Teilnahmeberechtigung


An Wettkämpfen können Studierende und Beschäftigte der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und der FH Münster teilnehmen.

Studierende sind bis zum Ende des auf einen Hochschulabschluss folgenden Kalenderjahres startberechtigt. Als Startausweis gilt der Studierendenausweis (ggf. in Verbindung mit dem Examenszeugnis).

Beschäftigte müssen mit einer im laufenden Semester ausgestellten Bestätigung ihres Personaldezernats ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen.


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