Anerkennung von Prüfungsleistungen und Einstufungen in höhere Fachsemester
Für sämtliche Anerkennungs- und Einstufungsverfahren im Rahmen der Lehramtsstudiengänge des Zwei-Fach-Bachelors (ZFB), des Magisterstudiums und der Nebenfächer wenden Sie sich bitte ab sofort an Michael Verspohl.
Studierende der Studiengänge Politik & Recht, Politik & Wirtschaft sowie Economics & Law wenden sich an Kai Pfundheller, nutzen aber bitte die Antragsformulare auf der BaSic Homepage.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen (auch aus dem Ausland) und die Einstufung in ein höheres Fachsemester benutzen Sie bitte das Antragsformular.
Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrags haben, finden Sie hier ein Beispiel.
Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, werden Anerkennungen und Einstufungen ab sofort nur noch nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Antrags auf Anerkennung von Prüfungsleistungen bzw. auf Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgenommen. Kreuzen Sie bitte entsprechendes im Antragsformular an (verwenden Sie ggf. mehrere Formulare).
Wichtig! Um Ihre Anträge bearbeiten zu können, werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt, wenn Ihre Leistungen nicht im Fach Politikwissenschaft erbracht wurden und/oder nicht im QISPOS-System oder in der elektronischen Leistungsverwaltung ELVE der Universität Münster verbucht sind:
- Nachweise über die anzuerkennenden Prüfungs- und Studienleistungen (z.B. Papierscheine)
- Wenn die Leistungen nicht in der Politikwissenschaft an der WWU erbracht wurden: Angaben über Art, Inhalt und Umfang der anzuerkennenden Veranstaltungen. Hierzu reichen Sie bitte den entsprechenden Syllabus oder sonstige Übersichten/Nachweise über die anzuerkennenden Veranstaltungen ein, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang die Veranstaltung stattgefunden hat, um was für eine Veranstaltung es sich dabei gehandelt hat und worum es inhaltlich in dieser Veranstaltung ging, außerdem, wodurch Sie die Prüfungsleistung erbracht haben. Angaben hierzu können Sie auch den Kommentaren im Vorlesungsverzeichnis, den Modulbeschreibungen, oder den Programmbeschreibungen von ausländischen Universitäten entnehmen. Außerdem ist es möglich, selbst schriftlich Auskunft über die nötigen Angaben zu geben, sofern Sie die Richtigkeit ihrer Angaben belegen können
- Bitte markieren Sie in ihrer Leistungsdokumentation die einschlägigen Stellen mit Angaben zu Art, Inhalt und Umfang der von Ihnen erbrachten Leistungen, sofern die nötigen Angaben nicht auf einen Blick ersichtlich sind
- Um angeben zu können, für welche Veranstaltung Ihres (neuen) Studiengangs Sie sich die bereits erbrachten Leistungen anerkennen lassen möchten, informieren Sie sich bitte zunächst in ihrer Prüfungsordnung bzw. den fachspezifischen Bestimmungen oder Modulbeschreibungen oder in der Fachstudienberatung über die jeweiligen Leistungsanforderungen und die zu besuchenden Veranstaltungsarten (z.B. Standard- oder Lektürekurs, Methoden I, Hauptseminar/Forschendes Lernen etc.)

