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Zusatzausbildung im
Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht |
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Als bisher einmaliges Lehrangebot in der deutschen
Hochschullandschaft organisiert das ITM eine Zusatzausbildung zum
Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht.
Die Ausbildung richtet sich vornehmlich an Studenten, wird aber
auch von Referendaren und Praktikern wahrgenommen, und erstreckt
sich über einen Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester
finden jeweils die Einführungsvorlesungen in die zivilrechtlichen
und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations-
und Medienrechts statt. Das zweite Semester dient dann einer vertiefenden
Auseinandersetzung mit Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block
findet jeweils im Wintersemester statt.
Bei der zivilrechtlichen Vorlesung, die von Prof. Dr. Thomas Hoeren
betreut wird, stehen Fragen des Rechtsschutzes von Informationen
und des elektronischen Handels, Probleme des EDV-Vertragsrechts
sowie die Haftung für Softwaremängel und Informationsfehler
im Vordergrund.
Die öffentlichrechtliche Vorlesung wird von Prof. Dr. Bernd
Holznagel gehalten und beschäftigt sich schwerpunktmäßig
mit Fragen des Rundfunkrechts. Beide Veranstaltungen schließen
jeweils mit einer Abschlussklausur ab.
In der im Sommersemester anschließenden Seminarstation stehen
die vielfältigen Einzelaspekte des Informations-, Telekommunikations-
und Medienrechts im Mittelpunkt. Abgedeckt wird ein Fächerkanon,
der vom Presserecht, über Spezialfragen des Urheberrechts,
des Internetrechts, des Rundfunk- und Telekommunikationsrechts bis
hin zur Rechtsinformatik und zum Computerstrafrecht reicht.
Dass die Zusatzausbildung nicht isoliert neben der sonstigen Hochschullehre
steht, zeigt sich unter anderem daran, dass die Seminar-Zeugnisse
zur ITM-Zusatzausbildung zugleich als Wahlfachschein anerkannt werden
(z.B. für Wirtschaftsrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Internationales
Privatrecht und Rechtsvergleichung, Völker- und Europarecht).
Auch eine Anerkennung als Teilprüfungen im Rahmen des Schwerpunktbereichstudiums
ist beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen möglich.
Die Zusatzausbildung schließt – nach erfolgreicher Teilnahme
an beiden Klausuren und einem Seminar– mit der Erteilung eines
besonderen Zertifikats ab. Aufgrund der großen Bedeutung,
die das Informations- und Medienrecht bereits heute schon hat und
künftig noch haben wird, eröffnet das Zertifikat als Nachweis
für eine vertiefte Spezialisierung schon während der universitären
Ausbildung neue Berufsperspektiven. Seit Beginn der Zusatzausbildung
im Sommersemester 1997 schließen jährlich zwischen 40
und 50 Teilnehmer die Zusatzausbildung erfolgreich ab. |
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Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zusatzausbildung |
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Ausbildungsordnung |
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