröffentlichen, beschlossen. Ziel ist es, laut Koalitionsausschuss, „gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren“ für die Verbreitung von Presse-Erzeugnissen im Internet zu einem Entgelt an die Verlage zu verpflichten.

Derzeit gibt es eine intensive Debatte über die erwarteten Auswirkungen eines solchen Rechts. Die Front verläuft in erster Linie zwischen (Verbands-)Vertretern der Verlage auf der einen Seite und einer bunten Gruppe von Nutzer-Aktivisten auf der anderen. Leider haben sich die Argumente, die die Kontrahenten auszutauschen hatten, recht schnell erschöpft („Gefahr für ein freies und offenes Internet“ vs. „Es kann nicht sein, dass wir vom riesigen Google-Umsatz nichts abbekommen“).

Vor diesem Hintergrund war ich froh, als ich auf eine lesenswerte Untersuchung von Torben Stühmeier vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) gestoßen bin. Er hat sich ausführlich mit dem Leistungsschutzrecht aus ökonomischer (wohlfahrtstheoretischer) Perspektive beschäftigt. Der Beitrag erscheint in der Zeitschrift für Wirtschaftspolitik und ist bereits seit Juni 2011 in der Schriftenreihe des DICE abrufbar.

Er kommt zu folgendem Ergebnis:

“Die Presselandschaft befindet sich in einem Strukturwandel von Print- zu Onlineangeboten. Die Presseverleger haben im Internet derzeit noch weniger Erlösmöglichkeiten als in den Printmärkten gefunden, welches auch an den deutlich einfacheren Substitutionsmöglichkeiten der Nutzer, und somit am intensiveren Wettbewerb im Internet liegt. Demnach ist es verständlich, dass die Presseverleger neue Erlösmöglichkeiten suchen. Insbesondere fordern sie einen Investitionsschutz ihrer wirtschaftlichen Leistung als Werkvermittler mittels eines Leistungsschutzrechts u.a. gegenüber der Übernahme von Textteilen durch Nachrichtenaggregatoren. Ein Strukturwandel ist jedoch keine hinreichende Rechtfertigung für einen Schutz von Investitionen. Ein Eingriff eines Staates in Form eines Schutzrechtes wäre zu rechtfertigen, wenn es sonst kaum Möglichkeiten gibt, die Arbeit der Presseverleger zu schützen.

Die Entscheidung zur kostenfreien Bereitstellung der Angebote ist jedoch einerseits mit strategischen Verhalten in Zweiseitigen Märkten und andererseits durch die Wettbewerbsverhältnisse im Internet zu erklären und keineswegs in einem etwaigen Marktversagen begründet. Mit der Theorie der Zweiseitigen Märkte lässt sich erklären, warum Leser nicht, oder kaum, mittels Bezahlschranken ausgeschlossen werden, da dieses seinerseits zu geringeren Werbeeinnahmen führen wird. Andererseits werden Nachrichteaggregatoren nicht ausgeschlossen, da wohl selbst die Presseverleger Komplementaritäten zwischen ihren Angeboten und den Angeboten der Nachrichtenaggregatoren vermuten.

Ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger würde parallel zum Urheberrecht der Redakteure bestehen. Dieses doppelte Schutzrecht auf ein und demselben Inhalt führt ex ante zu Ineffizienzen hinsichtlich der Erstellung von Inhalten und ex post zu Ineffizienzen hinsichtlich der Verbreitung von Inhalten. Potenzielle Lizenzzahlungen werden sich anhand der Reichweite der Angebote richten. Somit befördert ein Leistungsschutzrecht gerade nicht eine Vielfalt der Presse, sondern bestärkt tendenziell die Ausrichtung anhand des Mainstreams.”

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> Google zu Gast in Münster

Am 25. April 2012 war der Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, Dr. Arnd Haller auf Einladung der juristischen Studiengesellschaft zu Gast in Münster. Er referierte zu dem Thema „Meinungs- und Informationsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte im Internet – Ein unauflöslicher Konflikt?“.

