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Die Altersrente in den Niederlanden
M1: Das „Dreipfeilersystem“
Das niederländische Altersrentensystem ist ein „Dreipfeilersystem“. Der 1. Pfeiler ist die Gesetzliche Altersrente
Algemene Ouderdomswet,
(AOW). Die AOW ist eine Basisrente auf der Grundlage der gesetzlichen Einheitsversicherung. Die AOW sieht die gleiche Rente für alle in den Niederlanden ansässigen Personen auf einem Niveau vor, das sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn in den Niederlanden richtet.
Den 2. Pfeiler bilden die betrieblichen Rentenregelungen, die eine Ergänzung zur AOW-Rente darstellen. Ergänzende Renten im 2. Pfeiler sind in den Arbeits- und Tarifverträgen festgelegt. Sie können sich stark voneinander unterscheiden. Innerhalb der ergänzenden Renten sind die Betriebsrenten und die branchenspezifische Altersvorsorge am wichtigsten. Die Beteiligung an einer branchenspezifischen Altersvorsorge kann für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche vorgeschrieben werden. Dies kann auf Ersuchen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen hin festgelegt werden, die als ausreichend repräsentativ für ihre Branche erachtet werden. Es gibt keine allgemeine Verpflichtung für Arbeitgeber, eine Rentenzusage zu machen.
Den 3. Pfeiler bilden die privaten Absicherungen, die nicht auf gesetzlichen Regelungen beruhen und auch nicht Teil der Arbeits- und Tarifverträge sind.
(Quelle:
Niederlandeweb)
Foto: B. und U. Diemen. MinBuZa.

Quelle: Niederlandenet.
M2: Aufbau der Altersvorsorge (Angaben in Prozent)
(Quelle:
Deutsches Institut für Altersvorsorge)
M3: Das Allgemeine Altersrentengesetz (AOW)
Mit dem
Algemene Ouderdomswet
(AOW = Allgemeines Altersrentengesetz) wurde am 1. Januar 1957 ein umfassendes staatliches Grundversorgungssystem eingeführt. Mit diesem Gesetz wurde eine Alterssicherung nach dem Umlageverfahren für sämtliche in den Niederlanden ansässigen Personen zur Pflicht.
Der niederländische Staat stellt allen Bürgern ab dem 65. Lebensjahr (Arbeitnehmern, Selbständigen, Beamten, Frauen und jedem Nicht-Einwohner, der in den Niederlanden lohnsteuerpflichtig ist) eine staatliche Grundsicherung zur Verfügung, die nur auf das Wohnen in den Niederlanden abgestellt ist und bei der die Erwerbstätigkeit keine Rolle spielt: der Anspruch auf eine staatliche Rente erfordert nicht den Rückzug aus dem Erwerbsleben. Auch Frauen, die keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind, und geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf eine staatliche Rente. Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung. Die Grundsicherung ist eine Pauschalleistung, die nicht von den Beiträgen abhängig ist, die während des Erwerbslebens eingezahlt wurden. Weder ein vorgezogener Rentenbezug noch ein Ausstieg aus dem staatlichen Pflichtversicherungssystem sind möglich.
Die maximale Höhe dieser Grundrente ist für jeden Empfänger gleich und richtet sich nach dem gesetzlichen Nettomindestlohn. Für jedes AOW-Versicherungsjahr werden 2 % des vollen Betrages der AOW-Grundrente aufgebaut. Personen, die zwischen der Vollendung ihres 15. und 65. Lebensjahres nicht ununterbrochen nach dem AOW versichert gewesen sind, d.h. nicht wohnhaft in den Niederlanden waren, haben keinen Anspruch auf eine volle AOW. Der volle Betrag der AOW wird dann für jedes fehlende Versicherungsjahr um 2 % gekürzt. Nicht versichert sind niederländische Staatsbürger, die ausschließlich im Ausland arbeiten, es sei denn, sie sind bei einem Arbeitgeber mit Hauptsitz in den Niederlanden angestellt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Unterbrechung der Rentenversicherung zu vermeiden, indem eine freiwillige Versicherung abgeschlossen wird oder bei Rückkehr in die Niederlande für die nicht-versicherten Jahre eine Ablösesumme gezahlt wird.
