Wissenswertes zum Studium der Politikwissenschaft für Studierende
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Institut für Politikwissenschaft und das Studium. Wenn Sie Antworten auf studiengangsspezifische Fragen nicht finden können, schauen Sie in den Übersichten der Studiengänge unter Studium nach. Für Studierende der Studiengänge Politik und Recht sowie Politik und Wirtschaft sind auch die FAQs bei BaSIC hilfreich.
I. Leistungen/Anerkennungen
1. Welche Leistungen muss ich erbringen?
2. Wo kann ich meine erbrachten Leistungen einsehen?
3. Ist es möglich eine Note zu verbessern?
4. Wie kann ich Leistungen anerkennen lassen?
5. Wer ist meine Ansprechpartnerin oder mein Ansprechpartner für Anerkennungen bei den Allgemeinen Studien?
6. Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
7. Wie und wo erhalte ich eine beglaubigte Leistungsübersicht?
II. Prüfungen und Abschlussarbeiten
8. Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
9. Was muss ich machen, wenn ich zu einer Prüfung nicht antreten kann?
10. Bekomme ich die Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) auch zurück?
11. Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen?
12. Wie melde ich mich für die Abschlussarbeit an und welche Fristen muss ich dabei beachten?
13. Wo finde ich weitere Informationen zur Abschlussprüfung im Studiengang Public Administration?
14. Wie lege ich die Zwischenprüfung ab?
III. Seminare
15. Muss ich mich für Seminare anmelden?
16. Welche Lehrveranstaltungen gibt es?
17. Ich kann eine Veranstaltung nicht absolvieren, was nun?
18. Kann ich einen Hauptseminarschein durch ein Praktikum ersetzen?
19. Wer ist für meinen Studiengang prüfungsberechtigt?
IV. Statistik und Methoden
20. Kann ein Statistikkurs ein Standardkurs sein?
21. Kann ein Sprachkurs ein Methodenkurs sein?
22. Was mache ich, wenn ich die Statistik- und Methodenkurse bereits in meinem zweiten Fach abgedeckt habe?
V. Sonstiges
23. Wo befinden sich welche Räume?
24. Wo bekomme ich weitere Informationen?
I. Leistungen /Anerkennungen
1. Welche Leistungen muss ich erbringen?
Dies hängt maßgeblich vom jeweiligen Studiengang und der dazugehörigen Studienordnung ab. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Studium und in Ihrer Studienordnung. Bitte beachten Sie, dass man nur erfolgreich studieren kann, wenn man seine Prüfungsordnung und die fächerspezifischen Bestimmungen gelesen hat. Für weitere Fragen stehen das Service- und InformationsCenter (sic!) und die Fachstudienberater gerne zur Verfügung.
2. Wo kann ich meine erbrachten Leistungen einsehen?
Am IfPol werden die Leistungen der Studierenden im ELVE elektronisch verwaltet. Das heißt, dass die Leistungen eines Seminars von Frau Christa Nissen elektronisch erfasst und zentral abgespeichert werden. Alle Studierenden können ihre Ergebnisse im Internet hier einsehen. Dazu benötigen Sie Ihre Nutzerkennung des ZIV. Das gilt für alle Veranstaltungen, die am Institut für Politikwissenschaft angeboten werden, Anerkennung oder Leistungen, die an anderen Instituten oder im Ausland erbracht wurden, werden nicht erfasst.
Die Leistungen der meisten Bachelor- und Master-Studierenden werden über QISPOS verwaltet. Hier können die erbrachten Leistungen eingesehen werden (Ausnahmen: B. A./B. Sc. Public Administration, B.A.Internationale und Europäische Governance) und An-/Abmeldungen für Seminare und Prüfungen vorgenommen werden.
3. Ist es möglich eine Note zu verbessern?
Die Möglichkeiten eine Note zu verbessern unterscheiden sich in den einzelnen Studiengängen und sind in den Prüfungsordnungen nachzulesen. Im Zwei-Fach-Bachelor, Studienbeginn 1. FS bis WS10/11, ist dies innerhalb eines Moduls nur einmal möglich und auch nur innerhalb der Regelstudienzeit. Auf der Homepage des Instituts befindet sich ein Scheinformular, welches in diesem Fall ausgefüllt werden muss. Mit dem ausgefüllten Scheinformular kommen Sie dann ins sic!. Im Zwei-Fach-Bachelor, Studienbeginn 1. FS ab WS 11/12, können Sie maximal zwei Prüfungsleistungen zur Notenverbesserung wiederholen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des 2-Fach-Bachelors und in Ihrer Prüfungsordnung.