Zu Beginn seines Vortrages ging Haller zunächst auf die Mission des Unternehmens ein. Google sehe seine Aufgabe darin, die weltweit ins Netz eingestellten Informationen zu sortieren und jedem Internetnutzer von jedem Ort der Welt aus zugänglich zu machen. Sodann verdeutlichte Haller den Nutzen der Informationsmöglichkeiten, die das Internet bietet, am Beispiel des politischen Umbruchs in Ägypten. Gerade soziale Netzwerke wie Facebook oder die zu Google gehörende Plattform YouTube hätten einen großen Einfluss auf den Demokratisierungsprozess ausgeübt. Ohne diese sozialen Netzwerke hätte die Öffentlichkeit nicht die Möglichkeit gehabt, sich über das Geschehen vor Ort zu informieren. Denn die Aktivisten übernahmen die Tätigkeit der Presse, die zum Nichtstun verdammt war, und luden Videos bei YouTube hoch, die über das soziale Netzwerk Facebook verbreitet wurden. Aufgrund dieser herausragenden Bedeutung dieser Internetdienste bezeichnete Haller diese als „Katalysator für politische Umbrüche“.

Auch sprach Haller das Problem der verfassungsrechtlichen Einordnung der Google-Dienste an. Die Abgrenzung zwischen Rundfunk- und Pressfreiheit, die aus einer Zeit stammt, in der die Medien eindeutig voneinander abgrenzbar waren, führt bei dem Medium Internet zu Problemen. Denn Internetdienste enthalten presse- und rundfunkartige Inhalte, sodass sich für Internetdiensteanbieter wie Google rechtliche Unsicherheiten ergeben. Als mögliche Lösung kam Haller auf die von Prof. Holznagel befürwortete Internetdienstefreiheit zu sprechen. Sie ermöglicht es, Webseiten, Blogs, Videodienste wie YouTube oder Mediatheken ebenso passgenau zu erfassten werden wie Mischdienste, die Text und Videos enthalten.

Ein weiteres Thema des Vortrags war die Zensur des Internets. Haller präsentierte von Google erhobene Statistiken, die das Ausmaß der Internetzensur verdeutlichten. So ist in Ländern wie China, Nordkorea und Afghanistan der Aufruf der Google-Webseite versperrt. Das gezielte Aufsuchen von Informationen ist somit unmöglich. Demgegenüber werden in anderen Staaten nur Webseiten mit bestimmten Inhalten nicht angezeigt. Sucht man etwa in Deutschland nach einem „Adolf Hitler Fanclub“ erscheint am unteren Bildschirmrand der Hinweis „Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt.“ Das Google in einem solchen Fall eine Zensur betreibt, steht außer Frage. Allerdings sieht Haller in der erhöhten Internetzensur eine wachsende Bedrohung und plädiert für einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Zugang zu Informationen und einer begründeten Nachzensur.

In seinem Vortrag nahm Haller zudem zu der Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Fall GEMA gegen YouTube Stellung. Das Gericht legte dem Plattformbetreiber YouTube die Pflicht auf, einen Wortfilter einzusetzen. Folge dessen wäre, dass auch Videos, die von privaten Nutzern bei YouTube eingestellt werden, nicht mehr zugänglich sind. Dies führe laut Haller zu einem „Kollateralschaden an der Kommunikationsfreiheit“ zugunsten materieller Interessen.

Am Ende seines Vortrags beantwortete Haller die eingangs genannte Fragestellung, der er sich in seinem Vortrag widmete, indem er klarstellte, dass Google der Meinungsfreiheit im Zweifel Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht einräume.

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> Die Verfassung des Netzes

Sascha Lobo fordert auf der re:publica 2012 gerade eine menschenrechtsbasierte Kontrolle von Social Media AGB auf UN-Ebene. Victor Meyer-Schönberger möchte die ICANN an eine Verfassung binden. Und der Google-Thinktank Colab hat soeben seinen Abschlussbericht zum Thema “Menschenrechte und Internet” veröffentlicht. Die Beispiele zeigen: der netzpolitische Diskurs nimmt Kurs auf eine Netzverfassung.

