Zentrale Akteurinnen und Gremien zur Durchsetzung von Gleichstellung an der WWU


Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der WWU

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte agiert als Schnittstellenakteurin bei der Umsetzung der Gleichstellungsziele der WWU. Sie ist als beratendes Mitglied in alle Leitungsgremien und -kommissionen eingebunden und wirkt so an den zentralen Steuerungsprozessen mit. Neben der Beratung in Gleichstellungsfragen und der Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren gehört zu ihren primären Aufgaben die Konzeption gleichstellungsrelevanter Maßnahmen in Abstimmung mit Rektorat und Gleichstellungskommission sowie deren Durchsetzung, die in enger Kooperation mit der Abteilung für Personal- und Organisationsentwicklung und dem Personaldezernat stattfindet. Für die Umsetzung des universitätseigenen Genderkonzepts übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte in Verbindung mit der Gleichstellungskommission zudem eine wichtige Monitoring-Funktion. Zum Gleichstellungsbüro



Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche

Auf Ebene der Fachbereiche wird die Gleichstellungsbeauftragte von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützt. Die Beauftragten und ihre Vertreterinnen werden vom jeweiligen Fachbereichsrat gewählt und von den Dekanen für die Zeit von zwei Jahren bestellt. Um die Gleichstellungsarbeit in den Fachbereichen zu gewährleisten, setzen einige Fachbereiche auf die Einrichtung von Gleichstellungskommissionen, die dann in den jeweiligen Satzungen der Fachbereiche verankert sind. Die Funktion der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten liegt darin, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bei ihren Aufgaben zu unterstützen und für ihren jeweiligen Fachbereich als primäre Ansprechpartner für alle Statusgruppen zu agieren. Im Rahmen ihres Amtes begleiten sie Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren, informieren über aktuelle Ausschreibungen, Stipendienprogramme oder allgemeine Förderungsangebote und beraten bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (z.B. bei Mobbing oder sexueller Belästigung). Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sind beratend in die Erstellung jährlicher Frauenförderpläne eingebunden und wirken an der fachbereichsadäquaten Profilierung mit. Zur Übersicht der amtierenden Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche



Gleichstellungskommission des Senats

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt als ständige Kommission des Senats die Gleichstellungsbeauftragte in Grundsatzangelegenheiten. Sie ist insbesondere für die Entwicklung von Frauenförderplänen zuständig und überwacht deren Einhaltung. Die Kommission wird nach Gruppen getrennt für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt und muss zu 50 Prozent aus Frauen bestehen.
Die Kommission setzt sich nach Gruppen (Professorinnen und Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende) im Verhältnis 4:2:2:2 zusammen. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin agieren als beratende Mitglieder. Zur Übersicht der Mitglieder


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Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster
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