Grundlagen der Gleichstellungsarbeit an der WWU

Verfassung der WWU, Art. 9

Die Verfassung der WWU vom 21. Dezember 2007 regelt die Modalitäten zur Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, ihrer beiden Stellvertreterinnen, der Gleichstellungskommission und der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Zur Verfassung der WWU, Art. 9


Universitätseigenes Frauenförderprogramm

Aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm können per Antragsverfahren Mittel zur Verfügung gestellt werden, die zweckgebunden verwandt werden müssen, also Gleichstellung von Frauen und Männern an der WWU unterstützen, der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen oder die genderbezogene Forschung und Lehre an der WWU erweitern.
Mehr zum Frauenförderprogramm der WWU


Frauenförderrahmenplan

Der Frauenförderrahmenplan enthält Vorgaben zur Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages der WWU Münster.
Zum Frauenförderrahmenplan


Gleichstellung in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der WWU und dem MIWF NRW

Die WWU definiert im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) NRW auch Entwicklungsziele für den Bereich Gleichstellung. Die Ziele der ZLV III von 2007 bis 2010 sind vollständig erreicht worden.
Ziel- und Leistungsvereinbarung III (pdf-Dokument)


Frauenförderpläne der Fachbereiche

Alle 15 Fachbereiche der WWU Münster sind aufgefordert, eigene Frauenförderpläne zu erstellen, die jeweils eigene Zielvorgaben zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im jeweiligen Fachbereich formulieren. Hierzu findet regelmäßig eine Datenerhebung in den einzelnen Fachbereichen statt, deren Veröffentlichung eine der Grundlagen der leistungsorientierten Mittelvergabe an die Fachbereiche ist. Inhalte der Maßnahmenkataloge sind insbesondere die Verbesserung von Personalauswahlverfahren, Fortbildungsmaßnahmen sowie familiengerechte Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zu den Frauenförderplänen der Fachbereiche

Gleichstellungsmaßnahmen in Sonderforschungsbereichen

Im Programm Sonderforschungsbereiche unterstützt die DFG die Förderung der Chancengleichheit im Wesentlichen durch die Finanzierung folgender Maßnahmen:
1. Zwechgebundene zusätzliche Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen
2. Ausgleich von Ausfall oder Teilzeittätigkeit der Teilprojektleitung aus familiären Gründen
3. Ausgleich von Ausfall oder Teilzeittätigkeit des im Teilprojekt beschäftigten Personals aufgrund von Elternzeit oder Mutterschutz
4. Anfinanzierung von Teilprojektleitungen
Zum Infoblatt "Gleichstellungsmaßnahmen in Sonderforschungsbereichen" (pdf)


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