
Der Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht behandelt in einer einheitlichen Struktur die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikation und Informationsgesellschaft. Er kann in jedem Semester begonnen werden.
Die Schwerpunktbereichsprüfung macht 30% der Note des 1. Staatsexamens aus.
Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst 7 Klausuren und 1 Seminar:
Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst 7 Klausuren und 1 Seminar:
Insgesamt müssen 30 Credits erworben werden, um die Schwerpunktbereichsprüfung zu bestehen: Jede Klausur bringt 3 Credits, das Seminar bringt 9 Credits.
Die Zusatzausbildung besteht weiterhin, das Zertifikat wird weiterhin vergeben.
Falls Sie mit der Ausbildung unzufrieden sind, Fragen, Beschwerden, Kritik äußern möchten, können Sie sich direkt mit uns (hoeren@uni-muenster.de) in Verbindung setzen. Der Schwerpunktbereich wird aber auch von zwei studentischen Sprechern vertreten, die Ihre Anfragen entgegennehmen und anonymisiert an uns weiterleiten. Sprecher sind Frau Sandra Bachmann (sbachman@gmx.de) und Lucas Behrendt (Lucas_Behrendt@gmx.de).
Zum Schwerpunktbereich gibt es eine Mailingliste, in der Sie sich hier eintragen können. Über diese Liste bekommen sie aktuelle Infos zum Schwerpunktbereich Informationsrecht.
Zusatzmaterial