Was mir in der Debatte bislang etwas kurz kommt ist die Frage, wie sich ein solcher Verfassungsprozess gestalten kann. Ist es wirklich realistisch, dass wir eine Art “völkerrechtlichen Vertrag” erreichen? Ich glaube nicht. In der Vergangenheit sind Anläufe zur Errichtung einer solchen “Weltinformationsordnung” bereits zu oft an politischen Grabenkämpfen gescheitert. Dennoch bleibt unzweilfelhaft das Bedürfnis da, einen übergreifenden verbindlichen Grundwertekanon für das Netz zu bestimmen und zu formen. Im folgenden möchte ich in groben Zügen eine Alternative skizzieren, wie eine “Konstitutionalisierung” des Cyberspace voranschreiten könnte – ein Prozess der Verfassung des Netzes.

Die Herausbildung allgemeingültiger Grundwerte für das Internet ist ein langwieriger und unorganisierter Prozess, an dessen Anfang wir gerade erst stehen. Sein Ausgang ist noch ungewiss. Dies gilt umso mehr, als zeitgleich eine Fragmentierung der Rechtssysteme und die Herausbildung netzwerkartiger Strukturen erfolgen.

Ähnlich wie in der Informationspolitik des Vor-Internetzeitalters hat es auch für das Internet bereits verschiedene Konzepte gegeben, um die Freiheits- und Bürgerrechte zu sichern: Ein Ansatz wollte bspw. die Regelsetzung im Netz komplett der Internetgemeinde selbst überlassen. Selbstregulierung und Netiquette sollten Vorrang haben. Paradigmatisch für diese Position war die frühe „Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace“ von John Perry Barlow aus dem Jahr 1996. Einen anderen theoretischen Hintergrund verfolgte der Ansatz, dass sich eine Ordnung im Internet herstellen werde, wenn nur die Marktkräfte zur freien Entfaltung kommen. Die „unsichtbare Hand“ des Marktes führe quasi von selbst zu Gleichgewichtslagen und Wohlfahrtsgewinnen für alle.

Die bisherigen Konzepte sind weitgehend gescheitert. Es hat sich herausgestellt, dass der Cyberspace nicht nur Freiheitsräume eröffnet, sondern auch spezifische Gefahren birgt. Diese rundweg zu abzustreiten, ist genauso wenig zielführend, wie sie zu dramatisieren. Der Cyberspace braucht Regeln, um die ökonomische Dominanz Weniger zurückzudrängen, größtmögliche Teilhabe zu gewährleisten, verhältnismäßige Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, Innovationen zu fördern und Offenheit zu leben. Eine neue Sichtweise geht daher davon aus, dass sich eine faire und offene Ordnung für den Kommunikationsraum Internet nur aufrechterhalten lässt, wenn rechtliche Standards durchgesetzt werden. Auf der anderen Seite ist es aber angesichts der Tendenz des Netzes zur Entgrenzung auch nicht möglich, alle Einzelfragen rechtsförmig zu adressieren. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, zumindest grenzübergreifende Grundwerte für den Cyberspace zu schaffen und durchzusetzen (Internet als Verfassungsraum).

Abseits formaler internationaler Vereinbarungen, wie beispielsweise der Satzung der Vereinten Nationen oder zwingendem Völkerrecht, können sich gemeinsame Grundwerte auch „generisch“ durch eine grenzüberschreitende Diskurskultur entwickeln. Bereits heute gibt es Menschenrechte, die in 90% und mehr der Verfassungen der Welt zu finden sind, von Meinungsfreiheit, Gleichheit, Eigentum, über Privacy, Versammlungsfreiheit bis hin zu Frauenrechten. 1986 gab es nur zwei Rechte mit einem Verbreitungsgrad von über 90%, 1976 kein einziges.