In den Studiengängen Public Administration und Master European Studies können Noten in Pflichtkursen durch die Teilnahme an der Nachschreibeklausur oder durch Wiederholung des Kurses verbessert werden. Bei Wahlpflichtkursen kann ebenfalls versucht werden, die Note durch Prüfungswiederholungen oder die Belegung eines alternativen Wahlpflichtkurses zu verbessern. Im Hinblick auf die Freiversuche gilt §18 Freiversuche der Prüfungsordnung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Fachstudienberater.
4. Wie kann ich Leistungen anerkennen lassen?
Für Leistungsanerkennungen sind die Fachstudienberater zuständig. Bringen Sie hierzu eine beglaubigte Übersicht über die anzuerkennenden Kurse in die Sprechstunde mit. Haben Sie Ihrer Leistungen am IfPol erbracht, kann diese Übersicht in der Regel direkt im sic! erstellt werden. Um festzustellen, zu welchen Kursen am Institut Ihre Leistungen äquivalent sind, ist es hilfreich, wenn Sie möglichst genaue Informationen über den Inhalt des Kurses und den Umfang Ihrer Leistung mitbringen.
5. Wer ist meine Ansprechpartnerin oder mein Ansprechpartner für Anerkennungen bei den Allgemeinen Studien?
Wenn Sie Fragen zu Anrechnungen und Anerkennungen bei den Allgemeinen Studien im 2-Fach-Bachelor haben, können Sie sich an Frau Susanne Pinkernell-Kreidt wenden. Welche Veranstaltungen Sie im Rahmen der Allgemeinen Studien besuchen müssen, können Sie Ihrer Studienordnung entnehmen.
6. Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
Die Einstufungen in höhere Fachsemester nimmt der Fachstudienberater vor. Hierzu müssen Sie ihm oder ihr Ihre erbrachten Leistungen vorlegen, auf Grund derer Sie sich einstufen lassen wollen. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich auch in ein solches einschreiben können. In der Regel sind die Studiengänge am IfPol auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Die konkrete Anerkennung erfolgt erst nach der Einschreibung. Informationen zur Bewerbung in höhere Fachsemester erhalten Sie beim Studierendensekretariat.
7. Wie und wo erhalte ich eine beglaubigte Leistungsübersicht?
Ein Ausdruck der erbrachten Leistungen ist bei Bedarf beim zuständigen Prüfungsamt erhältlich, das gilt insbesondere für die über QISPOS erfassten Studiengänge. Studierende der alten Studiengänge (Magister/Lehramt LPO 2003 und früher) können ihre Ergebnisse im Internet auf folgender Seite einsehen: ELVE. Ein offizielles Dokument, das alle Leistungen enthält, können Sie im sic! erstellen lassen, wenn der Bedarf besteht, z.B. für Bewerbungen oder zum Abschluss des Grundstudiums. Für die internationalen Studiengänge (FiFA Münster-Lille, BA Public Administration) übernehmen die Fachstudienberatungen diese Aufgaben.
Im Studiengang Public Administration erstellen die Fachstudienberater mit Ihnen eine individualisierte Notenübersicht (Transcript of Records) aus den im ELVE erfassten Kursen. Studierende sind aufgefordert, hierzu den Sprechstundentermin wahrzunehmen, da insbesondere die Belegung der Wahlpflichtveranstaltungen persönlich besprochen werden sollte. Es wird empfohlen möglichst zum Studienbeginn in die Sprechstunde der Fachstudienberater zu gehen und es dann regelmäßig, z.B. am Ende jeden Semesters, zu aktualisieren. Falls in einzelnen Fällen und vor Studienabschluss eine Notenübersicht inklusive der erbrachten Leistungen an der Universiteit Twente benötigt wird (z.B. für Masterbewerbungen), ist dies eine Woche vorher mitzuteilen, da die niederländischen Noten angefordert werden müssen.
Natürlich können alle Studierenden jederzeit im sic! eine beglaubigte Übersicht der im ELVE erfassten Kurse bekommen.
II. Prüfungen und Abschlussarbeiten
8. Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf einer eigenen Seite.
