Lateinnachweis

Für alle Studierenden, die bis einschließlich Wintersemester 2015/16 den Abschluss des von der Universität Münster angebotenen Kurses Latein II erworben haben, gilt dass hiermit Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums nachgewiesen wurden. Dieser Leistungsnachweis entspricht den nach § 11 Abs. 2 LZV geforderten Leistungsstufe.

Ab Sommersemester 2016 erfolgen die Prüfungen für die Kurse Latein II zentral. Die Leistungsnachweise des Instituts für Klassische Philologie entsprechen dem Niveau, der in § 11 Abs. 2 LZV vorgeschriebenen Leistungsstufe.