Für den Cyberspace, ein ohnehin genuiner Kommunikationsraum, gilt es diesen dialogischen Prozess voranzutreiben. Allerdings genügt es nicht mehr, Maßstäbe und Wertungen aus der analogen Welt unbesehen auf das Internet zu übertragen. Die technischen, sozialen und kulturellen Spezifika des Netzes erfordern, dass Grundwerte, wie sie in nationalen Verfassungen und internationalen Menschenrechtserklärungen enthalten sind, für die Welt des Internets neu formuliert und angepasst werden. Gesucht wird eine zeitgemäße Interpretation, eine Ordnung digitaler Menschenrechte.

Mittelfristig könnte ein solcher Konstitutionalisierungsprozess nicht nur einen verbindlichen Rahmen für die Handlungen der globalen Akteure vorgegeben, sondern zugleich eine Koordination der verschiedenen Teilordnungen. Eine derartige Grundordnung des Internets muss nicht notwendigerweise eine dem staatlichen Verfassungsrecht vergleichbare Gestalt und Dichte annehmen. Die Herausbildung verfassungsrechtlicher Prinzipien mit Fortentwicklung wäre bereits als bedeutender Entwicklungsschritt anzusehen und lässt sich als Ausdruck der Herausbildung eines „Verfassungsraums Internet“ verstehen.

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> Podiumsdiskussion: Netz-Verfassung

lpr-forum-medienzukunft in Frankfurt a.M. vom 19. April 2012 — Talk mit Jan Philipp Albrecht (MdEP – Grüne), Götz Hamann (Zeit), Professor Dr. Viktor Mayer-Schönberger (Oxford Internet Institute), Annette Mühlberg (Ver.di), Ingrid Scheithauer, Dr. Pascal Schumacher (ITM), Dr. Peter Tauber (MdB – CDU)

Weitere Videos hier.

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> Netzpolitischer Review 03/2012

Der netzpolitische Review 03/2012 berücksichtigt die netzpolitische Diskussion ab dem 26. März 2012. Folgende Themen bestimmten die netzpolitische Diskussion im WWW:

Nach SOPA und PIPA jetzt CISPA

Nachdem die US-amerikanischen Gesetzesinitiativen SOPA und PIPA aufgrund massiver Proteste ausgesetzt wurden, liegt nun der Entwurf eines „Cyber Intelligence Sharing & Protection Act“ (CISPA) vor. Dieser sieht einen verstärkten Austausch von Informationen zwischen Unternehmen und US-Sicherheitsbehörden vor. Die Organisation für digitale Bürgerrechte „Electronic Frontier Foundation“ (EFF) übt hieran massive Kritik. Insbesondere sei es problematisch, dass der Gesetzentwurf bestehende datenschutzrechtliche Vorschriften außer Kraft setze und sehr vage formuliert sei. Anders als bei den Protesten gegen SOPA und PIPA beteiligen sich große Unternehmen aus der Online-Branche bisher nicht an den Protesten, sie unterstützen die Initiative vielmehr. Der Protest gegen CISPA wird zwar kurz vor der Abstimmung im Repräsentantenhaus stärker, erreicht aber nicht das Ausmaß der Anti-SOPA- und -PIPA-Proteste. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs haben zudem angeboten mit Bürgerrechtlern und anderen Gruppen über Fehler und Ungenauigkeiten zu diskutieren, um diese zu beheben.

Debatte um das Urheberrecht

Zunächst meldeten sich in einem offenen Brief 51 Tatort-Autoren zu Wort. Dieser ist an die Grünen, die Piraten, die Linke und die Netzgemeinde gerichtet. Die angesprochenen werden aufgefordert, sich von diversen „Lebenslügen“ im Zusammenhang mit der Diskussion um ein zukunftsfähiges Urheberrecht zu verabschieden. So werfen die Autoren den Adressaten u.a. „Symbolpolitik“ und eine einseitige Kritik an Verwertungsgesellschaften vor. Zudem bemühe sich die „Netzgemeinde“ nicht um einen sachlichen Dialog mit den Urhebern. Der offene Brief der Tatort-Autoren sorgte bei allen Interessierten für viel Aufsehen. Unter anderem meldeten sich 51 Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) als Vertreter der „Netzgemeinde“ mit einer Replik zu Wort. Sie betonen, dass viele von Ihnen z.B. als Programmierer selbst Urheber sind. Der heraufbeschworene Konflikt bestehe daher gar nicht. Vielmehr gehe es darum das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Die Beiträge zeigen, dass die Debatte um das Urheberrecht weiterhin kontrovers geführt wird.

