Versicherungsschutz


1. Unfallversicherungen

1.1 Studierende

Studierende der Universität Münster und der kooperierenden Hochschulen sind im Regelfall, soweit sie an offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter Aufsicht einer bestellten Lehrkraft teilnehmen, über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (NRW) versichert. Veranstaltungen bei Kooperationspartnern des Hochschulsports sind hiervon ausgenommen. Bei der Teilnahme an Turnieren (sog. einmaligen Sport- und Turnveranstaltungen) besteht über die Unfallkasse NRW im Regelfall kein Versicherungsschutz. Es ist ratsam, sich vor der Teilnahme an den Veranstaltungen des Hochschulsports über den Versicherungsschutz der die Unfallkasse NRW zu informieren.

Unfälle von Studierenden der Universität Münster sind ausschließlich beim Studierendenwerk Münster zu melden.

Studierende der FH Münster finden alles Wissenswerte zur Anzeige von Unfällen im Intranet ihrer Hochschule.

Die Studierenden der kooperierenden Hochschulen nutzen für ihre Unfallanzeige ebenfalls den offiziellen Vordruck der Unfallkasse NRW und wenden sich damit an die zuständigen Ansprechpartner/innen ihrer Hochschulen.

Bei eventuellen Krankentransporten und notärztlicher Versorgung ist anzugeben, dass es sich um eine Universitätsveranstaltung gehandelt hat und die betroffene Person über die Unfallkasse NRW versichert ist.

1.2 Beschäftigte

Angestellte der Universität Münster und der kooperierenden Hochschulen sind, soweit die Veranstaltung ausschließlich für Beschäftigte ausgeschrieben ist und eine unmittelbare Anbindung an die tägliche Arbeitszeit aufweist, über die Unfallkasse NRW versichert. Bei der Teilnahme an Turnieren (sog. einmaligen Sport- und Turnveranstaltungen) besteht über die Unfallkasse NRW im Regelfall kein Versicherungsschutz. Hier empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Bei Beamten gilt üblicherweise ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge. Ein privater Versicherungsschutz wird daher dringend empfohlen.

Für Unfallmeldungen von Angestellten der Universität Münster ist das Dezernat 3.22 verantwortlich.

Beschäftigte der kooperierenden Hochschulen wenden sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner/innen ihrer Hochschulen.

1.3 Gäste

Gäste, auch Mitglieder des Alumni-Clubs der Universität Münster und Mitglieder des Förderkreises Hochschulsport Münster, die an Angeboten des Hochschulsports teilnehmen, sind nicht versichert. Für eine Unfallversicherung ist selbst Sorge zu tragen.

2. Empfehlenswerte Versicherungen

Allen Teilnehmenden des Hochschulsports wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen.

Für die Teilnahme an Sporttouren wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.