(Quelle:
Niederlandeweb)
M4: Finanzierung und Leistungen
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung (AOW) beträgt 17,9 Prozent, für die Hinterbliebenenversorgung (ANW) 1,25 Prozent. Arbeitgeber müssen - anders als in Deutschland - keine Beiträge zahlen. Das Einkommen wird höchstens bis zu 28.850 Euro pro Jahr mit Beiträgen zur Volksversicherung belastet. Die Beiträge für die Invaliditätsversicherung zahlt allein der Arbeitgeber. Bei der Bemessung des Beitrags spielt auch das Erwerbsunfähigkeitsrisiko im jeweiligen Unternehmen und dessen Größe eine Rolle.
Hinterbliebene erhalten nur unter bestimmten Bedingungen eine Leistung, z.B. bei Erziehung eines unverheirateten Kindes oder Pflegekindes unter 18 Jahren oder in bestimmten Fällen der Arbeitsunfähigkeit. Bei Wiederheirat oder bei erneutem Zusammenleben mit einem Partner erlischt der Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung.
Hinterbliebenenrente wird längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Danach können Hinterbliebene einen Antrag auf eigene Grundrente stellen. Hinterbliebene ohne Kinder erhalten 969 Euro monatlich, Hinterbliebene mit minderjährigen Kindern 1.189 Euro.
In der betrieblichen Altersversorgung können Beschäftigte zusammen mit der Grundrente eine Versorgung von insgesamt 70 Prozent des zuletzt bezogenen Verdiensts aufbauen. Diese „Vollpension" gibt es ab 60 Jahren. Dafür muss der Arbeitnehmer 35 Versicherungsjahre nachweisen, in denen er jährlich zwei Prozent seines Anspruchs erarbeitet hat.
In den vergangenen Jahren hat der Staat in den Bereich der betrieblichen Altersversorgung zunehmend eingegriffen - vor allem, um den Anteil an Erwerbstätigen zu steigern. So wurden etwa in Abstimmung mit der Wirtschaft Bedingungen geschaffen, die ältere Arbeitnehmer länger erwerbstätig halten sollen. Arbeitnehmer, die über das 60. Lebensjahr hinaus weiterarbeiten, können ihre Rentenansprüche in der betrieblichen Altersversorgung inklusive der Grundsicherung bis auf 100 Prozent des letzten Verdiensts steigern, ohne dass ihnen steuerliche Nachteile entstehen.
Zudem wurden Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Hausarbeit eingeleitet, um den Anteil erwerbstätiger Frauen zu steigern. Sie sollen verhindern, dass Teilzeit- und Zeitarbeit bzw. Erziehungs- und Pflegeurlaub zu Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung führen.
Quelle: Sociale Verzekeringsbank und ZW Sociale Zekerheid.
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M5: Das niederländische Rentensystem – Übersicht
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Altersvor-
sorgeformen
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Grundrente
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betriebliche
Zusatz-
versorgung
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private
Alters-
versorgung
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Versichert
ist
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jeder
Einwohner
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nur
Arbeitnehmer
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für
jeden offen
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Beiträge
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17,9
Prozent
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je
nach Anlageform verschieden
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je
nach Anlageform verschieden
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Beitragsbe-
messungsgrenze
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28.850
Euro / Jahr
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keine
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keine
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Leistungen
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allein
Stehende:
906,14 Euro)
Paare/Person:
622,26 Euro
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70
Prozent des zuletzt verdienten Lohnes abzüglich der Grundrente
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je
nach Vertrag
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M6: AOW Leistungsbeiträge in € (Stand Juli 2009)
Quelle: Sociale Verzekeringsbank.
M7: Alterslast-Index 2003
M8: Wege aus der Krise - Aktuelle politische Maßnahmen zur Alterssicherung
Da umlagefinanzierte Systeme der sozialen Sicherung stark von der Anzahl der Beitragszahler abhängig sind und sich durch die Vergreisung der Bevölkerung genau hier das Problem zeigt, konzentrierte sich das im Mai 2003 angetretene Kabinet „Balkenende II“ vor allem darauf, die Finanzierungsbasis des Alterssicherungssystem durch die Erhöhung der Arbeitspartizipation Älterer (d.h. der 55-65jährigen) zu erhöhen. Diese Grundzielsetzung des unter dem Motto „Meedoen, meer werk, minder regels“ (Mitmachen, Mehr Arbeit, weniger Regelungen) stehenden Koalitionsvertrags sollte für Frührentenmöglichkeiten das Aus bedeuten. Im Koalitionsvertrag wurde das Vorhaben festgehalten, steuerbegünstigte Frührentenmöglichkeiten abzuschaffen.
