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Der Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht behandelt in einer einheitlichen Struktur die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikation und Informationsgesellschaft. Er kann in jedem Semester begonnen werden.

Die Schwerpunktbereichsprüfung macht 30% der Note des 1. Staatsexamens aus.

Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst 7 Klausuren und 1 Seminar:

Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst 7 Klausuren und 1 Seminar:

  • 1 Klausur zur Grundlagenveranstaltung (z. B. Rechtsphilosophie, Neuere europäische Privatrechtsgeschichte, Grundzüge der Rechtstheorie, Grundlagen des Informationsrechts)
  • 3 Klausuren zu Pflichtveranstaltungen: Informationsrecht, Urheberrecht und Rundfunkrecht
  • 3 Klausuren zu Wahlpflichtveranstaltungen (z. B. Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Vergaberecht, Internationales öffentliches Wirtschaftsrecht, Europäisches Recht, IPR)
  • 1 Seminar aus dem Bereich ITM mit Erstellung einer häuslichen Arbeit.

Insgesamt müssen 30 Credits erworben werden, um die Schwerpunktbereichsprüfung zu bestehen: Jede Klausur bringt 3 Credits, das Seminar bringt 9 Credits.

Die Zusatzausbildung besteht weiterhin, das Zertifikat wird weiterhin vergeben.

Falls Sie mit der Ausbildung unzufrieden sind, Fragen, Beschwerden, Kritik äußern möchten, können Sie sich direkt mit uns (hoeren@uni-muenster.de) in Verbindung setzen. Der Schwerpunktbereich wird aber auch von zwei studentischen Sprechern vertreten, die Ihre Anfragen entgegennehmen und anonymisiert an uns weiterleiten. Sprecher sind Frau Sandra Bachmann (sbachman@gmx.de) und Lucas Behrendt (Lucas_Behrendt@gmx.de).

Zum Schwerpunktbereich gibt es eine Mailingliste, in der Sie sich hier eintragen können. Über diese Liste bekommen sie aktuelle Infos zum Schwerpunktbereich Informationsrecht.

Zusatzmaterial

Informationsbroschüre "Schwerpunktbereich ITM"

Rechtsgrundlagen