9. Was muss ich machen, wenn ich zu einer Prüfung nicht antreten kann?
Sie haben sich für eine Leistung beim Prüfungsamt (z.B. über QISPOS oder schriftlich für einen MAP) angemeldet und können diese nicht erbringen. Aus einem triftigen Grund können Sie auch nach Ablauf der verbindlichen Anmeldefrist von einer Prüfungsleistung zurücktreten. (Weitere Informationen zu den triftigen Gründen) Können Sie an einer Klausur/Prüfungsleistung aus kurzfristigen Gründen (z.B. Krankheit) nicht teilnehmen, wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Beachten Sie bitte, dass die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich nur dann ohne schuldhaftes Zögern erfolgt, wenn das Attest spätestens am Tag nach der Säumnis entweder persönlich bzw. durch eine beauftragte Vertretung abgegeben oder postalisch versendet wird (Datum des Poststempels). Eine spätere Abgabe bzw. ein späteres Versenden des Attestes muss telefonisch angezeigt worden sein.
Studierende, die nicht bei Prüfungsamt angemeldet sind, wenden sich bitte an ihren Dozenten.
10. Bekomme ich die Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) auch zurück?
Das hängt von den Lehrenden ab. Einige geben die Unterlagen nicht heraus, bei anderen können Sie sie bekommen, wenn Sie in die Sprechstunde gehen, um die Arbeit zu besprechen. Die meisten aber hinterlegen die Unterlagen im Service- und InformationsCenter (sic!), wo Sie sie abholen können, wenn Sie Ihren Studienausweis vorlegen können und die Abholung quittieren. Dass eine Note elektronisch verbucht ist, heißt also nicht automatisch, dass die Unterlagen auch zur Abholung bereit liegen. Auf der Seite des sic!s finden Sie eine Liste mit den Arbeiten, die dort abgeholt werden können.
11. Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen?
Bachelorarbeiten dürfen alle Dozenten betreuen, die einen vergleichbaren Abschluss haben und regelmäßig Lehrveranstaltungen für den Bachelor anbieten. Bei Masterarbeiten ist es ähnlich, hier müssen die Betreuer einen höheren Anschluss besitzen als der Prüfling und ebenfalls regelmäßige Masterveranstaltungen anbieten. Die Abschlussarbeiten im Master of Education dürfen nur von Prüfungsberechtigten beim staatlichen Lehramtsprüfungsamt abgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass es für die Betreuung einer Masterarbeit im Master of Education eine gesonderte Prüfungserlaubnis gibt. Magisterarbeiten dürfen dagegen von habilitierten Personen abgenommen werden. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt nach.
12. Wie melde ich mich für die Abschlussarbeit an und welche Fristen muss ich dabei beachten?
Wie Sie sich für Ihre Abschlussarbeit anmelden und welche Fristen Sie beachten müssen, hängt von Ihrem Studiengang ab. Hier finden Sie die Informationen, die das Prüfungsamt für Sie zusammengestellt hat nach Studiengängen: 2-Fach-Bachelor, Master of Education, Master of Arts und Magister (Termine).
Studierende der Studiengänge Politik und Recht sowie Politik und Wirtschaft informieren sich bitte auf den Seiten von BaSIC.
13. Wo finde ich Informationen zur Abschlussprüfung im Studiengang Public Administration?
Da die Bachelorarbeit von der Universiteit Twente (UT) verwaltet wird, muss das Examen beim Prüfungsamt (Educational Office/BOZ) registriert und die mündliche Verteidigung ebenfalls dort angemeldet werden. Sämtliche Informationen sind im Bachelor Thesis Guide European Studies zusammengefasst, der auf der Homepage des Center for European Studies (School of Management and Governance) der UT abgerufen werden kann.
14. Wie lege ich die Zwischenprüfung ab?
Zwischenprüfungen spielen nur für die grundständigen Studiengänge (Magister, Lehramt) eine Rolle, nicht aber für die Bachelor-Master-Strukturen.
Die Zwischenprüfungen am Institut für Politikwissenschaft erfolgen studienbegleitend, d.h. die im Grundstudium mit Erfolg erworbenen Scheine machen in ihrer Gesamtheit die Zwischenprüfung aus. Der Abschluss der Zwischenprüfung wird von den Fachstudienberatern auf speziellen Formularen bestätigt. Die Zwischenprüfungsämter stellen dann auf der Basis dieser Formulare ein Zwischenprüfungszeugnis aus, das allerdings keine Noten, sondern nur das Prädikat "bestanden" ausweist.