Fluggastdatenabkommen

Das EU-Parlament stimmte am 19.04.2012 dem Fluggastdatenabkommen (PNR-Abkommen) mit den USA zu. Das Abkommen ist erforderlich, da bei Flügen in und aus den USA die sog. Passenger-Name-Records an die amerikanische Heimatschutzbehörde übermittelt werden müssen. Das Abkommen hat aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken innerhalb und außerhalb des Parlaments für Diskussionen gesorgt. Das Abkommen wurde aber schließlich mit 409 Ja-, 226 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen verabschiedet. Bereits im Oktober 2011 wurde ein entsprechendes Abkommen mit Australien angenommen. Derzeit wird über den Abschluss eines PNR-Abkommens mit China verhandelt.

Zu diesem Thema auch die Rede des Abgeordneten Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) im Europäischen Parlament:

EU-Datenschutzbeauftragter zu ACTA

Der EU-Datenschutzbeauftragte hat eine zweite Stellungnahme zu ACTA vorgelegt. Vor allem die weiten und unpräzisen Formulierungen seien aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch. Das Abkommen beinhalte Maßnahmen, die die Überwachung des Nutzerverhaltens und der elektronischen Kommunikation im Internet ermöglichten. Da es sich hier um einen im Hinblick auf Privatsphäre und Datenschutz grundrechtssensiblen Bereich handle, müsse insbesondere auf eine saubere Umsetzung geachtet werden.

Big-Brother-Awards

Der FoeBud e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) veranstaltete am 13. April 2012 erneut die „Big Brother Awards“. Die Preisverleihung soll die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz fördern. Zur Jury gehören Vertreter von verschiedenen unabhängigen Organisationen, wie CCC oder Internationale Liga für Menschenrechte. Mit dem Preis werden Organisationen und Personen „geehrt“, die nach Ansicht der Jury die Privatsphäre von Menschen besonders und nachhaltig beeinträchtigen oder Daten an Dritte weitergeben.

Regulierung von Suchmaschinen

Die Betreiber der Reise-Websites „Expedia“ und „Tripadvisor“ haben bei der EU-Kommission Wettbewerbsbeschwerden gegen „Google“ eingereicht. Sie werfen dem Suchmaschinenbetreiber vor eigene Angebote zu bevorzugen. Der Streit zeigt erneut, dass Suchmaschinen die Gatekeeper des Internets sind. Nur wer an prominenter Stelle im Page-Rank erscheint, hat die Chance wahrgenommen zu werden. Verstärkt wird diese Problematik noch durch die marktdominierende Stellung des Anbieters „Google“. Neben wettbewerbsrechtlichen Fragen, stellt sich auch die Frage, wie der freie Zugang zu Wissen und meinungsrelevanten Inhalten gewährleistet werden kann. Mit diesem Thema beschäftigt sich auch der SUMA e.V. – Verein für freien Wissenszugang. Dieser setzt sich für eine stärkere Regulierung des Suchmaschinenmarktes ein.

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> Die neue Rolle der Social Media in China

Das Reich der Mitte besuche ich schon regelmäßig seit vielen Jahren. Nun bin ich gerade wieder von einer China-Reise zurückgekehrt. Sie fiel mitten in eine Zeit, die politisch für das Land besonders spannend ist.

