HERZLICH WILLKOMMEN ...
... auf der Internetseite der Schwerbehindertenvertretung der Universität Münster.
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WWU. Sie unterstützt diese in ihrem Arbeitsalltag durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund um das Thema (Schwer-)Behinderung und Beruf.
Die Schwerbehindertenvertretung
ist zugleich Ansprechpartnerin für den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung
seiner Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist zur Verschwiegenheit verpflichtet,
§ 96 Abs. 7 SGB IX.
AKTUELLES
Ergebnis der Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung am 26.11.2010:
Als Vertrauensfrau mit 97 von 121 gültigen Stimmen wiedergewählt wurde Ursula Bäumker.
Ebenfalls bestätigt wurden die bisherigen Stellvertreterinnen Sabine Jankord und Zwanette Wüppen.
Als 3. Stellvertreterin erstmalig dabei ist Christina Segeler.
Allen Wählerinnen und Wählern ein herzliches Dankeschön für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung!
ARCHIV
In diesem Jahr finden - wie in allen übrigen Dienststellen - auch an der WWU wieder die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt.
Rechtsgrundlage für die Wahl sind die §§ 94 und 100 SGB IX sowie die Wahlordnung zur Wahl
der Schwerbehindertenvertretung (SCHwbVWO).
Wahlberechtigt sind alle bei der Universität am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Personen (alle Statusgruppen).
Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Monaten bei der Univerisität beschäftigt sind.
Wie in den Jahren zuvor findet die Wahl wieder als Briefwahl statt. Wahltag ist der 26.11.2010. Die neue Amtperiode beginnt am 01.12.2010 und dauert vier Jahre.
Auflösung der Versorgungsämter
Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen ist es zu einschneidenden Veränderungen auch im Bereich der Versorgungsverwaltung gekommen. Trotz heftiger Proteste von Gewerkschaften und Sozialverbänden verabschiedete der Landtag am 24.10.2007 das "2. Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NW": Durch dieses Gesetz wurden die bisher 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen in ihrer bisherigen Form zum 31.12.2007 aufgelöst, ihre Zuständigkeiten verschiedenen kommunalen Behörden zugewiesen. Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nehmen ab dem 01.01.2008 die Kreise und kreisfreien Städte wahr.
Beschäftigte, die in
Münster wohnhaft sind und etwa einen Schwerbehindertenausweis
beantragen möchten, wenden sich zukünftig an die
Stadt Münster, Sozialamt - Abt. 2, Fachstelle SGB IX, Hafenstr. 6-8, 48127 Münster - Telefon: 0251-492 5001
Die für andere Wohnorte zuständigen Stellen sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.
Neues TarifrechtDas neue Tarifrecht bringt auch für schwerbehinderte Beschäftigte Änderungen mit sich...
Rente
Durch das sog. Altersgrenzenanpassungs- gesetz wird das Zugangsalter für die Regelaltersrente ab 2012 schrittweise von heute 65 auf 67 Jahre angehoben. Auch die Rentenzugangsbedingungen für Schwerbehinderte ändern sich...
Hochschulfreiheitsgesetz
Mit der Änderung der Rechtsform der nordrhein-westfälischen Hochschulen infolge des seit dem 01.01.2007 geltenden Hochschulfreiheitsgesetzes (HFG) verlieren dort auch die Richtlinien für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Landesdienst ihre unmittelbare Rechtsgeltung...
Die
Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze belastet
zukünftig nicht mehr den Landeshaushalt, sondern die Haushalte der
einzelnen Hochschulen...
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Für
schwerbehinderte Beschäftigte mit einem GdB von mindestens 70 oder
einem GdB von 50 und dem Merkzeichen "G" im Ausweis behält die
Pendlerpauschale in der bisherigen Form Gültigkeit...