III. Seminare
15. Muss ich mich für Seminare anmelden?
Anmeldeinformationen werden jeweils aktuell auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
16. Welche Lehrveranstaltungen gibt es?
Als wesentliche Veranstaltungsformen sind zu nennen
- Vorlesungen (für alle Studierende, in der Regel ohne Möglichkeit eines Leistungsnachweises. Auch Ringvorlesungen sind Vorlesungen; ihre Besonderheit liegt darin, dass der Vortragende wechselt)
- Grundkurse (Einführungsveranstaltungen in verschiedene Teilbereiche der Politikwissenschaft)
- Tutorien (studentisch geleitete Begleitveranstaltungen zu anderen Veranstaltungen, vor allem zu Grundkursen)
- Standardkurse/Standardvorlesungen/Aufbaukurse (auf die Grundkurse aufbauende Kurse zu unterschiedlichen politikwissenschaftlichen Themen)
- Proseminare/Erweiterungskurse (Seminare zu speziellen Themen, die auch von Studierenden in einer frühen Phase des Studiums besucht werden können)
- Hauptseminare/Vertiefungskurse (Seminare zu speziellen Themen für Studierende im fortgeschrittenen Studium)
- Lektürekurse (Lehrveranstaltungen im BA-Studium, die eine stärkere Leseorientierung aufweisen als Standardkurse und sich an kleinere Gruppen richten. Während Standardkurse einen breiten Überblick über eine Thematik verschaffen sollen, können Lektürekurse thematisch enger gefasst werden.)
- Methodenkurse (Kurse, in denen wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken trainiert werden)
- Forschendes Lernen (Seminare, in denen die erlernten Methodenkenntnisse angewandt werden und auf konkrete Projekte bezogen werden)
- Statistikkurse (Kurse, die sich – wie der Name schon sagt – mit beschreibender oder schließender Statistik befassen)
- Allgemeine Studien (fächerübergreifende Kurse zur Erlangung von "Soft-Skills" im 2-Fach-Bachelor)
Im Bereich der Lehramtsstudiengänge gibt es außerdem spezielle Veranstaltungen, z.B. Einführungen in die Sozialwissenschaften, Didaktikveranstaltungen und Lernfelder. Lernfelder sind spezielle Seminare, die die Fachwissenschaft mit fächerübergreifenden, interdisziplinären Aspekten und/oder mit Fachdidaktik verbinden.
17. Ich kann eine Veranstaltung nicht absolvieren, was nun?
Wenn eine Veranstaltung entweder nicht in den Stundenplan passt oder wegen Überfüllung keine Studierenden mehr aufgenommen werden können, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Wenn es sich um eine Veranstaltung aus dem Pflichtbereich handelt (Grundkurse), muss die Veranstaltung in einem späteren Semester absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass einige Kurse Voraussetzung für den Besuch anderer, darauf aufbauender Kurse sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.
- Wenn es sich um eine Veranstaltung aus dem Wahlpflichtbereich handelt (insbesondere Standardkurse, Proseminare, Hauptseminare), kann eine andere Veranstaltung aus dem Lehrangebot der Politikwissenschaft gewählt werden. Unter Umständen ist es auch möglich, einen Standardkurs durch ein Proseminar zu ersetzen. Dies sollte aber vor dem Besuch der Veranstaltung mit den Lehrenden der Veranstaltung und mit den Fachstudienberatern abgesprochen sein.
- Wenn es innerhalb des Lehrangebots der Politikwissenschaft keine geeignete alternative Veranstaltung gibt, bietet es sich eventuell an, einen Kurs aus einer verwandten Disziplin zu besuchen. Dies gilt insbesondere im Rahmen der koordinierten Methodenausbildung des Fachbereichs 6. Hier werden die Statistik- und Methodenkurse der einzelnen Institute für alle Studierenden des Fachbereichs geöffnet. Im HISLSF können Sie im Unterpunkt Studiengänge auf den Seiten der Veranstaltungen erfahren, welche Kurse für Ihren Studiengang freigeschaltet sind. Bitte beachten Sie, dass ein Kurs natürlich nicht gleichzeitig für zwei Fächer angerechnet werden kann.
