Evaluation
Die Evaluationen an Hochschulen sind eine rechtliche Pflicht, die sich aus § 6 des Hochschulgesetzes NRW ergibt. Sie dienen erstens der Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und sind zweitens ein wichtiger Faktor für die künftige Akkreditierung bzw. Re-Akkreditierung von Studiengängen.
Auf dieser Basis hat die WWU Münster eine Evaluationsordnung erlassen.
Den Anhang zu dieser Evaluationsordnung soll ein Datenschutzkonzept bilden.
Die Universität hat zudem eine "Koordinierungskommission für Evaluation" eingesetzt, deren Vorsitzender Prof. Dr. Karl-Hans Hartwig ist.
Einen Teil der Evaluationen bildet die Bewertung von Vorlesungen, Seminaren etc. durch die Teilnehmer, die so genannte Studentische Lehrveranstaltungskritik (StuLK). Ein grober Ablauf des Verfahrens ist dem so genannten "StuLK-Orgaplan" zu entnehmen. Für die genaue Durchführung stehen mehrere Verfahren zur Verfügung. Jedes dieser Verfahren erfordert aber einen Fragebogen. Für die WWU Münster wurde unter Beteiligung von Studierenden und unter maßgeblicher Beteiligung und Leitung des Erziehungswissenschaftlers Prof. Dr. Boettcher ein Kernfragebogen entwickelt und einem Test unterzogen.
Die Auswertungsberichte der evaluierten Lehrveranstaltungen werden nach Semestern unterteilt auf der Seite des Fachbereichs 06 veröffentlicht.
Für die Evaluationen hat die WWU Münster das Programm Evasys angeschafft. Zentraladministrator ist Herr Christian Tusch vom Dezernat 5, Abteilung 5.3, telefonisch erreichbar unter +49 251 83-30309 oder per E-Mail unter tusch AT uni-muenster DOT de.

