AUFGABEN

Die Bedürfnisse von schwerbehinderten oder chronisch kranken Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz sowie mögliche Unterstützungsangebote sind je nach Art der Behinderung unterschiedlich. Sie lassen sich nur individuell - oft im persönlichen Gespräch - abklären. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich.

Ganz allgemein gehören zum Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung:

  • die Beteiligung und Beratung des Arbeitgebers bei Stellenbesetzungsverfahren
  • die Beratung bei der Arbeitsplatzorganisation und behinderungsgerechten (Um-)Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • die Bedarfsermittlung und Beantragung von Unterstützungsleistungen bei den zuständigen Stellen (technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Qualifizierungsmaßnahmen u.v.m.)
  • die Beratung von langzeiterkrankten Mitarbeitern, die von Schwerbehinderung bedroht sind
  • die Begleitung bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach Krankheit oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • die Vermittlung weiterer interner und externer Hilfsangebote und Serviceleistungen
  • die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt - desgleichen bei der Beantragung einer Gleichstellung durch die Bundesanstalt für Arbeit - ggf. bei Widerspruchsverfahren
  • die Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz
  • die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter/gleichgestellter Beschäftigter bei allen Maßnahmen, die das bestehende Arbeitsverhältnis betreffen, wie Ver- und Umsetzung, dienstliche Beurteilung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • die Mitarbeit in Gremien (Personalräte, Senat je mit beratender Stimme) und Arbeitskreisen (Integrationsteam, AG Sucht u.a.)
  • die Mitwirkung an dem Ziel einer barrierefreien Universität



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