18. Kann ich einen Hauptseminarschein durch ein Praktikum ersetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Zum einen darf es sich nicht um ein Pflichtpraktikum in Ihrem Studiengang handeln, d.h. wenn in Ihrem Studiengang Praktika obligatorisch vorgesehen sind, müssen Sie erst diese abdecken. Haben Sie darüber hinaus noch Praktika von angemessener Länge (mindestens 4 Wochen, normalerweise besser 6-8 Wochen oder noch länger) absolviert und dazu einen Praktikumsbericht verfasst, der die Länge einer Hauptseminarsarbeit hat und von einer oder einem hauptamtlich Lehrenden des Instituts benotet wurde, kann diese Note als Hauptseminar angerechnet werden. Falls Sie im Studiengang Public Administration eine Wahlpflichtveranstaltung durch ein Praktikum abdecken möchten, suchen Sie bitte die Fachstudienberatung auf.
Für Studierende des Zwei-Fach-Bachelors, Studienbeginn im ersten FS ab WS 2011/12, ist es nicht möglich, ein Hauptseminar (bzw. ein Bachelorseminar) durch ein Praktikum zu ersetzen.
19. Wer ist für meinen Studiengang prüfungsberechtigt?
Grundsätzliche Angaben, welche Arten von Lehrenden prüfungsberechtigt sind, finden Sie in der Studienordnung Ihres Studiengangs. Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass die Dozenten der für Sie freigegebenen Veranstaltungen auch die entsprechende Prüfungsberechtigung haben. Das gilt nicht für die Lehramtsstudierenden. Für die finden Sie hier eine Auflistungen der Prüfungsberechtigten des Landesprüfungsamtes. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie im sic! oder beim für Sie zuständigen Prüfungsamt nach.
IV. Statistik und Methoden
20. Kann ein Statistikkurs ein Standardkurs sein?
Das ist dann möglich, wenn Ihr Statistikkurs überzählig ist, wenn Sie also beispielsweise Statistik I und Statistik II absolviert haben, Ihr Studiengang aber nur einen Statistikkurs obligatorisch vorschreibt. Hingegen ist es nicht möglich, mit drei verschiedenen Statistikkursen einen Statistikkurs, einen Standardkurs und einen Methodenkurs abzudecken.
21. Kann ein Sprachkurs ein Methodenkurs sein?
In der Regel nicht. Methodenkurse dienen dem Erlernen von wissenschaftlichen Arbeitstechniken und Methoden, nicht von Sprachen. Lediglich in den Doppeldiplomstudiengängen, in denen mehrere Methodenkurse gefordert sind, können unter Umständen bestimmte Methodenkurse durch Sprachkurse ersetzt werden. Dies sollte aber eine Ausnahme bleiben und mit den zuständigen Fachstudienberatern abgesprochen sein. Im B. A. Public Administration ist dies nicht möglich.
22. Was mache ich, wenn ich die Statistik- und Methodenkurse bereits in meinem zweiten Fach abgedeckt habe?
Dies betrifft im Allgemeinen nur die Zwei-Fach-Bachelor. Für Studierende, die bis einschließlich WS 2010/11 im 1. FS begonnen haben, besteht die Möglichkeit, wenn die statistische Ausbildung im zweiten Fach absolviert wird, das Ersatzmodul: Schwerpunktmodul 1 anstelle der Statistik zu studieren. In diesem Modul müssen zwei Proseminare besucht werden, die mit einer Hausarbeit abgeschlossen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Ein Ersatzmodul für die Methodenkurse gibt es dagegen nicht.
Studierende, die ab dem WS 2011/12 ihr Studium begonnen haben, können das Ersatzmodul I (POL-P11) studieren, wenn die Statistikausbildung (POL-P6) im zweiten Fach absolviert wird. Hier müssen zwei Standardkurse besucht werden. Wenn auch, oder nur die Methodenausbildung im zweiten Fach absolviert wird, können die Studierenden das Ersatzmodul II (POL-P12) belegen, welches aus einem Bachelorseminar besteht .
V. Sonstiges
23. Wo befinden sich welche Räume?
Angaben zu den Räumen können dem Raumplan entnommen werden.
24. Wo bekomme ich weitere Informationen?
Bitte lesen Sie unbedingt auch die studiengangsspezifischen Informationen des Instituts für Politikwissenschaft unter Studium.
Bei darüber hinausgehenden Fragen zum Studienfach Politikwissenschaft helfen das sic! und die Fachstudienberater des IfPol gerne weiter. Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Studiengängen bietet darüber hinaus die Zentrale Studienberatung (Schlossplatz 2).

