AUFGABEN
Die Bedürfnisse von schwerbehinderten oder chronisch kranken Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz sowie mögliche Unterstützungsangebote sind je nach Art der Behinderung unterschiedlich. Sie lassen sich nur individuell - oft im persönlichen Gespräch - abklären. Die Gespräche sind selbstverständlich vertraulich.
Ganz allgemein gehören zum Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung:
- die Beteiligung und Beratung des Arbeitgebers bei Stellenbesetzungsverfahren
- die Beratung bei der Arbeitsplatzorganisation und behinderungsgerechten (Um-)Gestaltung von Arbeitsplätzen
- die Bedarfsermittlung und Beantragung von Unterstützungsleistungen bei den zuständigen Stellen (technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Qualifizierungsmaßnahmen u.v.m.)
- die Beratung von langzeiterkrankten Mitarbeitern, die von Schwerbehinderung bedroht sind
- die Begleitung bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach Krankheit oder Rehabilitationsmaßnahmen
- die Vermittlung weiterer interner und externer Hilfsangebote und Serviceleistungen
- die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt - desgleichen bei der Beantragung einer Gleichstellung durch die Bundesanstalt für Arbeit - ggf. bei Widerspruchsverfahren
- die Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz
- die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter/gleichgestellter Beschäftigter bei allen Maßnahmen, die das bestehende Arbeitsverhältnis betreffen, wie Ver- und Umsetzung, dienstliche Beurteilung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- die Mitarbeit in Gremien (Personalräte, Senat je mit beratender Stimme) und Arbeitskreisen (Integrationsteam, AG Sucht u.a.)
- die Mitwirkung an dem Ziel einer barrierefreien Universität
