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Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt

 

M1: Probleme von Grenzpendlern (07.02.2009)

Im Gespräch: Hans-Jürgen Werner, Berater des European Employment Service (Eures) in der Euregio Maas-Rhein

"Man muss sich bewusst machen, dass man auswandert"

Tausende Menschen pendeln täglich über Landesgrenzen zur Arbeit. Auch in Zeiten der EU achten viele nationale Gesetze nicht genug auf Grenzgänger, sagt Hans-Jürgen Werner. Herr Werner, Sie beraten schon seit 16 Jahren Menschen, die zum Arbeiten ins Ausland fahren. Sind die Hürden hoch?


Nach meiner Erfahrung in der Euregio Maas-Rhein, also im Grenzgebiet von Belgien, Deutschland und den Niederlanden, scheitern Arbeitsverträge eher an den Vertragsmodalitäten als an Grenzschwierigkeiten.

Ist das Pendeln über die Grenze einfacher geworden als früher?


Rechtlich nicht. In den Grundzügen gelten seit 1971 die gleichen Regeln. Zwar gibt es immer wieder neue Gesetze. Doch jedes nationale Gesetz, das ein Problem abschafft, bringt auch eventuell ein neues. Gesetze müssten noch mehr daraufhin überprüft werden, ob sie mit denen anderer EU-Staaten in Einklang stehen.

Was muss man beachten, wenn man jenseits der Grenze arbeitet?


Grundsätzlich gilt: Abgaben und Steuern zahlt man im Arbeitsland, Leistungen erhält man im Wohnland. Aber es ist zum Beispiel auch möglich, in beiden Ländern zum Arzt zu gehen. Allerdings unterscheiden sich die Leistungskataloge teilweise. Jeder sollte sich daher entsprechend seiner individuellen Situation vorab gut informieren.

Wie sieht es bei der Rente aus?


Wer in den Niederlanden oder Belgien arbeitet, baut dort eine Rente auf, die im Rentenalter zusätzlich zur deutschen Rente gezahlt wird.

Pendeln ebenso viele von Deutschland in die Niederlande und nach Belgien wie andersherum?


Früher sind hauptsächlich Arbeitnehmer aus den Niederlanden nach Deutschland gekommen; inzwischen hat sich der Trend umgekehrt: Die Zahl deutscher Grenzpendler in die Niederlande ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Für die Niederländer hingegen lohnt es sich nicht mehr, in Deutschland zu arbeiten. Und zwischen Belgien und Deutschland gibt es vergleichsweise wenige Grenzgänger.

Verdient man in Holland besser?


Normalerweise ist der Bruttoverdienst in den Niederlanden geringer als in Deutschland. Dort fällt allerdings der Unterschied zum Nettoverdienst kleiner aus, weil Abgaben und Steuern niedriger sind. Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an. So gibt es beispielsweise in den Niederlanden keine Steuerklassen, was das Arbeiten dort vor allem für Ledige interessant macht.

Wo treten die meisten Probleme auf?


Besonders schwierig ist es beim Kindergeld. Arbeitet ein Elternteil in Deutschland, der andere jenseits der Grenze, ändert sich nichts. Dann bleibt der Anspruch auf deutsches Kindergeld bestehen. Arbeitet ein Elternteil beispielsweise in den Niederlanden und der andere Elternteil ist nicht erwerbstätig, dann bekommt die Familie den niederländischen Regelsatz. Weil dieser unter dem deutschen liegt, stockt der deutsche Staat ihn aus seinem Budget auf den vollen deutschen Satz auf. Arbeiten aber beide Elternteile in den Niederlanden, so bekommt die Familie nur den niederländischen Satz. Er wird dann nicht aufgestockt. Das zu vermitteln ist sehr schwierig.

Wo können sich die Grenzpendler über solche Schwierigkeiten informieren?


Das Informationsangebot für Grenzgänger hat sich in den vergangenen Jahren stark verbessert. Für das Dreiländereck Deutschland, Belgien und die Niederlande gibt es zwei Eures-Berater bei der Aachener Agentur für Arbeit; die Regio Aachen - der deutsche Teil der Euregio Maas-Rhein -, mit der wir intensiv zusammenarbeiten, unterhält eine Grenzgängerberatungsstelle. Und Unternehmer können sich außerdem beim Euro-Info-Center der IHK Aachen informieren. Sie hat im Jahr 2000 zusammen mit der Kamer van Koophandel Zuid-Limburg außerdem den Deutsch-Niederländischen Business-Club gegründet. Und natürlich gibt es auch auf niederländischer Seite entsprechende Angebote.

Haben Sie Kontakt mit den Kollegen jenseits der Grenze?


Ja, natürlich. Wir telefonieren regelmäßig und treffen uns auch immer wieder. Zum Beispiel, um gemeinsame Aktivitäten wie die zwischenstaatlichen Grenzgängersprechtage zu planen.

Wie sieht es aus, wenn man in Deutschland arbeitet, aber im Ausland wohnt?


Man muss sich bewusstmachen, dass man beim Umzug ins Nachbarland aus Deutschland auswandert. Solange man arbeitet, ändert sich kaum etwas. Wird man aber arbeitslos, erhält man alle Leistungen nur noch im Wohnland. Obwohl das Arbeitslosengeld in den Niederlanden meist sogar höher als in Deutschland ist und länger gezahlt wird, ist es für viele ein psychologisches Problem, dass sie die Leistungen nicht in Deutschland beziehen.

