RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Wichtigste Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist das am 01.07.2001 in Kraft getretene und seitdem verschiedentlich geänderte und ergänzte Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Im Sozialgesetzbuch IX wurden erstmalig die verstreuten gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen in einem Gesetz zusammengefasst. Das bis dahin eigenständige Schwerbehindertengesetz (SchwbG) wurde dabei - mit einigen Änderungen - unter dem Titel 'Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)' als Teil 2 in das Sozialgesetzbuch IX integriert.

Das Sozialgesetzbuch IX wird ergänzt durch verschiedene Verordnungen, wie die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO), die Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO), die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KFZHV) oder die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).

Bezugspunkte der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sind daneben insbesondere die von der Landesregierung am 4. Nov. 2003 beschlossenen 'Richtlinien zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (geändert im Mai 2005) sowie die am 18.07.2005 in Kraft getretene Integrationsvereinbarung der Universität Münster.



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