Wissenschaftliches Arbeiten
Hinweise und Tipps
Tipps zum Wissenschaftllichen Arbeiten finden Sie in unserer Informationsbroschüre.
Falls Sie darüber hinaus Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten haben, können Sie sich während der Sprechzeiten an Ihre Studienberater wenden.
Einige Studienberater bieten auch spezielle Methodensprechstunden an.
Plagiate
Der Tatbestand des Plagiats ist erfüllt, wenn in schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen "Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung" ausgegeben werden. Dieses Vorgehen "widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts".
(Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)
Bitte beachten Sie:
Ein Plagiat stellt im prüfungsrechtlichen Sinn einen vorsätzlichen Täuschungsversuch dar.
Die Konsequenzen sind:
- Bewertung der Leistung mit "mangelhaft",
- Ausschluss von der Möglichkeit, die ungenügende Leistung zu wiederholen,
- Information von Prüfungsamt und Dekanat.
Je nach Schwere des Täuschungsversuchs entstehen weitere Konsequenzen. Hierzu zählt:
- Ausschluss von der Abschlussprüfung,
- Geldbuße von bis zu 50.000 €,
- Exmatrikulation.
Weitere Informationen zum Thema "Plagiate" finden Sie in einem Rundschreiben des Fachbereichs 06 der WWU Münster aus dem Jahr 2005.
Vorlagen zum Download
Hinweis
Jeder Hausarbeit muss diese eidesstattliche Erklärung beigefügt werden.
Hausarbeiten ohne diese Erklärung werden nicht angenommen. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zum Thema "Plagiate".