Das Gespräch führte Claudia Isabel Rittel.



Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.02.2009, Nr. 32

 

 

 

 

 

M2: Der grenznahe Arbeitsmarkt im Jahr 2008

Seit fast 40 Jahren gibt es in den Niederlanden den Mindestlohn für alle Branchen (etwa acht Euro pro Stunde) und keiner regt sich auf. Im Gegenteil: Immer mehr Deutsche kehren ihrer Heimat den Rücken zu und bewerben sich bei den Nachbarn um einen Job.

Matthias Darda aus Neukirchen-Vluyn profitiert vom holländischen Mindestlohn. 1600 Euro brutto verdient der 22-Jährige KFZ-Mechaniker dort. Dank der geringeren Abgaben bleiben ihm fast 1400 Euro netto. Außerdem schätzt er auch das angenehmere Betriebsklima, und damit ist er nicht allein - mehr als 10.000 Deutsche pendeln täglich über die Grenze und haben trotz steigender Spritpreise mehr im Portemonnaie. Innerhalb der EU herrscht Berufsfreiheit.

Grenzpendeln ist für viele eine Alternative zur Arbeitslosigkeit.

Das heißt: Jeder Deutsche darf auch in Holland arbeiten - vor allem für viele grenznahe Anwohner Nordrhein-Westfalens eine Alternative zur Arbeitslosigkeit in Deutschland. Neben den auch in Deutschland gesuchten Ingenieuren und Facharbeitern gibt es aber einen Unterschied: Holland sucht auch viele Saisonarbeitskräfte und Arbeitnehmer im Gaststätten- und Hotelgewerbe, zum Teil sogar ungelernte Kräfte. Für diese wird es in Deutschland immer schwieriger, eine Stelle zu finden. Also ab nach Holland zum Arbeiten! Doch worauf muss ich dabei achten?

Tausende Grenzpendler

Die Europäische Kommission in Brüssel definiert einen Grenzgänger als "jeden Arbeitnehmer oder Selbständigen, der seine Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedsstaates ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal pro Woche zurückkehrt."Das sind im deutsch-niederländischen Berufspendelverkehr zurzeit immerhin mehr als 10.000 Deutsche. Die Masse wohnt sehr grenznah.

Während die Pendelbewegung in Richtung Niederlande jährlich stark ansteigt, ist sie von den Niederlanden Richtung Deutschland seit Jahren leicht rückläufig. Ähnlich starke Zunahmen (aber auf geringerem Niveau) sind an der deutsch-belgischen Grenze festzustellen - hier pendeln etwa 7000 Beschäftigte. (Hier allerdings ist der Hauptstrom noch Richtung Deutschland!)

Sozialsysteme nicht vergleichbar

Das größte Problem bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung ist die Nicht-Vergleichbarkeit der Sozialsysteme beider Länder. Gleiches gilt für die Versicherungssysteme. Für eine Arbeitsaufnahme im Nachbarland Holland benötigen deutsche Arbeitnehmer und Arbeitslose eine zusätzliche Steuernummer (SoFi) - das hat nichts mit Sonnenfinsternis zu tun.

Allerdings: Wer mehr als einen Aushilfsjob sucht (und das gerade auch im Gaststätten- oder Hotelgewerbe), sollte englische Sprachkenntnisse mitbringen, die in unserem Nachbarland noch ein wenig wichtiger sind als bei uns.

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Grundsätzlich gelten für Deutsche, die in den Niederlanden Arbeit suchen, nach EU-Recht die gleichen Bedingungen wie für Niederländer selbst (Freizügigkeit). Der Deutsche bedarf keiner Aufenthaltsgenehmigung, allerdings muss er sich binnen einer Woche bei der Ausländerpolizei melden. Dann haben sie drei Monate Zeit, eine Arbeitsstelle zu finden.

Versicherungspflicht bleibt gleich

Grundsätzlich gilt innerhalb der EU: Kein Bürger soll Nachteile dadurch erfahren, dass Teile seiner Erwerbsbiografie in verschiedenen Ländern der europäischen Union stattfanden. Wenn Sie nach der Erwerbstätigkeit in den Niederlanden wohnen bleiben, so müssen Sie auch Ihre deutsche Rente in den Niederlanden beantragen. Sie erfolgt am besten sechs Monate vor Rentenantritt beim Bureau voor Duitse Zaken (BDZ). Die Leistungen der deutschen Rentenversicherung werden dann über das BDZ an Sie in den Niederlanden ausgezahlt.

Wohnen Sie im Rentenalter wieder in Deutschland, so werden die in den Niederlanden erworbenen Ansprüche von der Landesversicherungsanstalt Westfalen in Münster (egal, wo Sie in Deutschland wohnen) ausgezahlt.

(zusammengestellt nach: ZDF Sendung WISO: Arbeiten in Holland. Mindestlohn lockt deutsche Arbeitnehmer ins Nachbarland. 11.02.2008).


M3: Grenzüberschreitender Berufspendelverkehr (1997)

(Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung)

 

M4: Die niederländisch-deutschen Euregios