> Schwerpunktbereich ITM

 

Informationen zum Schwerpunktbereich ITM

Der Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht behandelt in einer einheitlichen Struktur die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikation und Informationsgesellschaft. Er kann in jedem Semester begonnen werden.

Die Schwerpunktbereichsprüfung macht 30% der Note des 1. Staatsexamens aus.

Die Schwerpunktbereichsprüfung umfasst 7 Klausuren und 1 Seminar:

  • 3 Klausuren zu Pflichtveranstaltungen: Informationsrecht, Urheberrecht sowie Rundfunk- und Presserecht
  • 3 Klausuren zu Wahlpflichtveranstaltungen (z. B. Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht, Internationales Medienwirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz,  Internationales öffentliches Wirtschaftsrecht, IPR)
  • 1 Klausur zur Grundlagenveranstaltung (z. B. Rechtsphilosophie, Neuere europäische Privatrechtsgeschichte, Grundzüge der Rechtstheorie, Grundlagen des Informationsrechts)
  • 1 Seminar aus dem Bereich ITM mit Erstellung einer häuslichen Arbeit

Insgesamt müssen 30 Credits erworben werden, um die Schwerpunktbereichsprüfung zu bestehen: Jede Klausur bringt 3 Credits, das Seminar bringt 9 Credits.

Die Zusatzausbildung besteht weiterhin, das Zertifikat wird weiterhin vergeben.

Falls Sie mit der Ausbildung unzufrieden sind, Fragen, Beschwerden, Kritik äußern möchten, können Sie sich direkt mit uns (hoeren@uni-muenster.de) in Verbindung setzen. Der Schwerpunktbereich wird aber auch von zwei studentischen Sprechern vertreten, die Ihre Anfragen entgegennehmen und anonymisiert an uns weiterleiten. Sprecher sind  Jonas Völkel (mailanjonas@yahoo.com ) und Marie Kruse  (mariekruse@rocketmail.com).

Zum Schwerpunktbereich gibt es eine Mailingliste, in der Sie sich hier eintragen können. Über diese Liste bekommen sie aktuelle Infos zum Schwerpunktbereich Informationsrecht.

 

Zusatzmaterial