> Schwerpunktbereich ITM

Der Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht behandelt in einer einheitlichen Struktur die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikation und Informationsgesellschaft. Er kann in jedem Semester begonnen werden. Die Schwerpunktbereichsprüfung macht 30% der Note des 1. Staatsexamens aus. Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst 7 Klausuren und 1 Seminar:

  • 3 Klausuren zu Pflichtveranstaltungen: Informationsrecht, Urheberrecht sowie Rundfunk- und Presserecht
  • 3 Klausuren zu Wahlpflichtveranstaltungen (z. B. Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Internationales Medienwirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz)
  • 1 Klausur zur Grundlagenveranstaltung (z. B. Rechtsphilosophie, Neuere europäische Privatrechtsgeschichte, Grundzüge der Rechtstheorie, Grundlagen des Informationsrechts)
  • 1 Seminar aus dem Bereich ITM mit Erstellung einer häuslichen Arbeit

Insgesamt müssen 30 Credits erworben werden, um die Schwerpunktbereichsprüfung zu bestehen: Jede Klausur bringt 3 Credits, das Seminar bringt 9 Credits. Die Zusatzausbildung besteht weiterhin, das Zertifikat wird weiterhin vergeben.

Wir möchten Sie bitten, zusätzlich zu unserer Informationsbroschüre die Prüfungsordnung zu den Schwerpunktbereichen einzusehen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Prüfungsordnung.

Falls Sie mit der Ausbildung unzufrieden sind, Fragen, Beschwerden, Kritik äußern möchten, können Sie sich direkt mit uns (hoeren@uni-muenster.de) in Verbindung setzen. Der Schwerpunktbereich wird aber auch von zwei studentischen Sprechern vertreten, die Ihre Anfragen entgegennehmen und anonymisiert an uns weiterleiten. Sprecher sind  Jonas Völkel (mailanjonas@yahoo.com) und Marie Kruse  (mariekruse@rocketmail.com). Zum Schwerpunktbereich gibt es eine Mailingliste, in der Sie sich hier eintragen können. Über diese Liste bekommen sie aktuelle Infos zum Schwerpunktbereich Informationsrecht. 

Zusatzmaterial