Gleichzeitig ist man bemüht, das durchschnittliche, reale Renteneintrittsalter auf 65 Jahre zu erhöhen.
Durch die Abschaffung der Steuervergünstigungen für Frührentner sollen die Kosten der Alterssicherung weiter aus der kollektiven Verantwortung gelöst werden und dem Individuum übertragen werden. Der Gesetzesentwurf führte zwischen 2004 und 2006 zu großen, von den Gewerkschaften organisierten Protesten innerhalb der Bevölkerung. Die Gewerkschaften argumentierten, dass die gesellschaftliche Solidarität gefährdet sei und die neue Regelung vor allem zu Lasten von Jüngeren, Schwächeren, Arbeitslosen und Älteren gehe. Trotz dieser Proteste wurde das neue Gesetz beschlossen und trat zum 01. Januar 2006 in Kraft.
Verändert nach: Niederlandenet.
M9: Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre
Die Verhandlungen um alternative Lösungen zur geplanten Umgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung (AOW) sind von den niederländischen Arbeitgeberverbänden aufgekündigt worden. Das Scheitern bedeutet, dass die Pläne des Kabinetts, das Rentenalter auf 67 Jahre zu erhöhen, Die Verhandlungen um alternative Lösungen zur geplanten Umgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung (AOW) sind von den niederländischen Arbeitgeberverbänden aufgekündigt worden. Das Scheitern bedeutet, dass die Pläne des Kabinetts, das Rentenalter auf 67 Jahre zu erhöhen, durchgeführt werden könnten. Gewerkschaftsvertreter laufen Sturm und kündigten Proteste an.
Im März hatte die niederländische Regierung verkündet, das AOW mit Blick auf den demographischen Wandel anzupassen. Um Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden entgegenzukommen, wurde dem Sozial-Wirtschaftlichen-Rat (SER) die Gelegenheit geboten, bis zum ersten Oktober eine Alternative vorzubringen, die den Staatshaushalt in gleicher Weise entlasten sollte wie die geplante Erhöhung des Renteneintrittsalters: 4 Milliarden Euro pro Jahr. Die Fronten zwischen den Sozialpartnern waren von Anfang an verhärtet. Arbeitgebervertreter sprachen sich für die Pläne der Regierung aus, die Gewerkschaften für die Beibehaltung des Renteneintrittsalters von 65 Jahren. Ende September verkündeten die Arbeitgebervertretungen schließlich, dass kaum eine Annäherung der Streitpunkte zustande gekommen sei und, so Benard Wientjes vom Arbeitgeberverband VON-NCW, es keinen Sinn mehr habe, noch weiter zu beraten, da die Gewerkschaften keinerlei Bereitschaft zeigten, zu akzeptieren, dass länger gearbeitet werden müsse. Die Gewerkschaftsvertreter reagierten frustriert und empört über das plötzliche Aufkündigen der Gespräche und warfen den Arbeitgeberverbänden vor, dass sie sich aus ihrer Verantwortung stehlen würden. Sie forderten die Regierung auf, das Verhalten der Arbeitgeberverbände nicht zu dulden. Die Gewerkschaften kündigten große Demonstrationen und höhere Lohnforderungen an. Diese Demonstrationen fanden im November statt, doch die Beteiligung der Bevölkerung blieb weit hinter den Erwartungen der Gewerkschaften zurück.
Ministerpräsident Jan Peter Balkenende zeigte sich sehr enttäuscht über den Ausgang der Verhandlungen. Er betonte, dass nun die Regierung am Zuge sei und wies auf die im März aufgestellten Pläne hin. Demnach soll das Rentenalter ab 2020 stufenweise erst auf 66 und dann auf 67 Jahre erhöht werden. Der Gesetzesentwurf der Regierung wird wahrscheinlich Ende 2009 genehmigt werden.
Verändert nach: Niederlandenet.
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