Förderung von Konferenz- und Tagungsreisen
Nachwuchswissenschaftlerinnen können pro Person und Jahr einen Antrag stellen, um eine finanzielle Unterstützung aus dem universitätseigenen Frauenförderprogramm bei der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen zu erhalten. Gefördert werden können bei Inlandsreisen bis zu 100 Prozent der Tagungs-, Reise- und Übernachtungskosten (max. 400 Euro), bei Auslandsreisen bis zu 60 Prozent (max. 1000 Euro). Insgesamt beträgt eine Individualförderung höchstens 1000 Euro pro Jahr. Tagegelder werden nicht gezahlt, für die Abrechnung der Reise- und Übernachtungskosten gelten die Bedingungen des Landesreisekostengesetzes.
Anträge werden formlos (gerne per E-Mail) vor Antritt der Reise an die Gleichstellungsbeauftragte gerichtet.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind
- der Nachweis über eine aktive Teilnahme an der Veranstaltung, i.d.R. durch eigene Paper/Poster-Präsentation bzw. Vortrag,
- die Begründung des Förderbedarfs, indem kurz dargelegt wird, welche Bedeutung der Besuch der Tagung hat und warum andere Finanzierungsquellen (z.B. Lehrstuhl, Arbeitsgruppe, Institut, Fachbereich, DAAD, o.ä.) nicht in Frage kommen,
- eine Kostenkalkulation, die den Umfang der beantragten Förderung darstellt.

