Versicherungsschutz
Unfallversicherung
1. Studierende
Alle Studierenden sind über ihre Hochschule, soweit sie an offiziellen Hochschulsportverastaltungen unter Aufsicht einer bestellten Lehrkraft teilnehmen, unfallversichert.
Unfallmeldungen sind von Studierenden der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) sind direkt an die Ansprechpartnerin des Studentenwerks zu richten:
Marina Schilling
Studentenwerk Münster
Bismarckallee 5, 48151 Münster
E-Mail: marina.schilling@studentenwerk-muenster.de
Für Unfallmeldungen von Studierenden der Fachhochschule Münster/Steinfurt ist verantwortlich:
Karin Halmer
FH Münster, Dezernat 2
Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt.
Tel.: 02551 962221
E-Mail: halmer@fh-muenster.de
2. Beschäftigte
Angestellte aus dem Bereich der kooperierenden Hochschulen sind nur bei Teilnahme an den als Betriebssport angebotenen Veranstaltungen in der Regel unfallversichert.
Beamte/innen aus dem Bereich der kooperierenden Hochschulen sind bei Teilnahme am Hochschulsport sowie an Betriebssportveranstaltungen nicht unfallversichert.
Die Teilnahme am allgemeinen sportlichen Wettkampfverkehr, die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Spitzenleistungen sowie die Teilnahme an einmaligen Sport- und Turnveranstaltungen gilt nicht als Betriebssport!
Über die Anerkennung als Arbeitsunfall entscheidet die Unfallkasse NRW.
Für Unfallmeldungen von Beschäftigten der WWU Münster ist verantwortlich:
Dezernat 3.22, Tel.: 83-22185
3. Gäste/Externe
(auch Mitglieder des Förderkreises Hochschulsport Münster und des Alumni-Club Münsters)
Gäste/Externe, die an unserem Programm teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine entsprechende Absicherung (Kranken- und Unfallversicherung) ist selbst Sorge zu tragen.
Haftpflichtversicherung
Um eventuelle Haftansprüche aus Personen- und Sachschäden abdecken zu können, ist es zweckmäßig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