Die Ereignisse um den ehemaligen Parteichef der regierungsunmittelbaren Stadt Chongqing Bo Xilai (vgl. Berichterstattung auf spiegel-online) lassen erahnen, welche Bedeutung den Social Media in China zukommt. In den letzten Wochen hat sich dort eine Gerüchteküche aufgebaut, deren Wahrheitsgehalt niemand mehr überprüfen konnte. Insbesondere dem Mikroblogging-Dienst Weibo kommt heute eine zentrale Rolle in der Meinungsbildung zu. So wurde dort erstmals über die Absetzung von Bo Xilai berichtet. Schritt für Schritt hat sich diese Nachricht verstetigt, bis dann diese Meldung einige Tage später im staatlichen Fernsehen CCTV bestätigt wurde. Eine Sendung, die im Bereich der politischen Kommunikation eine ähnliche Vertrauensstellung einnimmt, wie dies bei uns mit der Tagesschau oder heute der Fall ist, gibt es in China nicht. Diese und ähnliche medienbezogenene Fragen waren Gegenstand von Gesprächen, die in Workshops der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und der China Academy of Telecommunication Research (CATR) sowie State Administration for Radio Film and Television (SARFT) erörtert wurden.

Das Wochenende blieb für mich frei, um die Stadt Datong zu besuchen. Datong ist eines der kohlefördernden Zentren in Chinas Norden. Kulturgeschichtlich ist Datong wegen seiner Yungang-Grotten, einem buddhistischen Höhlentempel, der vor 1500 Jahren aus dem Fels gehauen wurde, sowie den Huayan-Shanhua-Klöstern bedeutsam.

Zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Datong, die sich im Strukturwandel befindet, der folgende Video-Clip:

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> “KONY 2012″ – MIT SOCIAL MEDIA GEGEN KRIEGSVERBRECHER?

Die umstrittene Internet-Kampagne „Kony 2012“ zur Ergreifung des ugandischen Rebellenchefs Joseph Kony steht im Mittelpunkt eines Vortrags von Ethnologin Dr. Barbara Meier am Mittwoch, 18. April, um 19.30 Uhr. Der Vortrag „’Kony 2012′ – Mit Social Media gegen Kriegsverbrecher?“ findet im internationalen Zentrum der Universität Münster, in der „Brücke“, an der Wilmergasse 2 statt. Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperation des Forschungsprojekts D11 „Die Lord’s Resistance Army: Gewalt und Christentum in Ostafrika“ des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ mit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).

Ethnologin Meier warnt vor negativen Folgen der Medien-Kampagne. Die Uganda-Expertin hält den in Netzwerken wie Twitter, Facebook und YouTube millionenfach angeklickten Videoclip für problematisch. Es sei gefährlich, wenn die USA, wie in der Kony-Kampagne der US-Organisation „Invisible Children“ gefordert, in Zentralafrika eingreifen würden. „Bisher haben die Rebellen in Uganda auf jede Militäraktion mit brutalen Rachefeldzügen reagiert“, sagt die Wissenschaftlerin.

„Der Bürgerkrieg im Land ist vorbei“, so Meier. „Die Menschen in Norduganda setzen längst auf friedliche Konfliktlösung und Vergangenheitsbewältigung statt auf Vergeltung.“ Gemeinsam mit Kirchen und Hilfsorganisationen habe sich auch „Invisible Children“ bislang um ein lokal verankertes Verfahren der Konfliktbeilegung bemüht. „In der Internet-Kampagne ist davon keine Rede mehr.“ Kony werde vielmehr als das personifizierte Böse inszeniert.

Der rund 30-minütige Videoclip über Kony und die Gräueltaten seiner „Widerstandsarmee des Herren“ („Lord’s Resistance Army“, LRA) ist Teil einer umstrittenen Kampagne der US-amerikanischen Organisation „Invisible Children“. Der Film unterschlägt nach Ansicht der Wissenschaftlerin die politischen, historischen und religiösen Hintergründe des Konflikts, der schon 1986 begonnen habe. So gebe es, anders als im Film dargestellt, kaum verlässliche Informationen über die LRA. Der Film spreche von 30.000 Kindersoldaten, verschweige aber, dass die Zahl sich auf 25 Jahre seit Bestehen der Widerstandsarmee beziehe.

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