Abschaffung der Ersatzmodulregelung im Rahmen der koordinierten Methodenausbildung im Zwei-Fach-Bachelor


Ab dem Wintersemester 2014/15 wird die Ersatzmodulregelung, welche bisher im Rahmen der koordinierten Methodenausbildung institutsübergreifend an den Instituten für Politikwissenschaft, Erziehungswissenschaften, Kommunikationswissenschaften und Soziologie angeboten wurde, ersatzlos abgeschafft.

Konkret bedeutet dies, dass Studierende im Zwei-Fach-Bachelor, die in einem Ihrer Fächer bereits Statistik I, Statistik II, Methoden I und/oder Methoden II absolviert haben, keine substituierenden Ersatzmodule mehr belegen müssen, sondern Ihnen nach Vorlage der bestandenen Prüfungsleistungen eine Anerkennungsbescheinigung hierüber im Service- und Informationscenter ausgestellt wird.

Sollten vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits das Ersatzmodul I bzw. das Ersatzmodul II begonnen oder abgeschlossen worden sein, findet die Regelung für diese Module keine Anwendung.